Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Die Ratsmitglieder nehmen davon Kenntnis, dass nach den Satzungen der folgenden Gremien die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine Kraft Ihres Amtes als in die Organe dieser Gremien entsandt gelten:
a) Verkehrsverein
Rheine 1912 e. V. - Vorstand
Vertreterin der Stadt Rheine: Dr. Angelika Kordfelder
b) Heimatverein
Rheine 1877 e. V. - Beirat
Vertreterin der Stadt Rheine: Dr. Angelika Kordfelder
Im Falle der Verhinderung nehmen die Vertreter im Amt die Aufgaben wahr.
2. Die Ratsmitglieder benennen die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine in folgende Gremien:
a)
Verkehrsverein Rheine 1912 e. V. -
Vorstand
Beisitzer |
persönliche/r Stellvertreter/in |
für die
Fraktion CDU |
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für die
Fraktion SPD |
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für die
Fraktion Bündnis 90/GRÜNE |
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für die
Fraktion F.D.P. |
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b)
Städt. Musikverein Rheine e. V. -
Vorstand
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
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Klaus
Dykstra |
Birgit
Kösters |
c)
Stiftung NaturZoo Rheine - Kuratorium
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Jan Kuhlmann |
für die
Fraktion CDU |
|
für die
Fraktion SPD |
|
für die
Fraktion Bündnis 90/GRÜNE |
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für die
Fraktion F.D.P. |
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d)
Karnevalsunion Rheine - Kurrat
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
für die
Fraktion CDU |
|
für die
Fraktion SPD |
|
für die
Fraktion Bündnis 90/GRÜNE |
|
für die
Fraktion F.D.P. |
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e)
Förderverein Waldhügel e. V. - Beirat
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
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f) Kuratorium
Mathias-Spital
Mitglied |
Dr. Angelika
Kordfelder |
g) Aktion
Münsterland e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Bernd Weber |
h) Münsterland
Touristik - Grünes Band e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Bernd Weber |
i) Deutsch-Niederländische
Gesellschaft e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Bernd Weber |
j) Deutsches
Volksheimstättenwerk e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Jürgen Wullkotte |
k) Verein
zur Förderung der Abteilung Münster der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung NW e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Andreas Richter |
l) Gesellschaft
der Freunde der Fernuniversität e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Ute Ehrenberg |
m)
Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsvereinfachung (KGSt) - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Heinz Hermeling |
n) Kommunale
Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen - Gruppenversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Heinz Hermeling |
o) Landesverband
der Volkshochschulen von NRW e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Frau Birgit Kösters |
p) Landesverkehrsverband
Westfalen e. V. - Verbandsversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Bernd Weber |
q) GVV-Kommunalversicherung,
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Mitgliederversammlung
Mitglied |
Dr. Angelika
Kordfelder |
1. persönliche/r Stellvertreter/in |
Ludwig Clostermann |
2. persönliche/r Stellvertreter/in |
Michael Dagge |
r) Zweckverband
Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe - Verbandsversammlung
Mitglied |
Dr. Angelika
Kordfelder |
1. persönliche/r Stellvertreter/in |
Heinz Hermeling |
2. persönliche/r Stellvertreter/in |
Andreas Richter |
s) Westfälische
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
Dr. Angelika Kordfelder |
1. persönliche/r Stellvertreter/in |
Heinz Hermeling |
2. persönliche/r Stellvertreter/in |
Andreas Richter |
Sollte
das Stimmrecht der Stadt Rheine in den v. g. Organen nach der Höhe des
Mitgliedsbeitrages gestaffelt sein, ist die Bürgermeisterin bevollmächtigt,
falls dieses nicht schon durch Satzung des Verbandes geregelt ist, einheitlich
für die Stadt Rheine das Stimmrecht auszuüben.
Begründung:
Nach der
Kommunalwahl hat der Rat nicht nur über die Neubesetzung der Ausschüsse,
sondern auch über die Entsendung von Vertreter/innen der Stadt Rheine in
Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder
entsprechende Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an
denen die Stadt beteiligt ist, zu entscheiden.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat
bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere Vertreter/innen
zu benennen sind, muss der/die Bürgermeister/in oder ein von ihm/ihr
vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r dazuzählen. Hierbei handelt es
sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des
§ 63 GO NW vorgeht.
Haben die Mitglieder des Rates der Stadt Rheine zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist § 50 Abs. 3 GO NW anzuwenden (§ 50 Abs. 4 GO NW). Das hat zur Folge, dass, wenn sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Vorschlag geeinigt haben, bzw. kein einstimmiger Beschluss über die Annahme der Vorschläge zustande gekommen ist, die Entsendung der Vertreter/innen im Einzelfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen ist.
zu 1:
In den Satzungen der unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages aufgeführten Gremien ist verbindlich geregelt, wer für die Stadt Rheine die Vertretung wahrnehmen kann.
a) Gemäß § 7 Abs. 1 d der Satzung des Verkehrsverein Rheine 1912 e. V. ist die Bürgermeisterin Mitglied des Vorstandes.
b) Gemäß § 7 der Satzung des Heimatvereins Rheine 1877 e. V. ist die Bürgermeisterin Mitglied des Beirates.
zu 2:
Bei der Entsendung von Mitgliedern des Rates bzw. Bediensteten der Verwaltung in die entsprechenden Gremien wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
a) Gemäß § 7 der Satzung des Verkehrsvereins Rheine 1912 e. V. werden neben der Bürgermeisterin je eine Person der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen zum Beisitzer vom Rat der Stadt in den Vorstand delegiert.
Beisitzer waren bisher RM Tombült, RM Toczkowski, RM Mau und SB Bernd Lunkwitz. Stellvertreter waren bisher RM Helmes, RM Mollen und RM Willems.
b) Laut Satzung des Städtischen Musikvereins e. V. sind vom Rat der Stadt ein Mitglied des Kulturausschusses und ein/e Bedienstete/r des Kulturamtes in den Vorstand zu entsenden.
Mitglieder
waren bisher RM Lulay und Herr Dykstra. Stellvertreter waren bisher SB Detlef
Weßling und Herr von der Ehe.
c) Gemäß § 6 der Satzung der Stiftung NaturZoo Rheine besteht das Kuratorium u.a. aus je einem Mitglied der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen.
Zu den
vom Rat entsandten Mitgliedern gehörten bisher RM Nagelschmidt, RM Thum, RM
Grawe und SB Detlef Brunsch. Stellvertreter waren bisher RM Havers, RM Knoop,
RM Winkelhaus und SB Theo Tappe.
d) Nach § 6 der Satzung der Karnevalsunion Rheine gehört dem KUR-Rat u. a. aus jeder Fraktion, die im Rat der Stadt Rheine vertreten ist, ein Mitglied an.
Dem
KUR-Rat gehörten in der vergangenen Wahlperiode RM Winnemöller, RM Brauer und
RM Holtel als Mitglieder sowie RM Hagemeier, RM Wunder, RM Reiske und RM
Willems als Stellvertreter an.
e) Der Förderverein Waldhügel e. V. hat im § 7 seiner Satzung geregelt, dass der zu bildende Beirat, der die Aufgabe hat, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu beraten und zu unterstützen, mindestens aus sieben Personen besteht. Fünf Mitglieder des Beirates müssen Mitglieder des Rates der Stadt Rheine sein; diese Mitglieder sind vom Rat der Stadt Rheine zu bestellen.
In der vergangenen Wahlperiode entsandte der Rat RM Kotte, RM Harvers, RM Löcken, RM Mau und RM Willems als Mitglieder sowie RM Hagemeier, RM Dewenter, RM Ostermann, RM Reiske und RM Holtel als Stellvertreter.
f) Gem. § 6 e) in Verbindung mit § 5 a) der Satzung des Kuratorium Mathias-Spital hat der Rat das Recht den/die Bürgermeister/in oder einen Vertreter als Mitglied zu entsenden. Mitglied können nur Personen sein, die der katholischen oder einer evangelischen Kirche angehören.
Mitglied des Kuratoriums war in der letzten Wahlperiode RM Wilp. Die Verwaltung schlägt für die kommende Wahlperiode – wie früher üblich – die Bürgermeisterin vor.
g) Laut Satzung der Aktion Münsterland e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Bernd
Weber bestellt.
h) Laut Satzung der Münsterland Touristik – Grünes Band e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Bernd
Weber bestellt.
i) Laut Satzung der Deutsch-Niederländische Gesellschaft e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Bernd
Weber bestellt.
j) Laut Satzung der Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher
Raimund Hötker bestellt.
k) Laut Satzung des Verein zur Förderung der Abteilung Münster der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher
Andreas Richter bestellt.
l) Laut Satzung der Gesellschaft der Freunde der Fernuniversität e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Ute
Ehrenberg bestellt.
m) Laut Satzung der Kommunalen Gemeinschaftstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Heinz
Hermeling bestellt.
n) Laut Satzung des Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen ist eine Person in die Gruppenversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Heinz
Hermeling bestellt.
o) Laut Satzung des Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Birgit
Kösters bestellt.
p) Laut Satzung des Landesverkehrsverbandes Westfalen e. V. ist eine Person in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Bernd
Weber bestellt.
q) Laut Satzung des GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war bisher Ludwig
Clostermann und 2. Stellvertreter Michael Dagge bestellt.
r) Laut Satzung des Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe ist eine Person in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war bisher Heinz Hermeling
und 2. Stellvertreter Andreas Richter bestellt.
s) Laut Satzung der Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied
war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war bisher Heinz Hermeling
und 2. Stellvertreter Andreas Richter bestellt.
Einige der vg. Verbände haben in ihren Satzungen geregelt, dass die Stadt Rheine als Mitglied des Verbandes eine/n Vertreter/in in die Versammlungen entsenden kann. In diesen Versammlungen kann die Stadt ihr Stimmrecht ausüben.
Das Stimmrecht wird oftmals aber auch nach der Höhe des Mitgliedsbeitrages gestaffelt, so dass der Stadt nicht nur eine Stimme, sondern gleich mehrere Stimmen in der Versammlung zustehen.
Einige Satzungen regeln, dass das Stimmrecht der Stadt nur einheitlich wahrgenommen werden kann. In anderen Satzungen wird hingegen bestimmt, dass mehrere Stimmrechte eines Mitglieds (Stadt) auf einen Delegierten übertragen werden können, falls dieser Delegierte hierzu bevollmächtigt wurde.