Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael für den Grunderwerb zur Erweiterung des St. Raphael-Kindergartens
Vorlage
476/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael für den notwendigen Grunderwerb zur Erweiterung des St. Raphael-Kindergartens einen Zuschuss in Höhe der Grunderwerbskosten einschließlich Nebenkosten zu gewähren.


Begründung:

 

I.            Vorbemerkungen

 

Mit Beschluss vom 18. Sept. 2008 hat der JHA beschlossen, die bisherige provisorische Unterbringung der 4. Gruppe im Mehrzweckraum des St. Raphael-Kindergartens durch den Anbau eines zusätzlichen Gruppentraktes einer endgültigen Lösung zuzuführen. Gleichzeitig sollen in der Einrichtung die baulichen Voraussetzungen für die Betreuung von 16 U 3 Kindern geschaffen werden.

 

 

II.           Notwendigkeit des Grundstücksgeschäftes

 

Bereits in der Vorlage 338/08 zur Schaffung zusätzlicher Plätze im Planungsgebiet Rheine links der Ems hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass bei einer Erweiterung des St. Raphael-Kindergartens das vorhandene Kindergartengrundstück nicht ausreichend groß genug ist, um die 4. Gruppe anzubauen.

 

Das vorhandene Kindergartengrundstück steht im Eigentum des Kindergartenträgers. Die Grundstücksfläche lässt einen Anbau eines zusätzlichen Gruppentraktes nicht zu, weil dadurch die vorhandene Außenspielfläche auf ein Maß reduziert würde, welches nicht mehr vertretbar wäre.

 

Vor diesem Hintergrund benötigt die Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael als Träger der in Rede stehenden Einrichtung für die Realisierung der Baumaßnahme aus der benachbarten städt. Grundstücksfläche eine Teilfläche. Auf der städt. Grundstücksfläche stehen Übergangswohnheime. Die Veräußerung einer Teilfläche aus dem Grundstück zur Erweiterung des Kindergartens ist möglich.

 

Auf den als Anlage beigefügten Lageplan wird verwiesen. Dort ist einerseits die bisherige Grundstücksfläche der Einrichtung erkennbar. Die schraffiert dargestellte Fläche stellt die Erweiterungsfläche da.

 

Bei der Prüfung der Angelegenheit wurde auch die Möglichkeit der Überlassung der Teilfläche im Rahmen eines Erbbaurechts geprüft. Diese Prüfung hat jedoch dazu geführt, dass auf Grund der Überbauung der Grundstücksgrenze diese Möglichkeit nicht sinnvoll ist. Die Frage, was nach Ablauf des Erbbaurechts mit dem Grundstück bzw. dem aufstehenden Gebäudeteil passiert, konnte nicht befriedigend gelöst werden.

 

Die erforderliche Grundstücksfläche ist ca. 300,00 m² groß. Die Grunderwerbskosten einschließlich der Nebenkosten belaufen sich nach Auskunft vom Fachbereich 4 „Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement“ auf ca. 30.000,00 €.

 

 

III.         Finanzierung

 

Die Kath. Kirchengemeinde hat nach Rückkoppelung mit dem Bistum in Münster klar zum Ausdruck gebracht, dass Grunderwerbskosten für den notwendigen Erwerb der Teilfläche nicht vom Träger übernommen werden. Eine Realisierung der Maßnahme für die 4. Gruppe sei nur dann möglich, wenn die erforderliche Teilfläche unentgeltlich zur Verfügung gestellt werde.

 

Bei dieser Betrachtung muss bedacht werden, dass sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht an den Freien Träger der Jugendhilfe sondern an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe richtet. Auch muss bedacht werden, dass sich der Träger der in Rede stehenden Einrichtung bereits an den Investitionskosten für die Realisierung der 4. Gruppe beteiligt.

 

Im Planungsgebiet Rheine links der Ems ist der Bedarf an zusätzlichen Plätzen für die U-3 Betreuung am höchsten. Um unter den gegebenen Bedingungen im Planungsgebiet bis 2013 überhaupt die notwendigen Plätze realisieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Grunderwerbskosten zu gewähren.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.