Betreff
Umbau der Hemelter Straße (B475) von Kardinal-Galen-Ring bis Surenburger Straße 1. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger 2. Festlegung des Ausbauprogramms
Vorlage
019/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses

 

Zu 1: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung.

 

Zu 2: Festlegung des Ausbauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Ausbauprogramm für den Umbau der Hemelter Straße (B 475) von der B 65 bis zur K 80. Nachfolgend aufgeführte Beschlüsse gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetriebes Straßenbau NRW.

 

Umgestaltung der Hemelter Straße (B 475) von der B 65 bis zur K 80

 

1.     Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.     Trennstreifen neben der Fahrbahn

3.     Gepflasterte kombinierte Geh- und Radwege mit Unterbau, beiderseits der Fahrbahn

4.     Überquerungshilfen im Bereich des Kreisverkehrsplatzes sowie in Höhe Basilikastraße

5.     Bushaltebuchten

6.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

7.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

Zu 1: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Am 22.11.2005 fand eine Bürgerversammlung zur Umgestaltung der Hemelter Straße statt.

Die Offenlage der Ausbauplanung fand in der Zeit vom 14.11.2005 bis zum 29.11.2005 in den Räumen der Stadtverwaltung Rheine, Fachbereich 5 Planen und Bauen, statt.

 

Im Rahmen der Bürgerversammlung sowie der Offenlegung gingen folgende Änderungen bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein.

 

Die Einwendungen und das Protokoll der Bürgerversammlung sind als Anlage beigefügt.

 

 

Eingaben zu komb. Geh- und Radweg und Überquerungshilfe

Gehweg zum Hallenbad (Anlage 1 / Top 6)

Abwägung:

Dieser Gehweg ist nicht Bestandteil der Planung.

 


Abwägungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass der hier angesprochene Gehweg nicht Bestandteil der Planung ist.

 

 

Überquerungshilfe Hemelter Straße (Anlage 1 / Top 4, Anlage 4

Abwägung:

Im Hinblick auf den erhöhten Querungsbedarf von Schulkindern zwischen Wohnung, Schule und Hallenbad sieht die Planung eine Querungshilfe im Zuge der Wegeverbindung Timmermannufer / Basilikastraße vor, die eine zusätzliche Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer darstellt und zusätzlich das Überqueren der Straße für Busfahrgäste erleichtert. Die vorhandenen Kfz-Verkehrsstärken im Bereich Hemelter Straße sowie die Anzahl von querungswilligen Fußgängern und Radfahrern rechtfertigen gemäß EVA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen nicht den zusätzlichen Einsatz einer Lichtsignalanlage. Erst ab mehr als 200 Fußgängerquerungen pro Stunde wird bei der vorhandenen Verkehrsbelastung eine Signalisierung erforderlich.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass die Einrichtung einer Lichtsignalanlage im Zuge der Überquerungshilfe nicht erforderlich ist.

 

 

Eingaben zu Fahrbahnbreite, Geschwindigkeit, Lärmschutz

Fahrbahnbreite von 7,0 m (Anlage 1 / Top 8)

Abwägung:

Über den überwiegenden Teil der Ausbaustrecke ist die Fahrbahn 7,00 m breit. Zu Beginn der Baustrecke bis zum Hallenbad ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m gewählt worden, um für den Seitenraum die Mindestbreite von 2,50 m gewährleisten zu können. Nach den EAHV (Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen) ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m für den Begegnungsfall LKW-LKW bei unverminderter Geschwindigkeit ausreichend. Die 7,00 m breite Fahrbahn wird von der Landesbehörde NRW im Wesentlichen aus Gründen der Haltbarkeit und nicht aus Gründen der erforderlichen Breite gefordert.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird beschlossen, die geplante Fahrbahnbreite beizubehalten.

 

 

Generelle Geschwindigkeitsreduzierung Bereich Hemelter Straße (Anlage 1 / Top 3)

Abwägung:

Die Hemelter Straße ist als Hauptverkehrsstraße eingestuft und gemäß der EAHV (Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen) in die Kategoriegruppe C als angebaute Straße innerhalb bebauter Gebiete mit maßgeblicher Verbindungsfunktion eingestuft. Aufgrund ihres Charakters als Hauptverkehrsstraße ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit unter v= 50 km/h nicht möglich.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird beschlossen, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen.

 

Künftig zulässige Geschwindigkeiten Bereich Elter Straße / Graanesch (Anlage 1 / Top 14)

Abwägung:

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist geplant, die Elter Straße westlich des Kreisverkehrsplatzes mit in die Zone 30 aufzunehmen. Umgestaltungen im Graanesch wird es nach derzeitigem Planungsstand nicht geben.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird beschlossen, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen.

 

 

Lärmmindernder Fahrbahnbelag (Anlage 1 / Top 9)

Abwägung:

Durch den Neubau kommt es durch den neuen, ebenen Fahrbahnbelag zu einer Lärmminderung. Ein lärmmindernder Fahrbahnbelag ist bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h wirkungslos.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird beschlossen, keine Änderungen am vorgesehenen Fahrbahnaufbau vorzunehmen.

 

 

Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Hemelter Straße (Anlage 1 / Top 3)

Abwägung:

Da die Achslage der Hemelter Straße bestehen bleibt und kein zusätzlicher Fahrstreifen angebaut wird, handelt es sich gemäß Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BimSchV) nicht um eine wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße. In der durchgehenden Strecke der Hemelter Straße kommt Lärmschutz daher nicht zum Tragen.

Zum jetzigen Zeitpunkt konnte kein Anspruch auf Lärmschutz im Kreisverkehrsplatz Hemelter Straße-Surenburgstraße-Elter Straße nachgewiesen werden. Eine  schalltechnische Untersuchung des Kreisverkehrsplatzes erfolgt im weiteren Verlauf der Planung.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.

 

Eingaben zu Leuchten, Zufahrten, Stellplätzen

Verschiebung Straßenleuchte Bereich Hemelter Straße 46 (Anlage 2)

Abwägung:

Für eine ausreichende Beleuchtung des Verkehrsraumes wird vom zuständigen Planer ein Leuchtenabstand von 30 m vorgegeben. Unter Berücksichtigung der Einhaltung dieser Vorgaben ist eine Verschiebung der Leuchte Bereich Hemelter Straße 46 sinnvoll, um die Möglichkeit der Einrichtung einer Grundstückszufahrt zu Haus Nr. 46 zu erhalten.

 

Abwägungsbeschluss:

Die Leuchte wird soweit verschoben, dass zwischen Grundstücksgrenze und Gebäudewand die Möglichkeit der Einrichtung einer Grundstückszufahrt erhalten bleibt.

 

Haltebucht für Sattelzug vor dem Gebäude Nr. 84 (Anlage 3)

Abwägung:

Für die Einrichtung eines kurzfristigen Haltes für ein Sattelzugfahrzeug im Rahmen des Schülerwechsels der Fahrschule sind grundsätzlich zwei Varianten möglich.

Die Zufahrt zu Gebäude Elter Str. 80a (siehe auch Einwendung Anlage 8) wird an den westlichen Grundstücksrand verlegt und mit der Zufahrt zu Gebäude Hemelter Str. 84 zusammengefasst. Geh- und Radweg werden an die Grundstücksgrenze verlegt, die gesamte Fläche vor Gebäude 84 bis zur geplanten Straßenleuchte erhält einen verstärkten Aufbau, so dass neben der Fahrbahn eine ca. 20 m lange Stellfläche für einen Sattenzug entsteht. Zum Rangieren können die angrenzenden Zufahrten der Gebäude Hemelter Str. 80 (Autohaus) und Elter Str. 80a mitgenutzt werden.

Alternativ kann in Variante 2 vor dem Haus Nr. 84 eine durch Borde begrenzte Parkbucht angelegt werden.

Um den Charakter der Stellfläche als kurzfristigen Haltepunkt zu unterstreichen und eine Nutzung als Dauerparkplatz mit daraus folgenden Sichtbehinderungen zu vermeiden, ist der Variante 1 der Vorrang zu geben.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird festgelegt, durch Verschwenken des Geh- und Radweges und entsprechende Befestigung eine Stellfläche für kurzfristiges Halten eines Sattelzugfahrzeug im Rahmen des Schülerwechsels zu schaffen.

 

Zufahrt zu Gebäude 80a, Hemelter Straße (Anlage 8)

Abwägung:

Die neue Lage der Zufahrt wird in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird festgelegt, die Zufahrt entsprechend der Einwendung des Anliegers zu verschieben.

 

Zufahrt Elter Straße 88a (Anlage 1 / Top 19, Anlage 9)

Abwägung:

Die Zufahrt wird aus den Unterlagen entfernt.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird festgelegt, die Zufahrt entsprechend der Einwendung des Anliegers zu entfernen.

 

 

Leuchte / Absenkung vor Haus 56 (Anlage 1 / Top 19)

Abwägung:

Unter Berücksichtigung der Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände der Leuchten kann die Leuchte Bereich Hemelter Straße 56 verschoben werden. Gleichzeitig wird die Absenkung vor Haus 56 verlängert.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird festgelegt, die Leuchte entsprechend der Einwendung des Anliegers zu versetzen sowie die Absenkung zu verlängern.

 

 

Eingaben zu Bushalten

Bushaltebuchten in Höhe Basilikastraße (Anlage 1 / Top 4, Anlage 5)

Abwägung:

Die Bushaltebucht in Höhe Hallenbad hat gemäß EAHV (Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen) eine Aufstelllänge von 18 m und kann von einem Standardbus bzw. einem Gelenkbus angefahren werden. Eine Verlängerung des Aufstellbereiches ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Busse des Stadtbus- bzw. Regionalnetzes fahren die Haltestellen im Halb-Stunden-Takt an. Sollte die Haltstelle zeitgleich durch einen zweiten Bus angefahren werden, kann dieser das Vorbeifahren anderer Fahrzeuge an der Bucht verhindern, was das schnelle Einordnen des ersten Busses in den fließenden Verkehr vereinfacht.

Die Bushaltebucht westlich der Basilikastraße ermöglicht bei einer Aufstelllänge von 25 m das Halten von zwei Standardbussen ohne Einschränkungen des fließenden Verkehrs.

 

Abwägungsbeschluss:

Die Abmessungen der Bushaltebuchten entsprechen den einschlägigen Richtlinien. Eine Verlängerung des Aufstellbereiches ist wegen fehlender Flächen nicht möglich und aufgrund der vorhandenen Busfrequenzen nicht erforderlich. Es werden keine Änderungen an der Planung vorgenommen.

 

 

Erhalt der Bushaltestelle an der Surenburgstraße (Anlage 1 / Top 15)

Abwägung:

Im Bereich der Bushaltestelle wird die Planung an den Bestand angeschlossen, die Bushaltestelle bleibt im Rahmen der vorliegenden Planung bestehen.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass die angesprochene Bushaltestelle nicht dem geplanten Ausbau der Hemelter Straße zuzuordnen ist.

 

 

Eingaben zu Grunderwerb

Treppe im Bereich Hemelter Straße 41 (Anlage 1 / Top 2)

Abwägung:

Zur Zeit laufen Gespräche mit dem Grundstückseigentümer über Entschädigungen wegen der Beseitigung der Treppe.

 

Abwägungsbeschluss:

Bei erfolgreichen Verhandlungen bezüglich einer Entschädigung wird die vorhandene Treppe entfernt.

 

 

Vermeidung von Grunderwerb Bereich Hemelter Straße 31 (Anlage 1 / Top 7)

Abwägung:

Eine wie von dem Anlieger vorgeschlagene Verschiebung der Achse Hemelter Straße Richtung Hallenbad bei gleichzeitiger Anordnung eines Gegenbogens zur Vermeidung von Grunderwerb von seinem Grundstück Hemelter Straße 31 ist nicht realisierbar ohne erhebliche Beeinträchtigungen des Fahrbahnverlaufes der Hemelter Straße. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die gesamte Fahrbahn verschwenkt werden. Dieser Verschwenk würde eine nicht zu akzeptierende Linienführung der Hauptverkehrsstraße zur Folge haben. Derzeit laufen Gespräche mit dem Grundstückseigentümer über den Erwerb der erforderlichen Fläche. Zum jetzigen Zeitpunkt stimmt der Eigentümer lediglich einem kompletten Grundstücksverkauf zu.

 

 

Abwägungsbeschluss:

Es werden keine Änderungen an der Planung vorgenommen.

 

 

Sonstige Eingaben

Entfernung dreier kranker Linden im Bereich Elter Straße / Hemelter Straße / Surenburgstraße (Anlage 1 /Top 11, Anlage 6)

Abwägung:

Eine Linde wird direkt durch die Anbindung der Elter Straße (Nord) verdrängt und entfernt. Die beiden benachbarten Linden werden, wenn ihr Zustand das erfordert, ebenfalls entfernt.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass eine der drei Linden direkt durch die Anbindung der Elter Straße (Nord) verdrängt und entfernt wird. Die beiden benachbarten Linden werden nach Erfordernis ebenfalls entfernt und im Rahmen der Baumaßnahme ausgeglichen.

 

 

Trennung der Hohenkampstraße von der Hemelter Straße (Anlage 1 / Top 17)

Abwägung:

Eine Schließung von Straßen ist in dem vorliegenden Entwurf nicht geplant.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird beschlossen, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen.

 

 

Linksabbiegen in die Basilikastraße (Anlage 1 / Top 4)

Abwägung:

Das Linksabbiegen bleibt weiterhin zulässig, aufgrund der zu erwartenden niedrigen Verkehrsstärken in die Basilikastraße ist der entstehende Rückstau akzeptabel.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird beschlossen, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen.

 

 

Erneuerung des Mischwasserkanals unter der Hemelter Straße (Anlage 1 / Top 18)

Abwägung:

Eine Erneuerung des Mischwasserkanals über die gesamte Länge der Hemelter Straße ist nicht erforderlich, es wird hier bereichsweise zu Reparaturarbeiten kommen, eine komplette Neuverlegung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird beschlossen, im Rahmen der Baumaßnahme erforderliche Reparaturarbeiten durchzuführen, nicht jedoch den gesamten Mischwasserkanal zu erneuern.

 

 

Verbleib des Wegkreuzes an vorhandenen Stelle (Anlage 1 / Top 13)

Abwägung:

Das innerhalb der Planung befindliche, seit mehr als 50 Jahren bestehende Wegekreuz soll nach Möglichkeit erhalten werden.

 

Abwägungsbeschluss:

Im Rahmen der Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes wird das Wegekreuz berücksichtigt und in die Planung integriert.

 

 

Vorhandener Gedenkstein (Anlage 7)

Abwägung:

In der derzeitigen Planung befindet sich der Gedenkstein innerhalb einer großzügig gepflasterten Gehwegfläche und kann in seiner bisherigen Lage erhalten werden. Alternativ kann der Gedenkstein in die angrenzende Grünfläche versetzt werden.

 

Abwägungsbeschluss:

Im Rahmen der Grünplanung wird die Lage des Gedenksteines berücksichtigt und gestalterisch in die Planung integriert.

 

 

Baudurchführung (Anlage 1 / Top 5)

Abwägung:

Für den Umbau der Hemelter Straße einschließlich Kreisverkehrsplatz ist ein Bau unter Verkehr, d.h. bei halbseitiger Sperrung der Straße denkbar. Ziel ist dabei die Beschränkung der Beeinträchtigungen für Anlieger und Geschäftsinhaber auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß.

 

Abwägungsbeschluss:

Im Rahmen der Baudurchführung wird eine Lösung erarbeitet, die möglichst geringe Beeinträchtigungen für Anlieger und Geschäftsinhaber zur Folge hat.

 

 

Einfahrt Steinstraße aus Richtung Hemelter Straße mit einem Sattelzug (Anlage 3)

Abwägung:

Ein direktes Abbiegen aus Richtung Westen in die Steinstraße ist aus fahrgeometrischen Gründen nicht möglich, ein Sattelzug aus Richtung Hemelter Straße muss einmal den Kreisverkehr umrunden und dann in die Steinstraße abbiegen.

 

Abwägungsbeschluss:

Es wird beschlossen, keine Änderung der Anbindung Steinstraße vorzunehmen.

 

 

 

Zu 2: Festlegung des Ausbauprogramms

 

A. Umgestaltung der Hemelter Straße von der B 65 bis zur K 80

 

Fahrbahn:

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 7,00 m (bereichsweise 6,50 m) asphaltiert, mit Unterbau gemäß RStO 01, Tafel 1, Zeile 1, Bauklasse II.

 

Kombinierter Geh- /Radweg mit Trennstreifen:

Beidseitig der Fahrbahn werden 2,50 m (bereichsweise 2,0 m) breite kombinierte Geh-/Radwege hinter 0,50 m breiten Trennstreifen in Pflastersteinen mit Unterbau angelegt.

 

Überquerungshilfe:

In Höhe Basilikastraße wird eine Überquerungshilfe vorgesehen, die ein sicheres
Überqueren der Fahrbahn für Fußgänger und Radfahrer ermöglicht. Weitere Überquerungshilfen werden in den Zufahrten des Kreisverkehrsplatzes angeordnet.

 

ÖPNV:

Die vorhandenen Haltestellen des ÖPNV werden zu Bushaltebuchten umgebaut, wenn der freiwillige Grunderwerb getätigt werden kann.

 

Beleuchtung:

Die Straßenbeleuchtung entlang der gesamten Umgestaltungsstrecke wird komplett erneuert. Zum Einsatz kommen Seitenaufsatzleuchten QSS 151 1x125W, NSS 151-3 1x70W und NRÜ/Re 1x90W.

 

Entwässerung:

Die Straßenentwässerung erfolgt mittels beidseitiger Entwässerungsrinnen und Straßenabläufen mit Anschluss an die Mischwasserkanalisation, die im Zuge der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang erneuert wird.

 

 

B. Grunderwerb

Der vorgesehene Entwurf ist ohne Grunderwerb nicht umsetzbar. Der Grunderwerb hat auf freiwilliger Basis zu erfolgen, da die Ausbauplanung nicht durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan planungsrechtlich abgedeckt ist. Sollten die Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern nicht erfolgreich verlaufen, müssen Veränderungen der Planung vorgenommen werden.

 

 

C. Finanzierung, Abrechnung, Baubeginn

Straßenbaulastträger und Bauherr der Maßnahme Umgestaltung der Hemelter Straße ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Eine UA Vereinbarung ist bereits mit der Stadt Rheine geschlossen. Die erforderliche Anpassung bzw. Sicherung von Anlagen der Ver- und Entsorgung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen. Die Stadt Rheine übernimmt die Kosten für die Beleuchtung.

 

 

Die Baukosten gliedern sich überschläglich folgendermaßen auf:

 

1,1 Mio € Bund

0,1 Mio Stadt Rheine

 

Der Baubeginn ist Abhängig von der Zustimmung der Planung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der entsprechenden Bereitstellung der Bundesmittel. Eine Vorfinanzierung der Maßnahme durch die Stadt Rheine wird ausgeschlossen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Protokoll zur Bürgerversammlung

Anlage 2: grafische Darstellungen