Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt zur teilweisen Sanierung des Kindergartens "Haus der Kinder St. Martin"
Vorlage
493/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt in Rheine zur teilweisen Sanierung des Kindergartens „Haus der Kinder St. Martin“, Osningstraße 136 einen städt. Zuschuss in Höhe von 25 % der anerkennungsfähigen Kosten zu gewähren. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt, dass das Landesjugendamt Westfalen Lippe sich an den Sanierungskosten mit 50 % der anerkennungsfähigen Kosten beteiligt. Die anerkennungsfähigen Kosten betragen vorbehaltlich der Prüfung durch das Landesjugendamt 36.805,88 €. Danach beträgt der städt. Zuschuss 9.201,00 €.


Begründung:

 

Die Kindertageseinrichtung „Haus der Kinder St. Martin“ in Rheine, Osningstraße 136 wurde 1995 erbaut und nahm im Nov. 1995 den Betrieb auf. Anfang 2009 zeigte die Zentralrendantur stellvertretend für den Träger an, dass bei der in Rede stehenden Einrichtung Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen mit einem Umfang von rd. 37.000,00 € anstehen würden. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln gestellt.

 

Nachdem feststand, dass im Landeshaushalt 2009 Mittel für die Sanierung von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, wurde der formelle Antrag des Trägers im April 2009 an den Landschaftsverband weitergeleitet.

 

Der überwiegende Teil der beabsichtigten Sanierung bezieht sich auf den Austausch der Holzfenster, die an zahlreichen Stellen massive Schäden aufweisen. Nach der baufachlichen Stellungnahme sind die Schäden zum größten Teil so groß, dass nur noch eine Sanierung in Betracht kommt. In kleineren Teilbereichen reichen noch Reparaturarbeiten aus.

 

Die baufachliche Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass die veranschlagten Baukosten als angemessen betrachtet werden, soweit sie bei derartigen Sanierungsmaßnahmen vorab prüfbar sind. Zusammenfassend schließt die baufachliche Stellungnahme wie folgt ab:

 

„Abschließend lässt sich sagen, dass durch regelmäßige Pflege-, Wartungs- und Anstricharbeiten ein Teil der Schäden hätte durchaus vermieden werden können. Offensichtlich hat der Gebäudeeigentümer z.B. den Anstrich bisher nie erneuert oder ggf. kleinere Schäden ausgebessert. Ein neuer Anstrich ist bei Holzfenstern alle 5 – 7 Jahre erforderlich, insb. auf der Wetterseite (z.B. Pos. 3, 4, 5).

 

Ein Teil der Schäden liegt aber auch in der konstruktiven Ausbildung der Fenster und deren Anschlusspunkten begründet. So ist im Bereich der Fußpunkte häufig kein Spritzschutz vorhanden (z.B. Pos. 4). Ein Holzprofil, das sich unmittelbar auf der Oberkante einer Außenfläche befindet ist anfällig für Schäden.

 

Die vorliegenden Schadensbilder treten aber nicht von heute auf morgen auf. Daher ist es unverständlich, warum das ausführende Architekturbüro hierzu nicht frühzeitig vom Eigentümer hinzugezogen wurde. Ggf. hätten hier Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche seitens des Eigentümers geltend gemacht werden können.

 

In diesen v.g. Punkten besteht sicherlich noch Klärungsbedarf mit dem Eigentümer.“

 

Im Rahmen einer telefonischen Nachfrage beim Landesjugendamt über den aktuellen Sachstand bezüglich des Förderantrages wurde mitgeteilt, dass eine Bewilligung der beantragten Mittel auf Grund der Ausführungen in der baufachlichen Stellungnahme problematisch bis unmöglich sei. Eine abschließende Klärung könne nur durch die Einschaltung der Vorgesetztenebene erfolgen.

 

Nachdem der Standpunkt des LWL zu den Erfolgsaussichten des Förderantrages bekannt wurde, hat die Verwaltung die Zentralrendantur aufgefordert, zu den Ausführungen in der baufachlichen Beurteilung eine Stellungnahme abzugeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung de Vorlage lag die Rückantwort noch nicht vor. Hierüber wird in der Sitzung mündlich ergänzend informiert.

 

Für den Fall, dass der LWL doch noch eine Mitfinanzierungsmöglichkeit sieht, ist die Gesamtfinanzierung wie folgt vorgesehen:

 

Landesmittel                    18.403,00 €

Trägermittel                      9.201,00 €

kommunale Mittel              9.201,00 €

 

Der kommunale Anteil in Höhe von 9.201,00 € ist nicht im Haushaltsplan 2009 veranschlagt. Eine Finanzierungsmöglichkeit wird jedoch vor dem Hintergrund gesehen, dass bei der beabsichtigten Sanierung des St. Franziskus-Kindergartens unter Berücksichtigung der eingetretenen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung und Veranschlagung Einsparungen eingetreten sind. Auf die in der Vorlage Nr. 482/09 gemachten Ausführungen wird verwiesen.

 

Trotz des ungeklärten Sachverhaltes bezüglich der Mitfinanzierung des Landes wurde die Vorlage aus folgenden Gründen gefertigt:

 

  • Der positive Beschlussvorschlag steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Mitfinanzierung des Landes.
  • Sollten doch noch Landesmittel bewilligt werden, so ist damit zu rechnen, dass der Bewilligungszeitraum kurz gefasst wird und die Durchführung der Maßnahme kurzfristig erfolgen muss.
  • Die Finanzierung des kommunalen Anteils könnte durch Einsparungen bei der Sanierungsmaßnahme am St. Franziskus-Kindergarten finanziert werden.
  • Ein entsprechender Beschluss würde sicherstellen, dass der Träger sofort nach Erhalt der Bewilligungsbescheide mit der Maßnahme beginnen kann.