Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine benennt folgende 3
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu
Beiratsmitgliedern des Stadtjugendringes:
1. ________________
2. _________________
3. ________________
Begründung:
Nach § 8 der Satzung des Stadtjugendringes Rheine e. V. ist als Organ des Stadtjugendringes ein Beirat zu bilden.
Dabei schreibt der § 8 der Satzung des Stadtjugendringes zwingend vor, dass 3 von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zu benennende Personen Mitglieder dieses Beirates sein sollen.
Der Beirat ist installiert worden, nachdem die hauptamtliche Stelle beim Stadtjugendring eingerichtet worden ist.
In der Vergangenheit ist es so gewesen, dass jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode der Beirat des Stadtjugendringes neu gebildet worden ist.
Aufgaben des Beirates sind:
Unterstützung des Vorstandes des Stadtjugendringes bei der Erarbeitung konzeptioneller und pädagogischer Konzepte
Unterstützung bei der Außendarstellung und Imagepflege
Mitwirkung und Unterstützung bei den Aufgaben, die dem Stadtjugendring nach § 76 KJHG übertragen worden sind
Der Beirat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Auf
Antrag von mindestens 2/5 der Beiratsmitglieder oder auf Vorstandsbeschluss ist
der Beirat mit einer Frist von 4 Wochen
einzuberufen.
Neben den 3 vom
Jugendhilfeausschuss zu benennenden Personen sind ebenfalls Mitglied im
Beirat des Stadtjugendringes eine vom Vorstand des Stadtjugendringes benannte Person und der Leiter/die Leiterin
des Jugendamtes der Stadt Rheine.
In der letzten Legislaturperiode war der Beirat wie folgt zusammengesetzt:
- Herr Norbert Dörnhoff (CDU)
- Herr Frank Hemelt (SPD)
- Herr Siegfried Mau (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)