Betreff
Bestellung von Delegierten der Stadt Rheine für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
130/09
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Ratsmitglieder wählen folgende 10 Delegierte für die 19. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 23./24. März 2010 in Essen:

 

von der CDU-Fraktion:           ________________________________________

                                            

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von der SPD-Fraktion             ________________________________________

                                            

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von der Fraktion B’90/            ________________________________________

DIE GRÜNEN

 

von der FDP-Fraktion              ________________________________________

 

 

von der Verwaltung                Dr. Angelika Kordfelder


Begründung:

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen informierte bereits mit Schreiben vom 28. April 2009 darüber, dass die 19. Mitgliederversammlung „Gemeindekongress 2010“ parallel mit den Kommunalmessen COMCOM NRW 2010 und KOM2ORDER 2010 am 23./24. März 2010 in der MESSE ESSEN, Norbertstr. in Essen stattfinden wird.

 

Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW kann die Stadt Rheine 10 Delegierte entsenden. In der Mitgliederversammlung hat jede/r Delegierte/r 1 Stimme; die Übertragung des Stimmrechts ist nur auf Vertreter desselben Mitglieds – also der Stadt Rheine – zulässig.

 

Die Verwaltung hat schon in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 15.06.2009 auf diesen Termin hingewiesen. Die Fraktionsvorsitzenden sprachen sich für die Teilnahme der 10 Delegierten im politischen Proporz aus.

 

Gem. § 63 Abs. 2 GO gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO. Danach vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Das Besetzungsverfahren der verbleibenden 9 Plätze erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO, d. h. wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag einstimmig beschlossen wird, erfolgt die Besetzung nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer.

 

Die Entscheidung über die Teilnahme der 10 Delegierten sollte wegen der Hotelreservierung bei über 1.400 erwarteten Teilnehmer(n)innen an der Mitgliederversammlung so schnell wie möglich getroffen werden.

 

Die Tagungsunterlagen werden den gewählten Vertreter(n)innen zur gegebnen Zeit zugesandt.