Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den eingegangenen Anregungen
und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu
II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten“ 2.
Bauabschnitt:
An den Kleingärten 2. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter
Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer Bereich:
è Pflasterung eines niveaugleichen
Verkehrsberuhigten Bereiches
innerhalb der
vorgegebenen Straßenparzelle , bestehend aus einer
6,0 m breiten
Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteck-
pflaster, d= 8 cm,
mit Unterbau, Bauklase V
b)
Parken:
è Plasterung von 2,0 m breiten Parkständen in
Betonsteinpflaster
anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c)
Begrünung:
è Anlegung von Grünbeeten mit
Straßenbaumbepflanzung und
Unterpflanzung
zur Verschwenkung der Mischfläche und am
Beginn/Ende
des Vekehrsberuhigten Bereiches
d)
Entwässerung:
è Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen
in 30 cm breiten
Entwässerungsrinnen
mit Anschluß an den vorh. Regenwasser-
kanal
e)
Straßenbeleuchtung:
è elektrische Straßenbeleuchtung,
Rautenleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt,
mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
An den Kleingärten 2. Bauabschnitt (Geh-/
und Radweg)
a) Geh-/
und Radweg:
è Pflasterung einer Geh-/ und
Radwegeverbindung innerhalb
der vorgegebenen Parzelle ,
bestehend aus einer 2,0 m breiten
Fläche aus rotem,
wasserdurchlässigem Betonrechteckpflaster,
d= 8 cm, mit Unterbau
b) Beleuchtung:
è elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte
LSS 151-2, 2x
11 Watt, mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Beschluss des
Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf
Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2.
Bauabschnitt“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am
Hilgenfeld - Ost“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt
Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2.
Bauabschnitt“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am
Hilgenfeld - Ost“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
An
den Kleingärten, 2. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter Bereich)
1. Mischfläche
bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer
Decke aus
Betonsteinpflaster
b)
Parkstände
mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflas-
ter
c) Grünbeete mit
Baumbepflanzung und Unterpflanzung
2. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
3. Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
An
den Kleingärten, 2. Bauabschnitt (Geh-/ und Radweg)
1. Fläche
bestehend aus einer Geh-/ und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster
2. Betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „An den Kleingärten 2. Bauanschnitt“ fand in der Zeit vom 24. September bis 09. Oktober 2009 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrliche Belange sprechen nicht gegen eine Verschiebung der
Leuchte.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Siehe unter Eingabe 2
Eingabe 2 (Protokoll der Bürgerversammlung am 01.10.2009)
Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.
Dem Protokoll lag eine Teilnehmerliste mit 12 Unterschriften bei.
Abwägung:
1.)
a) und b) Die Anlegung eines weiteren
Parkstandes sowie eines Grünbeetes kann aus verkehrlichen Gründen nicht
erfolgen. Durch den zusätzlichen Einbau wäre die ungehinderte Befahrung der
Straße „An den Kleingärten“ mit einem 3-achsigen Müllfahrzeug/Feuerwehrfahrzeug
nicht mehr gewährleistet. Zudem könnte ein Grünbeet mit der gewünschten Größe
2m x 2m nicht mit einer Straßenbaumbepflanzung (mindestens 8 m² notwendig) versehen
werden. Es würde lediglich eine Unterpflanzung vorgenommen. Um das Grünbeet
kenntlich zu machen, müssten Holzpoller mit Reflektoren aufgestellt werden. (Schleppkurven
siehe Anlage 3).
Des weiteren wird eine Verschiebung des Parkstandes um 1 m nach Norden
gewünscht. Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung des
Parkstandes.
Die
Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
2.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1.
3.) Die beiden Geh- und Radwege
im Bebauungsplan Nr. 287 sind nicht zum Anbau bestimmt und gehören damit nicht
zu den nach § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch beitragsfähigen Erschließungsanlagen. Die
Ausbaukosten dieser Geh-/ und Radwege und der darauf aufgestellten Leuchten werden generell allein von der Stadt
Rheine getragen. Eine Umlage auf die Anlieger erfolgt nicht.
4.) Die Beschilderung der Straße „An den Kleingärten“ wird an den
Einmündungen
und an den Abzweigungen mit dem Straßennamen und
Hausnummern
erfolgen.
5.) Die Festlegung der Abrechnungsgebiete für die Erschließungsbeiträge
erfolgt immer auf der Grundlage
der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches (insbesondere: Sechster Teil,
Erschließung, §§ 123 bis 135 BauGB) und der Satzung der Stadt Rheine über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Maßgebend sind zudem die Urteile der
Verwaltungsgerichte. Weitere rechtliche Grundlage des gesamten Baugebietes ist
der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 287, "Am Hilgenfeld Ost". Dieser
legt auch den Verlauf der Erschließungsanlagen fest.
Im Baugebiet "Am Hilgenfeld Ost" sind die verschiedenen
Straßenzüge aufgrund ihrer Lage, ihres Verlaufs und der Anzahl der
erschlossenen Grundstücke in drei jeweils selbständige Erschließungsanlagen
aufzuteilen. Die Bildung einer Erschließungseinheit für das gesamte Baugebiet
„An den Kleingärten“ ist unter anderem aufgrund fehlender Abhängigkeiten der
einzelnen Anlagen untereinander nicht möglich.
6.) Die Beschilderung der Straße „Am Hilgenfeld“ mit der Geschwindig-
keitsbegrenzung „30“,
Zeichen 274-53, wird im Zuge des zur
Zeit
anstehenden Ausbaus des
östlichen Gehweges mit aufgestellt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt
. zu 1.) den Parkstand um 1 m zu verschieben
zu 2.) die Verschiebung der Leuchte
zu 4.) die Aufstellung der Straßenschilder mit dem zusätzlichen Haus-
nummern.
Der Bauausschuss nimmt die Information unter 3.), 5.) und 6.) zur Kenntnis.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Die an die Straßen angrenzenden Grundstücke sind zu ca. 60% bebaut.
Der Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ ist für das Investitionsprogramm 2010 vorgesehen.
Für die Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, wobei die Verkehrsberuhigung durch die Anordnung von Grünbeeten und Parkständen zur Breitenreduzierung erfolgt.
Die Stellplätze sind in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster geplant, die Pflasterung der Mischfläche erfolgt abwechselnd in rotem und grauem Betonsteinpflaster.
Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Die Geh-/ und Radwegverbindung ist wird in rotem, wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster erstellt.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
2 Lagepläne
Eingaben der Anlieger