Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius zur Sanierung des St. Franziskus-Kindergartens
Vorlage
482/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius in Rheine zur umfassenden Sanierung des Franziskus-Kindergartens in Rheine, Frankenburgstraße 68 einen städt. Zuschuss in Höhe von 25 % der anerkennungsfähigen Kosten zu gewähren. Die Zuschussgewährung wird davon abhängig gemacht, dass das Landesjugendamt Westfalen Lippe sich an den Sanierungskosten mit 50 % der anerkennungsfähigen Kosten beteiligt. Die anerkennungsfähigen Kosten betragen 288.891,00 €. Danach beträgt der städt. Zuschuss 72.223,00 €.


Begründung:

 

Der St. Franziskus-Kindergarten wurde Anfang der 70iger Jahre gebaut. Der Sanierungsbedarf wurde Ende 2007 erstmalig angezeigt. Es wurden erhebliche Sanierungsarbeiten sowohl im Dach- als auch im Fassadenbereich angezeigt. Ferner sollte eine Sanierung der Heizungsanlage erfolgen.

 

Damals wurden für die notwendige Sanierung 2 Sanierungsvorschläge eingereicht. Die eine Lösung sah vor, die Sanierung im Bestand durchzuführen. Das hätte bedeutet, dass neben den vorhandenen Pultdächern nach wie vor die erheblichen Flachdachanteile geblieben wären. Diese Variante war mit brutto 326.000,00 € veranschlagt.

 

Die zweite Variante sah vor, die Einrichtung mit einem kompletten Steildach zu versehen. Diese Variante war mit  Kosten zwischen 406.000,00 € und 410.000,00 € je nach Planungsstand veranschlagt.

 

Die grundsätzliche Notwendigkeit der Sanierung wird von allen Beteiligten gesehen.

 

Erste Abstimmungsgespräche mit dem LWL haben ergeben, dass nur eine Sanierung im Bestand möglich ist. Sollte der Träger eine Steildachlösung favorisieren, so müssten die Mehrkosten von 80.000,00 € ohne Landesbeteiligung finanziert werden.

 

Die zwischenzeitlich aufgekommene Diskussion zur Schaffung von U 3 Plätzen und die verabschiedete Förderrichtlinie U 3 führte dazu, dass das Landesjugendamt nun doch bewegt werden konnte, sich an den Kosten einer Steildachlösung zu beteiligen, da damit gleichzeitig die Einrichtung U 3-fähig hergerichtet werden kann.

 

Die Überplanung der Maßnahme hat ergeben, dass sich die Gesamtkosten einer solchen Maßnahme auf 534.080,00 € belaufen, die sich wie folgt aufteilen:

 

Sanierungsmassnahmen            298.476,00 €

U3-Ausbaumassnahmen            235.604,00 €

 

Träger und Jugendamt waren sich einig, dass beide Maßnahmen (Substanzerhaltung und U3-Ausbau) nur dann zweckmäßig sind, wenn die Finanzierung insgesamt gesichert ist. Mitte Nov. 2009 lagen der Verwaltung beide Bescheide über Landesmittel vor. Der Bewilligungsbescheid für die Sanierung sieht zwar keine Haushaltsmittel für das laufende Haushaltjahr vorsehen, jedoch wurde die Bewilligung aus Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2010 bedient.

 

 

 

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt geplant:

 

Anerkennungsfähige Kosten nach Abzug

der einzusetzenden Rücklage:                                          288.891,00 €

 

Sanierungsmaßnahme               Landesmittel                    144.445,00 €

                                                Trägermittel                      72.223,00 €

                                                kommunale Mittel              72.223,00 €

 

 

 

U -3 Maßnahme                        Bundes- und Landes-

mittel                              212.044,00 €

Trägermittel                      11.780,00 €

kommunale Mittel              11.780,00 €

 

Die Haushaltsmittel für die kommunalen Anteile stehen wie folgt zur Verfügung:

 

Die Mittel für die Sanierung wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2009 bereitgestellt. Wie aus der nachstehenden Übersicht zu entnehmen ist, führt die nunmehr favorisiert Variante dazu, dass gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln es zu Einsparungen bei den kommunalen Mitteln kommt.

 

Die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Sanierung des St. Franziskus-Kindergartens erfolgte auf der Grundlage der vorgesehenen Sanierung als Steildach. Die nachträglich eingetretenen Veränderungen bei der Planung und die Mitfinanzierung durch die U3-Fördermittel führen zu Einsparungen bei den veranschlagten kommunalen Mitteln für die Sanierung. Auf die nachstehende Übersicht wird verwiesen:

 

 

Erforderliche Mittel aus der Sicht der Aufstellung des Haushaltsplanes 2009

Erforderliche Mittel aus der aktuellen Betrachtung

Gesamtkosten der Sanierung

410.000,00 €

288.891,00 €

Landesmittel

205.000,00 €

144.445,00 €

Trägermittel

102.500,00 €

  72.223,00 €

kommunale Mittel

102.500,00 €

  72.223,00 €

 

 

Die Mittel für den U3-Ausbau wurden pauschal ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanberatungen mit insgesamt 120.000,00 € bereitgestellt.