VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 208 bezieht sich auf zwei Inhalte. Zum einen soll die
Nutzung von zurzeit öffentlichen Grünflächen südlich des City-Club-Hotels als
Außengastronomie/Biergarten vorbereitet werden. Zum anderen soll durch das
Bauleitplanverfahren die Bebauung der Fläche südlich des eec nördlich der
Stadthalle entsprechend der Planung „Möller“ geändert werden (das zurzeit im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan enthaltene Baufeld wurde im Rahmen der 4.
Änderung 1999 planungsrechtlich gesichert).
City-Club-Hotel/Außengastronomie:
Seitens des
Betreibers des Hotels ist der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden,
südwestlich des Gebäudes im Bereich des Frühstücksraumes eine Außengastronomie
einzurichten. Zur Belebung des Emsufers mit einer attraktiven Außengastronomie
mit Emsblick soll diesem Wunsch entsprochen werden. Die Anlage einer
Außenterrasse scheitert gegenwärtig auf Grund der Festsetzungen des Bebauungsplanes,
da die entsprechende Fläche im Umfeld des sog. Kalkrückens als öffentliche Grünfläche
festgesetzt ist.
Zur Vorbereitung der
Bebauungsplanänderung hat es bereits mehrere Abstimmungsgespräche zwischen der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt und Vertretern der Stadt
Rheine gegeben. Zusätzlich ist das Büro FSWLA, Düsseldorf mit der Erstellung
eines Entwurfes zur Emsufergestaltung im angesprochenen Bereich beauftragt
worden.
Die bisher
vorliegenden Ergebnisse des Abstimmungsprozesses sind in den Entwurf zur
Bebauungsplanänderung eingeflossen: Der vom Büro FSWLA entwickelte Vorschlag
für die Abmessung der Außenterrasse ist gemäß den Vorgaben der Unteren
Landschaftsbehörde auf einen Abstand von bisher 9,00 m zwischen Außenkante Terrasse
und Hotelgebäude auf 7,00 m eingekürzt worden. Die verbleibende Fläche ist im
Änderungsentwurf als nicht überbaubare Kerngebietsfläche festgesetzt. Mit dieser
Festsetzung wird die Anlage einer Terrasse möglich, da jedoch eine Ausweisung
als überbaubare Fläche nicht erfolgt, ist eine Bebauung z.B. mit einem Wintergarten
grundsätzlich ausgeschlossen.
Die weiteren
Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde – Bepflanzungsvorgaben zwischen
Außenterrasse und Emsufer, Abstimmung der Bepflanzung mit Herrn Grenzhäuser,
NABU – sind nicht relevant als Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf.
Bebauung südlich eec/nördlich Stadthalle
(Bauvorhaben Möller)
Baukörper
Das Bauvorhaben
Möller im Änderungsbereich verfügt bereits über eine lange Vorgeschichte, die
hier nicht im Detail wiedergegeben werden soll. Das Ergebnis des
Abstimmungsprozesses zwischen allen Beteiligten (Ratsgremien, Gestaltungsbeirat,
Verwaltung und Investor/Bauherren und Betreiber des City-Club-Hotels)war ein Gebäudeentwurf
vom Juni 2009, der der Vorlage beifügt ist.
Aufgrund der Nähe
zum City-Club-Hotel und der noch ausstehenden Umsetzung einer Erweiterung der
Hotelkapazität, der Überplanung von Flächen, die eigentumsmäßig zum
City-Club-Hotel gehören, und aus der Verpflichtung der Stadt Rheine dem
City-Club-Hotel 25 Stellplätze zur Verfügung zu stellen, ist eine Abstimmung
des Bauvorhabens „Möller“ mit dem Hotelbetreiber notwendig.
Die ursprünglich
mündlich gegebene Zustimmung des Betreibers zur Planung von Juni 2009 wurde
schriftlich nicht bestätigt, vielmehr erfolgte eine zweiseitige Abstimmung
zwischen Hotelbetreiber und Investor für das projektierte Gebäude. Insbesondere
wurde eine Einkürzung des Gebäudes und die Anlage von Stellplätzen auf der
entstehenden Freifläche abgestimmt (s. Anlage Planung mit 01. 09. 2009). Diese
Planung wurde seitens der Verwaltung im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Die Stellplatzanlage
an dieser städtebaulich sensiblen Stelle wurde als völlig unakzeptabel
angesehen. Im Beirat wurde angeregt, diesen Bereich in die Planung für das Emsufer
einzubeziehen.
Leitungstrassen/Kosten
der Verlegung
Bereits durch die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 ist in der Blickachse der Bültstiege
südlich des eec/nördlich der Stadthalle ein Baufeld planungsrechtlich gesichert
worden. Die in diesem Bereich liegenden Leitungen sind zu verlegen. Die Kosten
für die Verlegung wurden im Rahmen des Änderungsverfahrens aus dem Jahre 1999
auf insgesamt 350.000 DM geschätzt (Verlegung Gas- und Stromleitung: 40.000 DM,
Verlegung städtischer Abwasserkanal: 70.000 DM, Um-/Ausbau des
Hotelparkplatzes/Zufahrt, Umbaumaßnahmen an der Tiefgarage: 240.000 DM).
Gegenwärtig wird an
einer Aktualisierung dieser Kosten gearbeitet.
Weiteres
Verfahren
Durch den Beschluss
zum Start des 8. Änderungsverfahrens soll die generelle Bereitschaft des Rates
bzw. seiner Gremien signalisiert werden, die angesprochenen Vorhaben aus
städtebaulich-funktionaler Sicht planungsrechtlich abzusichern. Auf Grundlage
dieses Beschlusses soll eine vorgezogene Beteilung der Bürger und eine
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden, um mögliche Anregungen
für das weitere Aufstellungsverfahren zu erhalten.
Parallel zu diesem
Verfahrensschritt sind die bisher noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen
weiter zu führen und abzuschließen.
Insbesondere ist
eine Abstimmung über die Gestalt des projektierten Gebäudes südlich des
eec/nördlich der Stadthalle zwischen dem Investor für das Gebäude und dem
Betreiber des City-Club-Hotels notwendig. Dabei sollten jedoch auch städtebaulich-architektonische
Vorstellungen Berücksichtigung finden.
Als weiterer Schritt
sind – aufbauend auf der noch abzuschließenden Kostenermittlung für die
Verlegung der Leitungen und der Umbaumaßnahmen an der Tiefgarage/Stellplatzanlage
– Verhandlungen mit dem Erwerber des Grundstücks über die Kostenübernahme
aufzunehmen.
Die Stadt Rheine
verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da
überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den
stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.
Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung liegen bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 783, Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt,
im Osten: durch die östliche Grenze der Flurstücke 783 und 671 Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt,
im Süden: durch die nördliche Seite der Straße „Timmermanufer“,
im Westen: durch die westliche Grenze der Flurstücke 1055 und 1126, durch eine geradlinige Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 1126 in südlicher Richtung bis zur nördlichen Seite der Straße „Timmermanufer“.
Sämtliche Flurstücke befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 169, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im (Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.