Betreff
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Rheine zum 01.01.2006 und Entlastung der Bürgermeisterin
Vorlage
428/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 92 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz in der Fassung vom 19.08.2009, wie sie den Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Örtlichen Rechnungsprüfung vorlag.

 

  1. Die Mitglieder des Rates der Stadt Rheine beschließen gem. § 92 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin hinsichtlich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006.

Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gem. § 92 Abs. 5 i. V. m. § 101 GO NRW die Eröffnungsbilanz. In Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Dabei ist gem. § 92 Abs. 2. und 4 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob die Eröffnungsbilanz und der Anhang

  • unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Rheine vermitteln und
  • die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung in seiner Sitzung am 15.09.2009 eingehend erörtert. Gleiches gilt für die Resultate der Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, da die Eröffnungsbilanz gem. § 92 Abs. 6 GO NRW auch der überörtlichen Prüfung nach § 105 GO unterliegt. Dieses Verfahren dient u. a. der landesweiten Qualitätssicherung der kommunalen Eröffnungsbilanzen. Auf die Vorlage Nr. 388/09 wird verwiesen.

 

Das Ergebnis der Ausschussberatung ist in dem beiliegenden Bestätigungsvermerk zusammengefasst, der die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat bildet, die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 festzustellen und der Bürgermeisterin in Bezug auf die Aufstellung der Eröffnungsbilanz in der Fassung vom 19.08.2009 Entlastung zu erteilen.


Anlagen:

Eröffnungsbilanz der Stadt Rheine zum 01.01.2006

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Eröffnungsbilanz