Betreff
Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine
Vorlage
431/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2008 Entlastung.

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.039.259,88 Euro wie folgt zu verwenden:

 

-       Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 789.259,88 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

-       Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.

 


Begründung:

 

Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2008 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.029.398.334,20 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 1.039.259,88 Euro.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 789.259,88 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.

 

Der Jahresabschluss 2008 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2009 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008