Betreff
Stadtwerke Rheine GmbH, Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH, Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH,- Besetzung des Aufsichtsrates
Vorlage
443/09
Aktenzeichen
VV K - 4.2-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.   Stadtwerke Rheine GmbH und Tochterunternehmen

 

Die Ratsmitglieder bestellen gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 

10.

 

11.

 

12.

 

13.

 

14.

 

15.

 

Dr. Angelika Kordfelder (geborenes Mitglied)

Werner Lütkemeier

Werner Lütkemeier (beratend)

Jürgen Wullkotte

 


2.   Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

 

Die Ratsmitglieder bestellen gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.  Dr. Angelika Kordfelder

Werner Lütkemeier

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

3.   EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH

 

Die Ratsmitglieder bestellen gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönlicher Stellvertreter

1.  Dr. Angelika Kordfelder

Werner Lütkemeier

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 

10.

 

11.

 

12.

 

13.

 

14.

 

15.

 

 


4.   Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH

 

Die Ratsmitglieder bestellen gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönlicher Stellvertreter

1.    Dr. Angelika Kordfelder

Werner Lütkemeier

2.    Dr. Thomas Gießmann

Klaus Dykstra

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

 

5.   TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH

 

Die Ratsmitglieder bestellen gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.  Dr. Angelika Kordfelder

Werner Lütkemeier

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 


Begründung:

 

 

Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW (GO NW) bestellt der Rat die Vertreter/innen im Aufsichtsrat. Der Rat ist hierbei nicht an eine bestimmte Person gebunden; die Bestellung der Bürgermeisterin erfolgt daher unabhängig von ihrem Hauptamt. Lediglich bei der Stadtwerke Rheine GmbH und der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH ist die Bürgermeisterin gemäß Gesellschaftsvertrag „geborenes Mitglied“.

 

Zu beachten ist, dass zu den bestellten Vertretern die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zählen muss.

 

zu 3.

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages gehört Frau Ehrenberg dem Aufsichtsrat der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH als Kulturdezernentin als geborenes Mitglied an.

 

Bei entsprechender Anwendung des Aktiengesetzes kann ein Aufsichtsratsmitglied nicht zugleich Geschäftsführer sein (§ 105 AktG).

 

Gemäß § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages hat der Rat der Stadt Rheine einen Nachfolger für ein geborenes Mitglied, das auf sein Amt als Aufsichtsratsmitglied verzichtet, zu bestellen. Als Nachfolger käme grundsätzlich Herr Dr. Thorben Winter als Fachbereichsleiter Bildung, Kultur und Sport in Frage. Durch seine Bestellung zum zweiten Geschäftsführer finden für ihn die gleichen Vorschriften Anwendung.

 

Frau Ehrenberg hat ihren Verzicht für die Dauer ihrer Geschäftsführertätigkeit erklärt.