Betreff
Vertretung der Stadt Rheine in der außerordentichen Delegiertenversammlung 2009 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Vorlage
231/09
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine entsendet Frau Dr. Angelika Kordfelder als Vertreterin der Stadt Rheine zur außerordentlichen Delegiertenversammlung 2009 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 09. Dezember 2009 in München und bevollmächtigt sie, die 3 Stimmrechte zur Wahrung der Mitgliedschaftsrechte für die Stadt Rheine dort auszuüben.

 

 

Alternativ:

 

Der Rat der Stadt Rheine entsendet gem. § 50 Abs. 4 GO i. V. m. § 63 Abs. 2 GO und § 113 GO folgende Vertreter/innen der Stadt Rheine zur außerordentlichen Delegiertenversammlung 2009 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 09. Dezember 2009 in München:

 

 

Dr. Angelika Kordfelder

 

 

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Begründung:

 

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion – hat mit Schreiben vom 19.10.2009 – hier eingegangen am 22.10.2009 – seine Mitglieder zur außerordentlichen Delegiertenversammlung am 09. Dezember 2009 nach München eingeladen. Das Programm für diese Veranstaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Die außerordentliche Delegiertenversammlung ist u. a. erforderlich, weil das vierjährige Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums ausläuft und somit Neuwahlen anstehen.

 

Die Stadt Rheine kann als ordentliches Mitglied des RGRE 3 Delegierte entsenden, die je 1 Stimme haben.

Die Bestellung der Delegierten erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO i. V. m. § 63 Abs. 3 GO und § 113 GO. Das bedeutet, der Rat muss einen einheitlichen Wahlvorschlag einstimmig beschließen oder es ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare Niemeyer) über entsprechende Listenvorschläge in einem Wahlgang abzustimmen.

Zu beachten ist allerdings, dass bei der Bestellung mehrerer Vertreter die Bürgermeisterin oder ein/e von ihr vorzuschlagende/r Beamtin/Beamter oder Beschäftigte/r der Verwaltung dazu gehört.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, auf die Entsendung von Delegierten zu verzichten und die der Stadt Rheine zustehenden 3 Stimmen auf bis zu einen/einer Vertreter/in zu übertragen.

 

Aufgrund der bestehenden Haushaltssperre schlägt die Verwaltung dem Rat vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Alternativ ist im Beschlussvorschlag aber auch die Entsendung von 3 Delegierten vorgesehen.

 

In der Vergangenheit wurde Herrn Günter Thum, der als Mitglied des Präsidiums des RGRE ohnehin an den Delegiertenversammlungen teilnahm, das Stimmrecht übertragen. Herr Thum scheidet nach der Delegiertenversammlung aus den Gremien des RGRE aus.

 

Da die Anmeldung zur außerordentlichen Delegiertenversammlung bis spätestens zum 18. November 2009 zu erfolgen hat, die nächste Ratssitzung aber erst auf dem 15. Dezember 2009 terminiert ist, ist die Tagesordnung in der konstituierenden Ratssitzung um diesen Punkt zu erweitern.


Anlage:

 

Programm für die außerordentliche Delegiertenversammlung