Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael zur Realisierung der Baumaßnahme am Kindergarten St. Raphael einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 55.250,00 € zu gewähren.
Begründung:
Vorgeschichte:
Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Plätze für Kinder unter und über 3 Jahren im Planungsgebiet Rheine links de Ems hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 18. Sept. 2008 u.a. beschlossen, das Provisorium zur Unterbringung der 4. Gruppe im Mehrzweckraum des St. Raphael-Kindergartens durch einen Anbau eines zusätzlichen Gruppentraktes einer endgültigen Lösung zuzuführen.
Auf der Grundlage des Beschlusses vom 18. 09. 2008 wurde die Planung für den St. Raphael-Kindergarten vom Träger der Einrichtung in Auftrag gegeben. Die auf der Grundlage der ersten Planung erstellte Kostenschätzung ging von Gesamtkosten in Höhe von 698.000,00 € aus. Die anschließend eingeleitete Abstimmung der vorgelegten Planung führte dazu, dass die erste Planung überarbeitet werden musste. Die neue Planung veränderte auch die ursprüngliche Kostenschätzung. Hier trat nach dem Stand vom 21. 04. 2009 eine Reduzierung von 698.000,00 € um 303.000,00 € auf 395.000,00 € ein. Bei der baufachlichen Beurteilung der Maßnahme stellte der FB 5.2 bereits fest, dass der angesetzte Kostenrahmen sich „im unteren Rahmen“ bewegt.
Auf der Basis der Kostenschätzung vom 21. 04. 2009 wurde nach Verhandlungen mit dem Träger folgendes Finanzierungsmodell entwickelt:
Gesamtkosten: 395.000,00
€
Mittel des Bundes und des Landes
Für 16 U3-Plätze 288.000,00 €
Trägermittel für die U3-Plätze 16.000,00 €
Kommunale Mittel für die U3-Plätze 16.000,00 € 320.0.00,00 €
Zwischensumme
gleich nicht
gedeckte Kosten 75.000,00 €
zusätzlicher Trägeranteil 30.000,00 €
zusätzlicher kommunaler Anteil 45.000,00 €
Dieses Finanzierungsmodell wurde wegen des Zeitdrucks während der Sommerferienzeit allen im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dem Finanzierungsvorschlag wurde entweder durch ausdrückliche Zustimmung bzw. durch Fristablauf zugestimmt.
Bislang erteilte
Bewilligungsbescheide:
Auf der Grundlage des Kostenrahmens von 395.000,00 € wurden am 04. August 2009 folgende Bewilligungsbescheide erteilt:
1. Bescheid für die 16 U 3-Plätze
Bundes- und Landesmittel 288.000,00 €
Kommunale Mittel 16.000,00 € 304.000,00 €
2. Bescheid zur anteiligen Deckung
der nicht gedeckten Restkosten
von insgesamt 75.000,0 € über
kommunale Mittel in Höhe von 45.000,00 €
Eingetretene
Veränderungen, die zum Nachfinanzierungsantrag führten:
Nach erfolgter Ausschreibung der Maßnahme durch das beauftragte Architekturbüro haben der Träger und das Architekturbüro festgestellt, dass sich der ursprüngliche Kostenrahmen von 395.000,00 € um 125.500,00 € auf 520.500,00 € erhöht.
Das beauftragte Architekturbüro und der Träger weisen darauf hin, dass die Mehrkosten folgende Ursachen haben:
- Die Rohbauarbeiten verteuern sich durch die zusätzliche Inanspruchnahme des benachbarten städt. Grundstück (Freimachen des Grundstücks und Ausgleich unterschiedlicher Geländehöhen).
- Bei den Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten können die Preise aus der Kostenschätzung wegen konjunkturbedingter Preisentwicklung nicht gehalten werden.
- Dieses trifft auch für die Gewerke Trockenbauarbeiten, Türen und Holzfenster zu.
- Zusätzliche Kosten seien durch die Fremdvergabe der Prüfstatik entstanden.
Auf der Basis von Mehrkosten in Höhe von pauschaliert 125.500,00 € hat die Zentralrendantur zunächst angeboten, 50.000,00 € aus zusätzlichen Bistumsmittel zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund wurde beantragt, die restlichen 75.500,00 € aus kommunalen Mitteln zu übernehmen.
Die zwischenzeitlich eingeholte baufachliche Stellungnahme des FB 5 zu den geltend gemachten Mehrkosten sagt folgendes aus:
„Wie bereits bei der
im April 2009 durchgeführten baufachlichen Stellungnahme angemerkt, bewegten
sich die damals angesetzten Summen der Kostenschätzung im unteren preislichen
Rahmen.
Die nunmehr geltend
gemachten Kosten für den zusätzlichen Grundstückbereich waren damals nicht
kalkuliert.
Schließlich kommt
der FB 5.2 zu der Aussage, dass eine Änderung der Summen zwischen
Kostenschätzung und Kostenanschlag generell durchaus möglich ist. Dies bedingt
sich sowohl durch den Grad des Planungsstandes, als auch durch ergänzende
Stellungnahmen wie z.B. einem Bodengutachten oder einem Brandschutzkonzept.
Sicherlich sei der Kostenanschlag auch abhängig von der Wahl des Bieterkreises
und der aktuellen Auslastung der Firmen. Pauschal kann aus der Sicht des Gebäudemanagement
die Aussage einer konjunkturbedingten Kostensteigerung von 33 % nicht bestätigt
werden. Dennoch kann es immer wieder zu deutlichen Unterschieden zwischen
einzelnen aufgeforderten Firmen kommen.“
Die Tatsache, dass die Mehrkosten nachvollziehbar sind und auch der Träger und die Einrichtung von den erheblichen Investitionen partizipieren, wurden erneute Gespräche zur Finanzierung der Überschreitung der Baukosten geführt. Hierbei wurde folgendes Ergebnisse erzielt:
Gesamtkosten der Maßnahme: 520.500,00 €
Bundes- und Landesmittel für den U3-Ausbau 288.000,00 €
Trägermittel U 3- Ausbau 16.000,00 €
Kommunale Mittel U 3 Ausbau 16.000,00 €
Zusätzlicher Finanzierungsanteil Träger/Bistum 100.250,00 €
Zusätzlicher Finanzierungsanteil Stadt Rheine 100.250,00 € 520.500,00 €
Vor dem Hintergrund, dass der Träger der Einrichtung für die Realisierung der Maßnahme zusätzliche Bistumsmittel in Höhe von 50 % der geltend gemachten Mehrkosten erhält, ist die Fachverwaltung der Auffassung, dass dem Antrag des Trägers auf Übernahme der restlichen 50 % entsprochen werden sollte. Auch das bischöfliche Bauamt wird vor der positiven Entscheidung zur anteiligen Übernahme der Mehrkosten eine baufachliche Prüfung durchgeführt haben.
Vor diesem Hintergrund sollte dem Träger die Zusage erteilt werden, dass im Rahmen der Anteilsfinanzierung die Mehrkosten von 200.500,00 € zu 50 % im Rahmen der Anteilsfinanzierung gleich maximal 100.250,00 € übernommen werden. In diesem Betrag enthalten ist der mit Bescheid vom 04. 08. 2009 bewilligte Betrag von 45.000,00 €
Die zusätzlichen Mittel stehen bei dem Produkt 2102 deshalb zur Verfügung, weil bei der Kalkulation des Haushaltsansatzes für das Jahr 2009 von erheblich höheren Kosten für die Realisierung der Maßnahme ausgegangen wurde.