Betreff
Ausbau Tagespflege
Vorlage
488/09
Aktenzeichen
II-2--51-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Einleitung:

Seitens der Verwaltung ist mit der Vorlage 267/09 umfassend auf die geplanten Maßnahmen zum Ausbau der Tagespflege hingewiesen worden.

 

Insbesondere sind folgende Ausführungen gemacht worden:

 

„Nur durch ein attraktives und qualitativ hochwertiges Angebot kann die Tagespflege eine sinnvolle Alternative zu einer Betreuung in einer Kindertagesstätte sein. Sowohl im Rahmen des SGB VIII als auch im KIBIZ wird die Tagespflege als gleichwertiges Angebot definiert und beschrieben.

 

Dabei kommen dem qualitativen Ausbau der Akquise, der Qualifizierung und der Vermittlung eine zentrale Bedeutung zu.

 

1.     Akquise

 

Durch die Gesetzgebung im Rahmen des Kinderfördergesetzes zum 1.1.2009 sind Veränderungen im Bereich des Einkommenssteuergesetzes, Veränderungen im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung für Tagespflegepersonen in Kraft getreten. (Vgl. Vorlage 080/2009)

Diese Veränderungen können zu einer besseren sozialen Absicherung der Tagespflegepersonen führen und setzen die Rahmenbedingungen, die Tagespflege als selbständige Tätigkeit, versicherungspflichtig professionell, anbieten zu können.

 

Im Rahmen der zukünftig zu gestaltenden Akquise sind diese Veränderungen deutlich hervorzuheben und zu beschreiben.

Durch eine gezielte Zielgruppenansprache sollen die potentiellen Tagespflegepersonen angeworben werden. Dabei ist insbesondere an Personengruppen zu denken, die über eine pädagogische Ausbildung verfügen, Erziehungserfahrung besitzen oder aufgrund ihrer Motivation als geeignet für diese Aufgabe gesehen werden.

Im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege soll insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit geeignete Personen für die Tätigkeit als Tagespflegepersonen gefunden werden.

 

Dabei müssen alle interessierten Personen folgende Mindestvorraussetzungen erfüllen:

        positive Haltung gegenüber Kindern

        Motivation zur Betreuung, Bildung und gewaltfreier Erziehung

        psychische und physische Belastbarkeit (Gesundheitszeugnis)

        Bereitschaft zur Teilnahme an der notwendigen Qualifizierungsmaßnahme

        Hauptschulabschluss

        ausreichende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft

        längerfristige Bindungsbereitschaft und

        Vorlage eines Führungszeugnisses aller im Haushalt lebenden erwachsenen Personen

 

Im Rahmen einer gezielten Akquise sollen über Info- Veranstaltungen, Kooperationen mit den Familienzentren, dem Aufbau einer Internetplattform, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und dergleichen mehr die möglichen interessierten Personen angesprochen werden.

 

 

2.     Qualifizierung

 

Die Tagespflege kann sich nur als qualifiziertes Angebot im Bereich der Kinderbetreuung etablieren, wenn die Tagespflegepersonen die persönlichen Vorraussetzungen sicherstellen, durch die die Betreuung, Bildung und Erziehung der Tagespflegekinder gewährleistet werden können. Dabei spielen neben den persönlichen Vorraussetzungen insbesondere auch die inhaltlichen Auseindersetzungen mit dem Thema Tagespflege eine zentrale Bedeutung.

 

Die Richtlinien zur Förderung der Tagespflege in der Stadt Rheine haben diesen Anspruch aufgenommen und festgelegt, dass eine Förderung der Tagespflege in der Regel nur bei Personen sichergestellt wird, die eine Ausbildung zur Tagespflegeperson im Rahmen des Curriculums des Deutschen Jugendinstitutes erfolgreich absolviert haben.

 

Dabei wird die Ausbildung in zwei Abschnitten, Grundkurs und Aufbaukurs, angeboten und endet nach dem Aufbaukurs mit einer Abschlussprüfung.

 

Neben den zwei Ausbildungsstufen des DJI-Curriculums ist ein Fortbildungsprogramm für tätige Tagespflegepersonen zu entwickeln, welches sich mit folgenden Themen beschäftigen sollte:

 

        Sprachförderung

        integrative Erziehung in der Tagespflege

             Kindeswohlgefährdung und Tagespflege

        Übergang Tagespflege Kita

        usw.

 

In der Stadt Rheine stehen mit der Familienbildungsstätte und dem Jugend- und Familiendienst zwei kompetente Partner für das Weiterbildungsangebot in der Tagespflege zur Verfügung. Zur Zeit ist durch Absprachen sichergestellt, dass mindestens 2 Grund- und Aufbaukurse im Jahr stattfinden können.

 

 

3.     Vermittlung

 

Der Dreh- und Angelpunkt des Ausbaus der Tagespflege ist die Vermittlung von Tagespflegekinder zu geeigneten Tagespflegepersonen.

 

Welches Kind passt zu welcher Tagespflegeperson?

Wie ist eine Absprache zwischen Eltern und Tagespflegepersonen möglich?

Passt das zu vermittelnde Kind zu den anderen Kindern, die bei der Tagespflegeperson schon betreut werden?

Welche Tagespflegeperson kann zu welcher Zeit welche Angebote machen?

Wie kann ein Anbahnungsprozess gestaltet werden?

Welche Absprachen sind bei Urlaubs- und Krankheitstagen zu treffen?

 

Diese und andere Fragen sind im Einzelfall mit den Eltern und den Tagespflegepersonen zu erörtern.

 

Darüber hinaus müssen für den qualifizierten Ausbau der Tagespflege bis zum Jahre 2013 geregelte Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen sichergestellt werden.

 

Durch sozialräumliche Vernetzungen der Tagespflegepersonen ist ein geregelter Austausch und eine zielgerichtete Zusammenarbeit der Tagespflegepersonen untereinander zu strukturieren.“ (Vorl. 267/09)

 

 

Wie in der Vorlage 267/09 erörtert, hat die Verwaltung im Rahmen an der 2. Ausschreibungswelle des „Aktionsprogrammes Kindertagespflege Säule 1“ teilgenommen.

 

Mit Bescheid vom 31.8.2009 ist dem Antrag auf Förderung stattgegeben worden.

 

Für den Bewilligungszeitraum 1.9.2009 bis zum 31.8.2012 stehen zum Ausbau der Tagespflege insgesamt 99.768 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundes zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Antragstellung sind als Übergreifende Zielsetzung zur gesamten Weiterentwicklung des Kindertagespflegesystems folgende Ausführungen gemacht worden:

 

Angestrebte Maßnahmen:

 

Schwerpunkt der angestrebten Maßnahmen im Rahmen der Kindertagespflege betrifft in der Stadt Rheine der Ausbau der Vermittlungsstelle zur Sicherstellung des hohen fachlichen Anspruchs an Akquise, Beratung, Vermittlung und Betreuung.

 

Die zunehmende Zahl an Vermittlungen von Kindern, insbesondere von Kindern  unter drei Jahren erfordert einen bedarfsgerechten Ausbau der Vermittlungsstellen.

 

Weitere wichtige Aufgabenfelder der Vermittlungsstellen

 

Konzeptionelle Weiterentwicklung

 

für Tagespflegestellen mit Kindern unter drei Jahren,

 

für Tagespflegestellen mit mehr als drei Kindern

 

          für Kinder mit und ohne Behinderung,

 

          intensive Begleitung von integrativen Tagespflegestellen in Kooperation mit der Frühförderstelle des Caritasverbandes Rheine e.V. insbesondere für Kinder unter drei Jahren

 

Ausbau von Beratung und Begleitung

 

Sozialraumorientierte Gruppenangebote für Tagespflegeeltern (Café) in Anbindung an die Familienzentren,

 

Förderung der informellen Austauschmöglichkeiten der Tagespflegepersonen untereinander; u.a. mit dem Ziel der gegenseitigen Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall der Tagespflegepersonen,

Vermittlung eines Supervisionsangebotes für die Tagespflegepersonen bei besonderen Problemlagen der Kinder,

 

Weiterentwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen nach Abschluss der Zertifizierung (z.B. Entwicklungspsychologische Grundlagen, Bildungsangebote, Sprachförderung etc.),

 

Entwicklung eines „Runden Tisches“ für den Bereich der Kindertagespflege,

Regelmäßige und bedarfsorientierte Gespräche mit den Tagespflegepersonen zu individuellen Fragestellungen,

 

Praxisberatung

 

Angestrebte Verbesserung des Vergütungssystems

 

Angedacht ist, die Pauschalisierung der Vergütung so zu gestalten, dass die Tagespflegeperson unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit und Fortbildung 12 gleiche monatliche Aufwandspauschalen erhalten,

 

Anhebung der Aufwandspauschale bei einem erhöhten Erziehungsaufwand ( z. B. Mehraufwand bei Behinderungen, Sprachauffälligkeiten)

 

Weiterentwicklung des Berufsbildes der Tagespflegepersonen,

 

enge Kooperation mit der Agentur für Arbeit (verstärkte Akquirierung von Tagespflegepersonen aus dem Bereich der pädagogischen Fachkräfte)

 

Imagepflege

 

Aufbau einer Homepage,

 

Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit,

 

regelmäßige Aktualisierung der Flyer,

 

Beteiligung an Aktionstagen der Kindertagesseinrichtungen.“

 

 

Weiter heißt es im Antrag:

 

„Entwicklungsplanung im Überblick

 

Die Stadt Rheine hat sich in den vergangenen 3 Jahren intensiv mit dem Auf- und Ausbau von Kindertagesbetreuung (KTB) befasst.

 

Im Vordergrund stand dabei zunächst der Ausbau der Familienzentren mit dem Ziel, die  Familien in ihrer Gesamtheit zu unterstützen, d.h.  Beratung, Betreuung und Bildung sozialraumorientiert anzubieten.

 

Diese Angebote werden in Rheine sehr gut angenommen. Viele Kooperationen, u. a. mit dem Bereich Tagespflege, haben sich gebildet und weiterentwickelt. Inzwischen ist eine gute Verbindung von institutioneller Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege (KTP) gewachsen.

 

Die gute Kooperation ermöglicht einen reibungslosen Übergang der Kinder von der KTP in die institutionelle Kindertagesbetreuung.

 

Auch wenn ein guter Ausbau an institutioneller Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren voranschreitet, bleibt bei vielen Eltern von Kindern dieser Altersgruppe der Wunsch nach einer individuellen und flexiblen Betreuung in einem familiären Rahmen durch eine KTP, möglichst in einem Betreuungssetting von 3-5 Kindern.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit der vergangenen Zeit über die Professionalisierung von Tagespflegepersonen (TPP) und das Bemühen der Fachkräfte, eine gute Beratung und Begleitung zu gewährleisten, hat viele Familien ermutigt, KTP für Kinder unter 3 Jahren anzufragen.

 

Es wird deutlich, dass die Professionalisierung der KTP bei Eltern viel weniger Konkurrenzängste auslöst als in den vergangenen Jahren. Vielmehr wird dieses Angebot als ein sehr kleinkindgerechtes gutes Betreuungs-, Erziehungs- u. Bildungsangebot erlebt, das den kleinen Kindern soziales Lernen auf dem Weg zu einem Kindertagesstättenkind ermöglicht.

 

Die prognostizierten Zahlen der nächsten Jahre weisen deutlich darauf hin, dass der Ausbau an KTP kontinuierlich steigen wird. Eine offensive zielgerichtete Akquise, um weiterhin neue potentielle Tagespflegepersonen zu gewinnen, erfordert Zeit für notwendige Kontakte und Kontaktpflege (Agentur für Arbeit, Bildungseinrichtungen, Gleichstellungsbeauftragte u. ä,).

 

Somit ist der Fachkräfteausbau dringend erforderlich, um die Ziele zur Sicherstellung des hohen fachlichen Anspruchs an Akquise, Eignungsüberprüfung, Vermittlung sowie Beratung u. Begleitung zu gewährleisten.

 

In diesem Zusammenhang hat die Weiterentwicklung des Berufsbildes der Tagespflegepersonen eine große Bedeutung.

 

Professionalität, Wertschätzung, gute Weiterbildungsangebote, regelmäßiger fachlicher Austausch unterstützen dieses und tragen entscheidend zur Zufriedenheit der Tagespflegeperson mit ihrer Aufgabe bei. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, bei Krankheit und Urlaub im bestimmten Rahmen Tagespflegegeld weiter zu beziehen. Die Gewinnung von guten Tagespflegepersonen und die Vermittlung von Tagespflegekindern können aber nur dann als professionelles Angebot stehen, wenn ausreichend Zeit für fachliche prozesshafte Beratung und Betreuung gewährleistet ist.

 

Dazu gehören auch die Entwicklung eines verlässlichen Vertretungskonzeptes von Tagespflegepersonen bei Krankheit und Urlaub sowie eine gute Beratung von Eltern über die gesamte Zeit der Betreuung.“

 

Um sowohl die dargestellten Maßnahmen als auch die gesamte Entwicklungsplanung zielorientiert voranbringen zu können, ist mit den Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond eine zusätzliche Personalressource beim Caritasverband in Höhe von 25 Wochenstunden eingerichtet worden. Dabei spielte eine zentrale Bedeutung, dass der Caritasverband schon auf dem Gebiet der Tagespflege tätig ist und über ein Netzwerk der Unterstützung sowohl potentieller Tagespflegepersonen als auch der Tagespflegekinder verfügt.

 

Eine Übertragung der Aufgaben an einen freien Träger der Jugendhilfe war notwendig, da durch flexiblere Personalgestellung es sichergestellt werden konnte, dass der Projektbeginn direkt am 1.9.2009 erfolgen konnte, obwohl erst am 31.8.2009 per mail die Bewilligung der Projektmittel zugesagt worden ist.

 

Neben der Antragstellung aus Säule 1 des Aktionsprogrammes Kindertagespflege hat die Verwaltung ebenfalls im Rahmen der Säule 2 (Qualifizierung) einen Antrag auf Förderung der Grundqualifizierungen bei der EU gestellt. Für die Qualifizierung stehen aus den ESF – Mitteln 3.111,00 € zur Verfügung.

 

Daneben ist gemeinsam mit der Agentur für Arbeit zu prüfen, ob für Personen aus dem Bereich des SGB III eine darüber hinaus gehende Förderung möglich sein wird. Erste Gespräche, zuletzt am 25.6.2009, haben diesbezüglich schon stattgefunden.

 

Zusammenfassung:

 

Wie den Ausführungen zu entnehmen ist, ist die Tagespflege als qualifiziertes, gleichberechtigtes Angebot im Rahmen der Kinderbetreuung auszubauen.

 

Mit der zusätzlichen Personalressource im Bereich der Tagespflege können die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Ausbau der Tagespflege als qualifiziertes Angebot im Rahmen der Kinderbetreuung sicher zu stellen.

 

Dieser qualifizierte Ausbau ist auch notwendig, um den ab 2013 zu erfüllenden Rechtsanspruch auf Betreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres gewährleisten zu können.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über den Projektverlauf informiert.