Betreff
Ausbau der Spiekstraße (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: "Spiekstraße" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
441/09
Aktenzeichen
TBR/Str-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“:

 

A. Spiekstraße:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone geplant.

 

 

a)    Fahrbahn

 

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,00 m bis 7,00 m, Bauklasse IV nach RStO 01

 

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von mind. 3,50 m im Bereich von Einengungen

                              

 

b)    Begrünung

 

è     Anlegen von Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung in höchstens 2,00 m Breite

 

è     Anlegen von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung in höchstens 3,50 m Breite im Bereich von Fahrbahneinengungen

 

 

c)    Parken

 

è     Pflasterung von wechselseitigen Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m, mit Rundborden r = 5 cm eingefasst

 

 

 

 

 

d)   Gehweg

 

è     Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (punktuell in 3,50 m Breite)

 

è     Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

 

e)  Zufahrten/Einmündungen

 

è     Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken und Straßeneinmündungen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

f)     Entwässerung

 

è     Herstellung einer 16 cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn

 

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

g)    Straßenbeleuchtung

 

è     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchten LSS 151-3/1x26-32-42 Watt, LPH = 6 m

 

 

 

B. Stichweg Wöstenweg (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)    Befahrbarer Bereich:

 

è     Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

           halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,75 m

breiten Mischfläche und im Wendebereich aus einer 10,00 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm,

mit Unterbau, Bauklasse V nach RSTO 01

 

 

b)  Entwässerung:

 

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

 

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

c)    Straßenbeleuchtung:

 

è     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“:

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“(vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)

und des Stichweges „Wöstenweg“

im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“ erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

 

 

A.    Spiekstraße (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)

 

        Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten

 

3.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau                                                                                                                           

4.        Grünbeete mit und ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

B.    Stichweg Wöstenweg (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Mischfläche, bestehend aus einer niveaugleichen Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

2.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

3.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 


Begründung:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Spiekstraße fand in der Zeit vom 24. September bis zum 9. Oktober 2009 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Straßen statt.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 17 Anlieger erschienen. Es wurden 9 Eingaben eingereicht. Die Eingaben 1.1 bis 1.8 (Anlage 3) sind im Zuge einer Bürgerversammlung der Fraktion eingereicht worden. Die Teilnehmerliste wurde von 17 Anliegern unterzeichnet.

Die gesamten Eingaben sind als Anlagen 3 bis 11 beigefügt.

 

 

1.1    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Wegfall der Baumbepflanzung im Grünbeet gegenüber von Haus Nr. 3

                                                                                                         

Abwägung:

 

Am Beginn der Spiekstraße ist ein Grünbeet mit Baumbepflanzung eingeplant. Der gegenüberliegende Anlieger wünscht, dass die Baumanpflanzung entfällt und dass das Beet mit niedrigwachsenden Pflanzen begrünt wird.

 

Verkehrliche Gründe sprechen gegen den Wegfall des Baumes. Um die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h baulich und optisch zu unterstreichen, ist die Einplanung einer Verengung vorgesehen. Ein Grünbeet ohne Baumbepflanzung wird nicht als Einengung wahrgenommen. Besonders am „Eingangstor“ der Straße ist eine optische Bremswirkung unverzichtbar als Gestaltungsmittel. Die Verwaltung sieht vor, nicht auf die Baumanpflanzung zu verzichten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Beibehaltung der Baumanpflanzung im Grünbeet gegenüber von Haus Nr. 3 (Spiekstraße).

 

 

1.2    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Aufpflasterung in der Einmündung Spiekstraße/Ecke Wöstenweg

                                                                                                         

Abwägung:

 

Von mehreren Anliegern wird angeregt, eine Aufpflasterung am Ausbaubeginn der Spiekstraße einzubauen, um eine Geschwindigkeitsreduzierung herbeizuführen.

 

Aufgrund der erhöhten Geräuschentwicklung durch Brems- und Anfahrgeräusche ist der angrenzende Anlieger nicht mit einer Aufpflasterung einverstanden (s. Eingabe 7.2).

Aus verkehrlicher Sicht ist zudem die Beeinträchtigung während einer Krankenwagenanfahrt aufzuführen. Er wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, auf eine Aufpflasterung zu verzichten. Damit wird auch die Befahrung für Radfahrer erleichtert. Um dennoch am Straßenbeginn eine verstärkende geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme einzurichten, wird vorgeschlagen, das eingeplante Grünbeet dort zu verbreitern, so dass lediglich eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m verbleibt. Die vorgeschlagene Änderung wurde in den Ausbauplan übertragen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, das eingeplante Grünbeet am Ausbaubeginn der Spiekstraße zu verbreitern und die Durchfahrtsbreite der Fahrbahn auf 3,50 m zu reduzieren.

 

 

1.3.1 Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Tausch von Grünbeeten zwischen Haus Nr. 5 und Nr. 9,

zusätzliche Zufahrt (Motorrad) für Haus Nr. 9                                                                              

Abwägung:

 

Die Anlieger von Haus Nr. 5 und 9 haben gemeinsam den Wunsch, dass die Baumanpflanzung im Grünbeet vor Haus Nr. 5  entfällt und dass stattdessen das Beet vor Haus Nr. 9 vergrößert und mit einem Baum ausgestattet wird.

Weiterhin wird eine zusätzliche Motorradzufahrt zum Haus Nr. 9 gewünscht.

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verlagerung des Baumstandortes in das benachbarte Grünbeet. Durch die Einplanung einer zusätzlichen Zufahrt (Haus Nr. 9), muss der östliche Parkplatz entfallen. Es entsteht zusätzlich Fläche für ein größeres Grünbeet vor Haus Nr. 9, so dass dort ein Baum eingeplant werden kann.

Durch eine leicht vorgezogene Fahrbahnverschwenkung in Höhe des Hauses Nr. 5 kann hier zusätzlich zu dem verkleinerten Grünbeet (ohne Baum) ein Parkstand eingerichtet werden. Somit bleibt die Anzahl der eingeplanten Stellplätze und Bäume erhalten. Die Änderungen wurden in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verlagerung des Baumstandortes vom Grünbeet vor Haus Nr. 5 nach Haus Nr. 9, die Einplanung einer zusätzlichen Zufahrt zu Haus Nr. 9 und die Verschiebung eines Parkstandes in westliche Richtung.

 

 

1.3.2          Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Verlegung der Leuchte vor Haus Nr. 9 in westliche Richtung

 

Abwägung:

 

Der Anlieger von Haus Nr. 9 hat den Wunsch geäußert, dass die geplante Leuchte vor seinem Haus nach Westen verschoben werden soll.

 

Um eine geeignete Ausleuchtung der Straße zu erzielen, ist es notwendig einen gleichbleibenden Leuchtenabstand beizubehalten. Aus diesem Grund ist vor Haus Nr. 9 nur eine geringfügige Verschiebung des Lampenstandortes vertretbar.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die eingeplante Leuchte vor Haus Nr. 9 um einen Meter Richtung Westen zu verschieben.

 

 

1.4    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Wegfall einer Baumanpflanzung vor Haus Nr. 20B                                                                                  

Abwägung:

 

Von Anliegerseite wird gewünscht, dass der Baum im Grünbeet vor Haus 20B entfallen soll.

 

Der vorgesehene Baum dient zur Erkennbarkeit der dort geplanten Fahrbahnverschwenkung. Um den Wünschen vieler Anlieger nach mehr Parkplätzen entgegenzukommen, wird vorgeschlagen, anstelle des Grünbeetes einen Parkstand zu errichten.

 

 Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass das geplante Grünbeet mit Baum vor Haus 20B entfällt und dass stattdessen ein Stellplatz eingerichtet wird.

 

 

1.5.1 Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

zusätzliche Zufahrt auf östlicher Seite von Haus Nr. 22

                                                                                               

Abwägung:

 

Eine Anliegerin wünscht die Errichtung einer zusätzlichen Zufahrt auf östlicher Grundstücksseite in etwa 3 m Breite.

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Einplanung einer weiteren Zufahrt. Zur Schaffung einer gut befahrbaren Einfahrt wird seitens der Verwaltung eine Absenkung in 5 m Breite vorgeschlagen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Errichtung einer zusätzlichen Zufahrt auf östlicher Seite für Haus Nr. 22 in einer Breite von 5 m.

 

 

1.5.2 Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Markierung für kreuzende Radfahrer auf der Spiekstraße im Bereich zwischen dem Wöstenweg und der Elter Straße

                                                                                                         

Abwägung:

 

Eine Anliegerin wünscht die Markierung einer Radwegefurt für Radfahrer von der Spiekstraße kommend, die diese queren und dann stadteinwärts entlang der Elter Straße weiterfahren (Schulkinder,…)

 

Der vordere Abschnitt der Spiekstraße befindet sich außerhalb des Ausbaubereiches. Im Einmündungsbereich der B 475 bis zum Wöstenweg wurden bereits Ausbaumerkmale beschlossen (mit einem komb. Geh-/Radweg), die zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden sollen, da derzeit die Planungen zur angrenzenden möglichen Gewerbefläche noch nicht abgeschätzt werden können.

Die Ausgestaltung dieses Abschnittes ist nicht Teil dieser Offenlage.

 

Die Eingabe wurde an den Arbeitskreis „Verkehr“ weitergereicht, um zu prüfen, ob und in welcher Form Maßnahmen zum Schutz für Radfahrer erforderlich sind.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass diese Eingabe nicht im Rahmen der Offenlage zu beschließen ist.

 

 

1.6.1 Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Verschiebung der Leuchte am Stichweg Spiekstraße in die Einmündung hinein

                                                                                                         

Abwägung:

 

Es wird angeregt, die Straßenleuchte im Bereich des Stichweges Spiekstraße näher an die Einmündung zu verlegen, so dass der Stichweg besser ausgeleuchtet wird. Dies soll besonders den Schulkindern dienen, die über diesen Stichweg zur Bushaltestelle gelangen und derzeit über eine nicht beleuchtete Straße laufen.

 

Der östliche Abschnitt der Spiekstraße, sowie der Stichweg Spiekstraße wurden seinerzeit durch die „Deutsche Bauernsiedung“ endgültig ausgebaut. Jedoch wurde der Stichweg nicht mit Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet. Zurzeit befindet sich eine Peitschenleuchte an der Spiekstraße auf östlicher Seite der Einmündung des Stichweges. Hierdurch wird ein Teilstück ausgeleuchtet.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die geplante Leuchte auf westlicher Seite des Stichweges etwa um 1,20 m nach Osten zu verschieben, so dass hierdurch die Ausleuchtung geringfügig verbessert werden kann und die Einfahrt zum Stichweg durch den Mast nicht beeinträchtigt wird. Die Änderung wurde in den Ausbauplan übernommen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die Leuchte in Höhe des Stichweges Spiekstraße (gegenüber dem Spielplatz) um ca. 1,20 m nach Osten – und damit näher zum Einmündungsbereich des Stichweges Spiekstraße - verschoben wird.

 

 

1.6.2 Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Aufstellen von Leuchten im Stichweg Stichstraße

                                                                                                         

Abwägung:

 

Es wird von Anliegerseite gewünscht, dass der Stichweg Spiekstraße mit Leuchten ausgestattet wird.

 

Beim Bau der Spiekstraße (östlicher Bereich) durch die „Deutsche Bauernsiedlung“ wurden lediglich an den Einmündungen zu den Stichwegen Leuchten errichtet.

Eine Beleuchtung am Stichweg Spiekstraße wird seitens der Verwaltung als vorteilhaft betrachtet, diese sollte aber im Rahmen eines dortigen Ausbaues eingerichtet werden. Dabei wird sich - bei Umsetzung der Bebauungplanvorgaben mit Grunderwerb - die Straßenbreite erhöhen, so dass im Vorfeld keine konkreten Leuchtenstandorte festgelegt werden können.

Der Ausbau des Stichweges und auch der Ausbau der Spiekstraße vom Merschkensheideweg bis zum Spielplatz sind erst in den nächsten Jahren vorgesehen. Auf Wunsch der Anlieger kann hier eventuell ein Vorziehen des Ausbaues angeregt werden.

Da die gewünschte Beleuchtungseinrichtung des Stichweges außerhalb des offengelegten Ausbauabschnittes liegt, ist eine Beschlussfassung nicht möglich.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Stichweg Spiekstraße außerhalb des offengelegten Ausbaubereiches liegt und dass daher kein Beschluss zur Beleuchtungseinrichtung gefasst werden kann.

 

 

1.7    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Entfernung des Parkplatzes vor dem Spielplatz und Errichtung eines Fahrradstandes dort

(s.a. Eingabe 4 und 8.1))                                                                                                      

Abwägung:

 

Mehrere Anlieger regten schriftlich und mündlich an, im Bereich des Spielplatzes Raum für Fahrräder, Bobbycars ua. zu schaffen, da die Kinder ihre Fahrräder sonst auf dem Gehweg abstellen.

Auf den eingeplanten Parkplatz vor dem Spielplatz möchten die Anlieger verzichten - aus Gründen der Sichtverhältnisse und Sicherheit.

 

Um seitens der Verwaltung den Frontbereich am Spielplatz sicherer zu gestalten, wurde, mit Zustimmung der Abteilung „Grün“, die geplante Zufahrt des Spielplatzes an die östliche Seite verlegt, dadurch wird der Absenkungsbereich des Rundbordes reduziert. Der Bereich querender Fahrrad- und Bobbycarfahrer reduziert sich entsprechend.

Auf die Stellplatzfläche soll verzichtet werden, damit die Sicht der Autofahrer gerade auf die kleineren Kinder nicht beeinträchtigt wird.

 

Zur Freihaltung des Gehweges und damit sich die Kinder eher auf der fahrbahnabgewandten Gehwegseite aufhalten, ist ein Fahrradstand auf dem Spielplatzgelände in Form einer Einbuchtung von 2,50 m x 5,00 m vorgesehen.

 

Bezüglich einer baulichen Geschwindigkeitsreduzierung wird vorgeschlagen, die Verschwenkung der Fahrbahn stärker zu betonen. Die Fahrbahn wird auf kürzerer Strecke verschwenkt und zwingt den Autofahrer zum abbremsen. Hierdurch werden die Kinder des Spielplatzes vor „Rasern“ stärker geschützt (s.a. Eingabe 8.3).

Fahrbahneinengungen sind aufgrund der schmalen Fahrbahn (5m) und der zahlreichen Zufahrten nicht möglich, da die Kfz-Fahrer beim Ein- und Ausfahren zu sehr eingeschränkt würden.

Damit die spielenden Kinder nicht wahllos über die Fahrbahn laufen können, ist ein niedrig bepflanzter Grünstreifen neben dem Gehweg vorgesehen. Diese Grünfläche soll zudem ein Falschparken dort verhindern. Die Änderungen wurden in den Ausbauplan übertragen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verlegung der Spielplatzzufahrt an die östliche Seite, die Einplanung eines Grünstreifen anstelle eines Parkplatzes vor dem Spielplatz und die Errichtung eines Fahrradstandes in Form einer Einbuchtung auf dem Spielplatzgelände. Weiterhin beschließt der Bauausschuss, dass die Straße auf kurzer Strecke verschwenkt wird und dass das Grünbeet in Höhe von Haus Nr. 30 A/B auf die gegenüberliegende Straßenseite verschoben wird.

 

 

1.8    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 3):

Bau eines Wendehammers am Ende des Stichweges Wöstenweg in Höhe von Haus Nr. 3a

                                                                                                         

Abwägung:

 

Die Anlieger am Wöstenweg wünschen einen Wendehammer am Ende des Stichweges.

 

Die Ausbauplanung wurde gemäß dem Bebauungsplan erstellt, der einen Wendehammer in Höhe von Haus Nr. 3 vorsieht. In diesem Bereich endet auch die Straßenverkehrsfläche lt. B-Plan.

Dieser Wendebereich in 10 m Breite ermöglicht Personenkraftwagen zu wenden.

 

Die, seitens der Verwaltung, geplante Verlängerung der Straßenverkehrsfläche dient lediglich dazu, dem Eigentümer von Haus Nr. 3a die Zufahrtmöglichkeit zum nachträglich erbauten Carport zu erhalten. Diese verlief bisher über die provisorisch erstellte Fahrbahn - eine Fläche, die im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist. Der Erhalt der provisorisch gepflasterten Fahrbahn ist im Zuge der Bebauungsplanberatungen geduldet worden.

Für die neugeplante Verlängerung der Straße ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Um diese so gering wie möglich zu gestalten, wurde die Straßenfläche in 4,75 m Breite geradlinig weitergeführt.

Ein Anspruch von Anliegerseite auf einen Ausbau der Straße in Höhe von Haus Nr. 3a und auf einen Wendehammer außerhalb der ausgewiesenen Flächen besteht nicht. Die Verwaltung sieht daher eine Wendemöglichkeit vor Haus Nr. 3 als ausreichend an.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt - abweichend vom Bebauungsplan Nr. 154 - die ausgewiesene Straßenverkehrsfläche vor Haus Nr. 3/3a bis zur nördlichen Flurstücksgrenze von Flurstück Nr. 297 in 4,75 m Breite zu verlängern.

 

 

2.      Eingabe (Anlage 4):

Verbreiterung der Zufahrt vor Haus Nr. 26A

                                                                                                         

Abwägung:

 

Ein Anlieger wünscht die Verbreiterung seiner Zufahrt vor Haus Nr. 26A von 4 m auf 5m.

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diese Verbreiterung.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die Zufahrt von Haus Nr. 26A von 4 m auf 5 m verbreitert wird.  

 

 

3.      Eingabe (Anlage 5):

zusätzliche Zufahrt (westlich) vor Haus Nr. 28

Wegfall des Parkstandes vor dem Spielplatz

                                                                                                         

Abwägung:

 

Eine Anliegerin wünscht die Einplanung einer zusätzlichen Zufahrt auf westlicher Seite vor Haus Nr. 28.

Weiterhin wird der Wegfall des geplanten Parkplatzes vor dem Spielplatz angeregt,  um die Sicht auf spielende Kinder nicht zu beeinträchtigen.

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Einrichtung einer zusätzlichen Zufahrt. Diese soll in 5 m Breite eingeplant werden.

 

Zum Wegfall des Parkstandes wird auf Eingabe 1.7 verwiesen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass eine westliche Zufahrt für Haus Nr. 28 eingeplant wird.

 

 

4.      Eingabe (Anlage 6):

Beibehalten des Parkstandes vor dem Spielplatz

                                                                                                         

Abwägung:

 

Eine am Spielplatz angrenzende Anliegerin möchte, dass der eingeplante Parkstand am Spielplatz beibehalten werden soll, denn in unmittelbarer Nähe stehen keine Parkplätze zu Verfügung.

 

Da mehrfach durch die Anlieger/-innen Bedenken geäußert wurden, dass die eingeschränkte Sicht durch ein parkendes Auto zu gefahrenträchtig sei, schlägt die Verwaltung vor, dem mehrheitlichen Wunsch zu folgen und damit die Verkehrssicherheit zu priorisieren.

 

Zum Wegfall des Parkstandes wird auf Eingabe 1.7 verwiesen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Eingabe 1.7

 

 

5.      Eingabe (Anlage 7):

zusätzliche Zufahrt (östlich) vor Haus Nr. 22

                                                                            

Abwägung:

 

Ein Anlieger wünscht die Einplanung einer zusätzlichen Zufahrt auf östlicher Seite vor Haus Nr. 22.

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Einrichtung einer zusätzlichen Zufahrt. Diese soll in 5 m Breite eingeplant werden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass eine östliche Zufahrt für Haus Nr. 22 eingeplant wird.

 

 

6.      Eingabe (Anlage 8):

Verschiebung der Leuchte am Wöstenweg 3/3A

                                                                            

Abwägung:

 

Die Anliegerin vom Wöstenweg Haus Nr. 3A wünscht die Verschiebung der eingeplanten Leuchte vor ihrem Haus in südliche Richtung zwischen die Hauskanten von Nr. 3 und Nr. 3a.

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung der Leuchte.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 3A (Wöstenweg) bis zur Hauskante 3 und 3A zu verschieben.

 

 

7.1    Eingabe (Anlage 9):

Reduzierung der Baumanzahl

(s.a Eingabe 1.1)

                                                                            

Abwägung:

 

Ein Anlieger regt an, dass die Anzahl der eingeplanten Bäume in den Beeten bzw. Einengungen erheblich reduziert wird, da in den Vorgärten ausreichend Pflanzungen bestehen und zu hoher Laubanfall befürchtet wird (s.a. Eingabe 1.1).

 

In der Spiekstraße sind die Baumabstände bereits relativ groß gewählt aufgrund der Begrünung der Privatflächen.

Um ein zu schnelles Fahren auf dem sehr langen Fahrbahnabschnitt baulich zu vermeiden, sind Einengungen und Verschwenkungen wichtig. Durch Bäume werden die Einengungen erst tatsächlich als Hindernis wahrgenommen und regen die Kfz-Fahrer zur Geschwindigkeitsreduzierung an.

An Verschwenkungen dienen Bäume besonders dazu, dass die Richtungsänderung der Fahrbahn erkannt wird. Flache Grünbeete werden demgegenüber kaum wahrgenommen.

Zurzeit befinden sich 5 Bäume in der Planung (1 Baum ist wegfallen). Weiterhin sind 3 Grünbeete ohne Baumanpflanzung eingeplant. Eine weitere Reduzierung wird seitens der Verwaltung nicht für sinnvoll angesehen.

Zur Bepflanzung der Beete werden Zierkirschen ausgewählt. Aufgrund der schmalen und kegelförmigen Krone ist der Laubanteil geringer als bei den üblichen Laubbäumen. Dieser ausdrucksstarke Blütenbaum zeichnet sich durch eine geringe Endgröße (6-8m) und Breite (2-3m) aus.

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass keine weiteren Baumstandorte entfallen können.

 

 

7.2    Eingabe (Anlage 9):

Keine Einplanung einer Aufpflasterung vor Haus Nr. 3 (Spiekstraße)

                                                                            

Abwägung:

 

Ein Anlieger wünscht, dass keine Aufpflasterung am Baubeginn der Spiekstraße eingeplant werde. Die Geräuschentwicklung sei zu hoch und ein Grünbeet zur Fahrbahneinengung reiche zur Geschwindigkeitsreduzierung aus.

 

Auch seitens der Verwaltung wird eine Aufpflasterung als nachteilig angesehen. Zum einen ist die Lärmentwicklung beim Überfahren der Pflasterung sehr hoch, zum anderen erhöht sich die Geräuschentwicklung durch abbremsende und anfahrende Fahrzeuge. Eine Krankenwagenfahrt wird durch die Stoßbewegung erschwert.

Um dennoch eine Geschwindigkeitsreduzierung in höherem Maße umsetzen zu können, ist eine verstärkte Fahrbahneinengung auf 3,50 m per Grünbeet vorgesehen.

(s. Eingabe 1.2)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Eingabe 1.2

 

 

7.3    Eingabe (Anlage 9):

Erhöhung der Stellplatzanzahl

                                                                            

Abwägung:

 

Ein Anlieger hält es für erforderlich, dass die Zahl der Stellplätze im Bereich Wöstenweg bis zur ersten Einmündung Flachstraße (Haus Nr. 9) erhöht wird, da die geplante Anzahl nicht ausreiche. Ggf. sollen Einengungen/Beete entfallen.

 

Zurzeit sind 4 Stellplätze in dem genannten Abschnitt vorgesehen. Wenn man entgegen den überwiegenden Anliegerwünschen auf Fahrbahnversätze und Einengungen verzichten würde, ließen sich je nach Fahrbahnseite lediglich 5 bis 6 Stellplätze dort einplanen. Die vorhandenen Zufahrten lassen keine größere Anzahl zu.

Bei Ausweisung einer Tempo-30-Zone kann eine entsprechende Reduzierung der Geschwindigkeit ohne Einengung am Ausbaubeginn jedoch kaum erreicht werden.

Daher ist die Einplanung eines Parkstandes dort nicht machbar.

Die Einplanung eines möglichen Parkplatzes kurz vor der Einmündung zur Flachstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen. Die vom Stellplatz rückwärtsfahrenden Kraftfahrer und die von der Flachstraße einfahrenden Autos würden sich gegenseitig behindern und ein Gefahrenpotential bilden.

Aufgrund der geringen Straßenparzellenbreite war die Einplanung beidseitiger Parkstreifen nicht möglich. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen.

Das Parken auf der Fahrbahn, außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze, ist in Tempo-30-Zonen zwar erlaubt. Es ist aber zu beachten, dass eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05m verbleiben soll. Eine geringere Durchfahrtsbreite stellt eine Verkehrsbehinderung dar.

Den Anliegern wird vorgeschlagen, zusätzliche Stellplätze auf Privatgrund einzurichten, soweit dies möglich ist.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass keine weiteren Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum geschaffen werden können.

 

 

8.1    Eingabe (Anlage 10):

Wegfall des Parkstandes vor dem Spielplatz

(s. Eingabe 1.7)

                                                                            

Abwägung:

 

Zwei Anlieger wünschen, dass der geplante Parkstand vor dem Spielplatz entfällt, damit die Kinder eine bessere Sicht auf die Straße erhalten.

Zum Wegfall des Parkstandes wird auf Eingabe 1.7 verwiesen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Eingabe 1.7

 

 

8.2    Eingabe (Anlage 10):

Wunsch auf Wegfall der Leuchte vor Haus Nr. 27 und ggf. eine Verschiebung der Leuchte an der Flachstraße

 

Abwägung:

 

Es wird der Wegfall der Leuchte vor Haus Nr. 27 gefordert, da das Grundstück sonst von zwei Leuchten (auch von der Flachstraße) ausgeleuchtet wird.

 

Die Planung sieht eine Leuchte vor Haus Nr. 27 vor. An der Einmündung Flachstraße/Spiekstraße befindet sich im Grünbeet ebenfalls eine Leuchte mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m. Ein Wegfall dieser Leuchte an der Flachstraße oder an der Spiekstraße ist nicht durchführbar, da sich unausgeleuchtete Bereiche ergeben werden. Es können lediglich die Standorte um einige Meter verschoben werden.

Bei einem Termin mit den Anliegern vor Ort wurde vereinbart, die Leuchte an der Flachstraße nach Norden auf die Grundstücksgrenze zwischen den Häusern Flachstr. Nr. 23 und Spiekstr. Nr. 27 zu verlegen. Eine Einverständniserklärung der umliegenden Nachbarn liegt der Verwaltung vor.

Die Leuchte an der Spiekstraße wird zur Ausleuchtung der Einmündung um etwa 3m nach Westen verschoben. Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung der Leuchten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die vorhandene Leuchte an der Flachstraße - neben Haus Nr. 27- an die nördliche Grundstücksgrenze zu versetzen und die geplante Leuchte der Spiekstraße um etwa 3m nach Westen Richtung Einmündung zu verschieben.

 

 

8.3    Eingabe (Anlage 10):

Einplanung von Fahrbahneinengungen/Pflanzkübeln zur Sicherheit für spielende Kinder und zur Geschwindigkeitsreduzierung

                                                                            

 

Abwägung:

 

Ein weiterer Wunsch der Anlieger ist die Erhöhung der Sicherheit für spielende Kinder mithilfe von Fahrbahneinengungen oder Kübeln zur Geschwindigkeitsreduzierung.

Zur Einplanung von Einengungen/Erhöhung der Sicherheit wird auf die Eingaben 1.2 und 1.7 verwiesen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Eingabe 1.2 und 1.7

 

 

9.      Eingabe (Anlage 11):

zusätzliche Zufahrt auf westlicher Seite von Haus Nr. 18

                                                                            

 

Abwägung:

 

Es wird vom Anlieger Haus Nr. 18 eine zweite Zufahrt auf westlicher Grundstücksseite gewünscht.

 

Die Einplanung einer zweiten Zufahrt hat zur Folge, dass ein dort geplanter Parkplatz entfallen muss. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Stellplatz vor Haus Nr. 18 zugunsten einer zweiten Zufahrt entfallen zu lassen.

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A. Spiekstraße (Wöstenweg bis Spielplatz)

 

Die, an der Spiekstraße, angrenzenden Flächen sind bis auf 4 Grundstücke bebaut. Auf vielfachem Wunsch wird die bisher provisorisch ausgebaute Spiekstraße nun vom Wöstenweg bis zum Spielplatz mit seitlichen Gehwegen, sowie Parkständen und Grünbeeten einem endgültigen Ausbau zugeführt. Der Ausbau ist für das Jahr 2010 vorgesehen.

 

Die Spiekstraße wird als Tempo-30-Zone ausgebaut. Die Planung sieht einen Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn vor. Aufgrund der festgelegten Geschwindigkeit ist eine Bordanlage zur Abtrennung der Fahrbahn einzuplanen.

 

Neben der Fahrbahn sind wechselseitig Parkstreifen – unterbrochen von Grünbeeten und Zufahrten - angeordnet. Daran schließen sich beidseitig Gehwege an. Die Gehwege, wie auch die Parkbuchten werden durch ein Rundbord in 5 cm Höhe eingefasst. Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene Pflasterung, die Gehwege eine graue Plattierung, sowie graues Pflaster an den Zufahrten. Der Belag, sowie die ausgewählten energiesparenden Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

B. Stichweg Wöstenweg

 

Der Stichweg „Wöstenweg“ diente ehemals als Anbindung der Spiekstraße an die Elter Straße. Im Zuge der Verlängerung der Spiekstraße wurde die Durchfahrt über den Wöstenweg zur Elter Straße aufgehoben. Der Bebauungsplan sieht einen Stichweg vor, der etwa bis zur Mitte von Haus Nr. 3a (Wöstenweg) reicht. Damit das Eckgrundstück Wöstenweg/Elter Straße auf ganzer Länge an den Stichweg angebunden werden kann, ist eine Bebauungsplanänderung zu beschließen.

 

Der provisorisch erbaute Stichweg Wöstenweg wird im höhengleichen Mischprinzip (Verkehrsberuhigter Bereich) endgültig hergestellt. Aufgrund der geringen Parzellenbreite ist die Einplanung von Grünbeeten und Parkständen nicht möglich. Um auf der gesamten Straßenlänge den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasters (rot/grau) vorgesehen.

Die Pflasterbeläge und die energiesparenden Beleuchtungseinrichtungen entsprechen der üblichen Ausbauform von Verkehrsberuhigten Gebieten.

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe mit Anschluss an den vorhandenen Kanal der Spiekstraße.

 

 

 

Zu III:  Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Spiekstraße und des Stichweges „Wöstenweg“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

 

 


Anlagen:

 

1)                  Lageplan Blatt 1

 

2)                  Lageplan Blatt 2

 

3)    - 11)  Eingaben