Betreff
Ausbau der Straße "An den Kleingärten", 2.BA im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort "Am Hilgenfeld - Ost" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
474/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen

            und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

 

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten“ 2. Bauabschnitt:

 

 

An den Kleingärten 2. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)             Befahrbarer Bereich:

è     Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches

innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle , bestehend aus einer

6,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteck-

pflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklase V 

 

 

b)             Parken:

è     Plasterung von 2,0 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster

 anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau 

 

 

c)               Begrünung:

è    Anlegung von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und

Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche und am

Beginn/Ende des Vekehrsberuhigten Bereiches

 

 

d)              Entwässerung:

è     Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten

Entwässerungsrinnen mit Anschluß an den vorh. Regenwasser-

kanal  

               

 

e)             Straßenbeleuchtung:

è    elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt,

        mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 

An den Kleingärten 2. Bauabschnitt (Geh-/ und Radweg)

 

 

  a)        Geh-/ und Radweg:

è     Pflasterung einer Geh-/ und Radwegeverbindung innerhalb 

              der vorgegebenen Parzelle , bestehend aus einer 2,0 m breiten

              Fläche aus rotem, wasserdurchlässigem Betonrechteckpflaster,

              d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

 b)         Beleuchtung:

è      elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2x

11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

 

An den Kleingärten, 2. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

1.     Mischfläche bestehend aus        

               

a)    niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer       

                        Decke aus Betonsteinpflaster

   

b)    Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflas-

     ter

                    

                      c) Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung 

 

2.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

       3.      Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

An den Kleingärten, 2. Bauabschnitt (Geh-/ und Radweg)

 

 

1.     Fläche bestehend aus einer Geh-/ und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster        

 

       2.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „An den Kleingärten 2. Bauanschnitt“  fand in der Zeit vom 24. September bis 09. Oktober 2009 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Rathaus statt.

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein.

 

Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

          Eingabe 1 

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

 

            Verkehrliche Belange sprechen nicht gegen eine Verschiebung der

            Leuchte.

                   

    

            Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

            Abwägungsbeschluss:

 

             Siehe unter Eingabe 2

 

 

 

 

          Eingabe 2 (Protokoll der Bürgerversammlung am 01.10.2009)

 

              Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

              Dem Protokoll lag eine Teilnehmerliste mit 12 Unterschriften bei.

 

              Abwägung:

 

 

1.)   a) und b) Die Anlegung eines weiteren Parkstandes sowie eines Grünbeetes kann aus verkehrlichen Gründen nicht erfolgen. Durch den zusätzlichen Einbau wäre die ungehinderte Befahrung der Straße „An den Kleingärten“ mit einem 3-achsigen Müllfahrzeug/Feuerwehrfahrzeug nicht mehr gewährleistet. Zudem könnte ein Grünbeet mit der gewünschten Größe 2m x 2m nicht mit einer Straßenbaumbepflanzung (mindestens 8 m² notwendig) versehen werden. Es würde lediglich eine Unterpflanzung vorgenommen. Um das Grünbeet kenntlich zu machen, müssten Holzpoller mit Reflektoren aufgestellt werden. (Schleppkurven siehe Anlage 3).

 

Des weiteren wird eine Verschiebung des Parkstandes um 1 m nach Norden gewünscht. Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung des Parkstandes.

 

                Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 2.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1.

 

 3.) Die beiden Geh- und Radwege im Bebauungsplan Nr. 287 sind nicht zum Anbau bestimmt und gehören damit nicht zu den nach § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch beitragsfähigen Erschließungsanlagen.  Die Ausbaukosten dieser Geh-/ und Radwege und der darauf aufgestellten  Leuchten werden generell allein von der Stadt Rheine getragen. Eine Umlage auf die Anlieger erfolgt nicht.

 

4.) Die Beschilderung der Straße „An den Kleingärten“ wird an den

 Einmündungen und an den Abzweigungen mit dem Straßennamen und             

 Hausnummern erfolgen.

     

5.) Die Festlegung der Abrechnungsgebiete für die Erschließungsbeiträge

 erfolgt immer auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches (insbesondere: Sechster Teil, Erschließung, §§ 123 bis 135 BauGB) und der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Maßgebend sind zudem die Urteile der Verwaltungsgerichte. Weitere rechtliche Grundlage des gesamten Baugebietes ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 287, "Am Hilgenfeld Ost". Dieser legt auch den Verlauf der Erschließungsanlagen fest.

 

Im Baugebiet "Am Hilgenfeld Ost" sind die verschiedenen Straßenzüge aufgrund ihrer Lage, ihres Verlaufs und der Anzahl der erschlossenen Grundstücke in drei jeweils selbständige Erschließungsanlagen aufzuteilen. Die Bildung einer Erschließungseinheit für das gesamte Baugebiet „An den Kleingärten“ ist unter anderem aufgrund fehlender Abhängigkeiten der einzelnen Anlagen untereinander nicht möglich.

 

6.) Die Beschilderung der Straße „Am Hilgenfeld“ mit der Geschwindig-

      keitsbegrenzung „30“, Zeichen 274-53,  wird im Zuge des zur Zeit

      anstehenden Ausbaus des östlichen Gehweges mit aufgestellt.

 

 

 

 

 

           Abwägungsbeschluss:

 

           Der Bauausschuss beschließt

.                  zu 1.) den Parkstand um 1 m zu verschieben

                   zu 2.) die Verschiebung der Leuchte 

                   zu 4.) die Aufstellung der Straßenschilder mit dem zusätzlichen Haus-

                             nummern.

                  

           Der Bauausschuss nimmt die Information unter 3.), 5.) und 6.) zur Kenntnis.

 

 

 

Zu II:    Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

 

Die an die Straßen angrenzenden Grundstücke sind zu ca. 60% bebaut.

 

Der Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ ist für das Investitionsprogramm 2010 vorgesehen.

 

Für die Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, wobei die Verkehrsberuhigung durch die Anordnung von Grünbeeten und Parkständen zur Breitenreduzierung erfolgt.

 

Die Stellplätze sind in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster geplant, die Pflasterung der Mischfläche erfolgt abwechselnd in rotem und grauem Betonsteinpflaster.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

Die Geh-/ und Radwegverbindung ist wird in rotem, wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster erstellt.

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ von der Erschließ­ungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 


Anlagen:

 

2 Lagepläne

Eingaben der Anlieger