Betreff
Beratung Stellenplan 2006 Fachbereich 6 - Technische Betriebe
Vorlage
218/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Bau- und Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 6 – Technische Betriebe in den endgültigen Stellenplan zu übernehmen.

 

2.     Der Bau- und Betriebsausschuss stellt fest, dass im Fachbereich 6 – Technische Betriebe folgender Personalbedarf besteht:

 

1,0 tariflich Beschäftigte(r)   EG 4  Abwasserbeseitigung

1,0 tariflich Beschäftigte(r)   EG 5  Abwasserbeseitigung

1,0 tariflich Beschäftigte(r)   EG 4  Straßenunterhaltung

1,0 tariflich Beschäftigte(r)   EG 5  Straßenunterhaltung

1,0 tariflich Beschäftigte(r)   EG 4  Grünflächenunterhaltung


Begründung:

 

1     Stellenplan

 

1.1  Beratungsverfahren

Der Gesamtstellenplan 2006 der Stadt Rheine wurde am 4. April 2006 zusammen mit dem Haushaltsplan 2006 in den Rat der Stadt Rheine eingebracht und im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Mai 2006 als eigenständiger Tagesordnungspunkt beraten. In der HFA-Beratung bestand Einvernehmen darüber, dass der Gesamtstellenplan nicht über die Stelleneinsparungen hinausgehend ausgeweitet werden soll. Unter dieser Prämisse gilt der als Anlage 1 beigefügten Teilstellenplan für den Fachbereich 6 – Technische Betriebe als Eckwert. Ãœberschreitungen dieser Eckwerte (Stellenausweitungen) bedürfen der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der allgemeinen Eckdatenüberprüfung zum Haushaltplan am 13. Juni 2006.

 

 

1.2  Stellenplanentwurf gemäß HFA-Vorlage 178/06 vom 9. Mai 2006

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 6 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2005 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2006. Weiterhin wurden alle Stellen gestrichen, die länger als 9 Monate nicht besetzt worden sind und die nicht auf Grund von Rückkehrrechten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigehalten werden müssen.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen (Verschiebungen zu anderen Organisationseinheiten werden nachrichtlich genannt):

 

Stellenreduzierung

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Buchhaltung, Verwaltung

1,0

EG 09

2

Ingenieur Stadtentwässerung

1,0

EG 10

3

Verwaltung

1,0

EG 08

4

Verschiebung zu FB 4  (NKF)

1,0

 

A 06

5

Abfallbeseitigung

1,0

EG 03

 

6

Abfallbeseitigung

1,0

EG 03

7

Abwasserbeseitigung

1,0

EG 03

8

Straßenunterhaltung

1,0

EG 05

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert 2005

Wert 2006

Begründung

1

Disponent – Verwaltung

A 10

EG 10

Neubewertung

 

 

2     Feststellung des Personalbedarfes für den Fachbereich 6

 

2.1  Vorbemerkungen

Im Zuge aller Fachausschussberatungen zum Haushaltsplan 2006 und der damit verbundenen Aufgabenkritik werden verwaltungsweit voraussichtlich Personalkapazitäten frei, deren Höhe nur durch eine Zusammenführung für die allgemeine Eckdatenüberprüfung für den HFA ermittelt werden kann. Andererseits können sich durch zurzeit freie Stellen Personalbedarfe ergeben, die gedeckt werden müssen. Ob diese Bedarfe durch verwaltungsweite Umschichtungen oder durch externe Einstellungen (auch Übernahme Auszubildende und Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen) gedeckt werden sollen, soll im Zuge der Eckdatenüberprüfung durch den HFA am 13.06.2006 beschlossen werden.

 

2.2  Personalbedarf im Fachbereich6

Im Vergleich zum im Fachbereich 6 vorhandenen Personal, kann sich weiterer Personalbedarf auf Grund bereits vorhandener unbesetzter und befristet besetzter Stellen ergeben.

 

Daher hier zunächst eine Ãœbersicht über unbesetzte/befristet besetzte  Stellen im Fachbereich 6 (bezogen auf den Eckwerte-Beschluss des HFA vom 9. Mai 2006)

 

Übersicht über unbesetzte u. befristet besetzte Stellen im FB 6

 

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

frei auf Grund

1

Bedürfnisanstalt

1,0

EG 2

 

2

Abwasserbeseitigung

1,0

EG 4

Mitarbeiter in Rente

3

Abwasserbeseitigung

1,0

EG 5

Mitarbeiter umgesetzt

4

Straßenunterhaltung

1,0

EG 4

Mitarbeiter umgesetzt

5

Straßenunterhaltung

1,0

EG 5

Mitarbeiter in Vorruhestand

6

Grünflächenunterhaltung

1,0

EG 4

Rückkehrrecht

7

Straßenreinigung

1,0

EG 2

Rückkehrrecht

 

Von diesen Stellen müssen folgende unter den laufenden Nummern 2, 3, 4, 5 und 6 dringend besetzt werden.

 

Begründung zur Stellenbesetzung Stelle Nr. 2 und 3 (Abwasserbeseitigung)

 

Allgemeines

Der Produktbereich 6.7 Wasserwirtschaft der Technischen Betriebe hat die Aufgabe einer wirtschaftlichen und schadlosen Sammlung und Entsorgung aller Abwassermengen im Stadtgebiet Rheine über Kanäle, Gewässer, Sonderbauwerke und Kläranlagen. Das geschieht auf Basis des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Rheine, aber auch auf Basis anderer gesetzlicher Grundlagen im Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, von Satzungen und Verordnungen, aber auch auf Basis von Aufträgen des Verwaltungsvorstandes bzw. Aufträgen und Anliegen der Bürger.

 

Der Produktbereich 6.7, das Produkt 6.7.1.1 – Betrieb/Unterhaltung von Einrichtungen der Stadtentwässerung – ist gegliedert in drei Teilbereiche:

 

a)    Betrieb und Unterhaltung Kläranlagen

b)    Betrieb und Unterhaltung technische Außenstationen/Pumpwerke

c)     Betrieb und Unterhaltung Kanalnetz, Gewässer, nicht technische Bauwerke

 

Zur Wahrnehmung der Pflichtaufgaben auch außerhalb der Dienstzeiten besteht seitens der Technischen Betriebe ein Bereitschaftsdienst. Die Bereitschaft ist durch einen Bereitschaftsplan organisiert.

 

Entwicklung der Leistungsanforderungen

Die Leistungsanforderungen im genannten Produktbereich bestehen zum einen in der Anzahl der stadtentwässerungstechnischen Bauwerke und den daraus resultierenden Aufgaben, zum anderen in den Leistungsanforderungen aufgrund der Wartungs- und Überwachungsintensität.

 

Die zu erledigenden Aufgaben sind in ihrer Quantität durch zusätzliche Erschließungsgebiete (Anzahl der Regenrückhaltebecken, Meter der zu unterhaltenden Kanalisation, etc.) oder durch Vorgaben aus dem von der Aufsichtbehörde (StUA Münster) genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept stark gestiegen. Auch die Anforderungen hinsichtlich der Qualität haben stark zugenommen.

 


Die Bauwerkszahlen in der Stadtentwässerung Rheine sind laut bestehendem Kanal- und Bauwerkskataster nachweislich kontinuierlich gewachsen (siehe nachfolgendes Diagramm). Zum Beispiel die Anzahl der Sonderbauwerke in der Stadtentwässerung, dies sind Bauwerke, wie Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken, Trennbauwerke, Überläufe etc., stieg von 121 Bauwerke im Jahre 1992 auf 237 Bauwerke im Jahre 2003. Dies bedeutet einen Anstieg von über 95 %! Die Betreuung dieser Bauwerke erfolgt von den im o. g. Kapitel genannten Gruppen b) und c). Bereits heute kann man aufgrund des bestehenden Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Rheine sagen, dass bis zum Jahre 2012 weitere sechs Bauwerke (Regenrückhaltebecken u. Ä.) aufgrund der hydraulischen Notwendigkeiten hinzukommen werden. Noch nicht berücksichtigt wurden unbekannterweise zusätzliche Kanäle und Bauwerke aus zukünftigen Erschließungsmaßnahmen!

 

Zur Entwicklung der Kanalisationslängen im Stadtgebiet Rheine Folgendes (siehe Nachfolgendes Diagramm): Im Jahre 1992 bestanden im Stadtgebiet rund 411 km Kanalnetz. Im Jahre 2004 hingegen bestand ein Kanalnetz in einer Länge von rund 471 km. Dies bedeutet einen Anstieg in zwölf Jahren von 60 km, entsprechend rund 15 %. Die Betreuung erfolgt ausschließlich seitens der o. a. Gruppe c) Kanalunterhaltung, Gewässer, nicht technische Bauwerke.


 

Neben der Unterhaltung der Kanäle, inklusive 11.960 Schächte, und der Unterhaltung nicht-technischer Bauwerke (offene Erdbecken, Überläufe, Gräben, Düker, Einleitungsbauwerke, Hochwasserverschlüsse) sieht das Leistungsspektrum des Bereiches Kanalunterhaltung wie folgt aus: Schacht-/Kanalreparaturen, Rattenbekämpfung, Sinkkastenreinigung.

 

Auf die in den Jahren 1992 bis 2002 um 74 km, entsprechend 470 % (!), gestiegene Gesamtlänge Druckrohrleitungen wird nicht weiter eingegangen, da der Bereich Kanalunterhaltung nur unwesentlich betroffen ist.

 

Qualität

Wohingegen in der Vergangenheit die einzelnen Bauwerke nach eigenem Ermessen betriebsbedingt begutachtet und unterhalten werden mussten, so werden heute die Zeitabstände und die Art der Arbeiten restriktiv über Verordnungen und Gesetze vorgegeben. Z. B. die Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen (SüwV Kan) und der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – "Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen".

 

Der § 5 der SüwV Kan besagt, dass alle Zustands- und Funktionsprüfungen jeweils dokumentiert und per Unterschrift bestätigt werden müssen. Die Dokumentation erfolgt je Bauwerk und Tätigkeit bzw. Intervall. Zusammenfassend aus dieser Dokumentation muss einmal jährlich ein Selbstüberwachungsbericht gefertigt und an das StUA Münster als Aufsichtsbehörde gesendet werden. Eine Gegenkontrolle erfolgt jährlich von einem technischen Aufsichtsbeamten des StUA vor Ort.

 

Alle Vorgaben müssen in einer Betriebsanweisung für das Betriebspersonal geregelt sein. Für jedes Bauwerk besteht eine Betriebsanweisung. Das Bestehen einer jeden Betriebsanweisung wird ebenfalls jährlich durch den Aufsichtsbeamten des StUA kontrolliert.

 

Beanstandungen der Aufsichtsbehörde am Selbstüberwachungsbericht oder an einer Betriebsanweisung bedeuten, dass die Stadt Rheine in dem jeweiligen Berichtsjahr die Kanalisation nicht entsprechend dem Stand der Technik betrieben hat. Eine solche Feststellung der Aufsichtsbehörde hätte direkte Auswirkungen auf die zu beantragende Abwasserabgabenbefreiung nach § 73 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) für öffentliche Kanalisationsnetze. Sofern seitens der Aufsichtsbehörde Beanstandungen festgestellt werden führt das dazu, dass die Stadt Rheine eine "Strafe" als Abwasserabgabe in Höhe von mindestens ca. 250.000,00 € an das Landesumweltamt NW leisten müsste.

 

Weiterhin sind die Regelwerke der abwassertechnischen Vereinigung e. V. (ATV-Arbeitsblätter) zu beachten. Diese geben den Stand der Technik wieder nach denen der Betrieb und die Unterhaltung ausgerichtet sein müssen.

 

Schließlich sind noch die Anforderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften bindend, welche in den letzten Jahren ebenfalls gestiegen sind. Hiermit ist für die Mitarbeiter zum Teil ein Mehraufwand für die Erledigung einzelner Arbeiten verbunden. Z. B. muss bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (u. a. Kanalschächte) mindestens eine zweite Person über Tage zur Sicherung anwesend sein.

 

Personalentwicklung in der Stadtentwässerung

Die Gesamtzahl der Mitarbeiter im Produktbereich 6.7 Wasserwirtschaft betrug im Jahre 1993 35 Personen. Diese Zahl beinhaltet alle direkt im operativen Betrieb arbeitenden Arbeiter und Angestellten. Die Anzahl der Mitarbeiter war bis 1998 relativ konstant. Zwischenzeitlich kam es zu geringen fluktuationsbedingten Schwankungen der Gesamtmitarbeiter(innen)zahl.

 

 

 


Ab dem Jahr 1999 wurden in der Stadtentwässerung aufgrund der Überlegungen zur Schließung der Kläranlage Gertrudenweg sukzessive frei werdende Stellen nicht wieder besetzt. Somit erfolgt ein Gesamtpersonalabbau in Höhe von 4 Mitarbeitern: 1999 = 35 Mitarbeiter/innen, 2003 ff. = 31 Mitarbeiter/innen (siehe nachfolgendes Diagramm). Die prognostizierte Personaleinsparung im Entwurf  ´2-te Erweiterung der Kläranlage Nord´ des Ingenieurbüros Frilling aus dem Jahre 1998 in Höhe von 3,5 MA wurde nicht nur umgesetzt sondern sogar übertroffen.

 

 

Die Bereiche Kläranlage und Technische Außenstationen/Pumpwerke werden hier nicht weiter betrachtet.

 

Für den Bereich der Kanalunterhaltung/Unterhaltung/nicht technische Bauwerke folgendes:

 

Die Anzahl der Mitarbeiter für den Bereich der Kanalunterhaltung/Unterhaltung der nicht technischen Bauwerke ist seit 1993 rückläufig. Mehrarbeit durch die im Kap. 2 beschriebenen Anforderungen wurde durch Arbeitsverdichtung und erhöhtem Einsatz technischer Hilfsmittel zum Teil aufgefangen (z.B. Neukauf eins kombiniertes Spül-/Saugwagens mit Wasserrückgewinnung (2 MA Besatzung) als Ersatz für ein Fahrzeuggespann ´Spülwagen + Saugwagen´ (3 MA Besatzung).

 

Seit Ende 2003, bzw. seit Anfang 2005 sind aus dem Bereich Kanalunterhaltung/
Unterhaltung der nicht technischen Bauwerke 2 Mitarbeiter ausgeschieden (Personalstand dato lediglich 13 Mitarbeiter). Folge: Es ist nicht mehr möglich, den Betrieb der Stadtentwässerung ohne Probleme sicherzustellen. Die Einhaltung aufgeführter gesetzlicher Forderungen und Auflagen ist nicht mehr im erforderlichen Umfang möglich. Unter Umständen droht der Stadt Rheine eine Abwasserabgabe als Strafe. Den verantwortlichen Personen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

 

Aufgaben in der Kanalunterhaltung bleiben liegen, z. B. die Reparatur von Schachteinstiegen, Setzen von Steigeisen, Gewässerpflegemaßnahmen, etc. Auch die Reinigung der bestehenden Sinkkästen leidet: Wurden im Jahre 1996 noch mit 11.236 Sinkkästen nahezu jeder der bestehenden ca. 13.000 Sinkkästen im Stadtgebiet gereinigt, konnten im Jahre 2002 noch lediglich 4.617 Sinkkästen gereinigt werden.

 

Eine Bestätigung, dass es sich bei der notwendigen Mitarbeiteranzahl 13 um die Mindestanzahl an Mitarbeiter/innen handelt zeigen verschiedene Vergleiche, u. a. der Kennzahlenvergleich aus der Fachzeitschrift "Wasser Abwasserpraxis WAP" aus 4/98 (siehe unten):

 

 

Kennzahlenvergleich ´Kanalunterhaltung´ (aus Wasser Abwasserpraxis WAP, 4/98)

 

Kennzahl

Beschäftigte

Stadt 1

Stadt 2

Stadt 3

Stadt 4

Stadt 5

Stadt 6

Mittelwert

Stadt Herne

Stadt Rheine

Anzahl d. gewerbl. Mitarbeiter gesamt PRO 100 km Kanal

4,5

5,5

5,9

7,9

5,2

4,3

5,6

8,7

2,8

 

Vergleicht man die Stadt Rheine mit der Stadt Herne, so ist die Stadt Rheine mit ihren 13 Mitarbeitern im Vergleich zu 32 Mitarbeitern bei der Stadt Herne ebenfalls sehr gut (das Leistungsspektrum ist gemäß Rücksprache mit dem Tiefbauamtsleiter, Herrn Schmidt, ähnlich dem der Stadt Rheine).

 

Zieht man eine bestehende Personalbedarfsermittlung des Ingenieurbüros Frilling für die Stadtentwässerung Rheine aus dem Jahre 1992 heran (siehe Bauausschussvorlage 59/92), so ergibt sich Folgendes: Die seinerzeitige Personalbedarfsermittlung ergab einen Bedarf für die Jahre 1993 bis 1995 von 16 Mitarbeitern in der Kanalunterhaltung, wobei für das Jahr 2005 ein Personalbedarf von 20 Mitarbeitern prognostiziert wurde.

 

Anmerkung: Es ist bereits bekannt, das faktisch ein weiterer Mitarbeiter der Kanalunterhaltung aus Altersteilzeit-Gründen im Januar 2006 ausscheiden ist.

 

Zusammenfassung

Einer ordnungsgemäßen und regelgerechten Sammlung, Ableitung und Behandlung der anfallenden Abwässer wird der Bundesrepublik Deutschland ein hoher Stellenwert beigemessen. Gründe hierfür liegen in der Erhaltung der Lebensqualität und in der Wahrung des Umweltschutzes. Damit die bestehenden stadtentwässerungstechnischen Anlagen einwandfrei funktionieren und betrieben werden, wurden diverse Gesetze und Vorschriften erlassen, welche den Betrieb, die Unterhaltung und die Überwachung der Anlagen regeln.

 

Die Leistungsanforderungen, die an die Mitarbeiter der Stadtentwässerung in der Stadt Rheine gestellt werden, sind nicht nur aufgrund der zuvor genannten gesetzlichen Vorgaben gestiegen, sondern resultieren auch aus der sehr stark gestiegenen Anzahl der Bauwerke in der Stadtentwässerung Rheine.

 

Sofern die bestehenden Anlagen in der Stadtentwässerung nicht ordnungsgemäß betrieben werden, sind Strafen in Form einer erhöhten Abwasserabgabe an das Landesumweltamt zu zahlen. Sollte z. B. das Kanalnetz der Stadt Rheine nicht entsprechend den geforderten Ansprüchen betrieben werden, so ist eine Abwasserabgabe in Höhe von mindestens 250.000 € an das Landesumweltamt zu zahlen.

 

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist derzeit nicht mehr im erforderlichen Umfang möglich. Trotz gestiegener Anforderungen ist die Mitarbeiteranzahl in der Kanalunterhaltung rückläufig, bzw. stagniert seit dem Jahre 1999. Direkte Auswirkungen sind sichtbar: Notwendige Arbeiten können nicht mehr im vollen Umfang durchgeführt werden.

 

 

Begründung zur Stellenbesetzung Stellen Nr. 4 und 5 (Straßenunterhaltung)

 

Allgemeines

Die Straßenunterhaltung umfasst alle Maßnahmen, die der Substanzerhaltung, der Erhaltung des Gebrauchswertes und der Sicherheit der Straßennutzer dienen. Zur Straßenerhaltung gehören die

 

-      bauliche Unterhaltung (Reparaturmaßnahmen, z. B. Schlaglochbeseitigungen) und

-      Instandsetzungsarbeiten (Maßnahmen größeren Umfanges, z. B. Herstellung von Fahrbahndeckschichten)

 

Das bestehende Straßennetz im Stadtgebiet Rheine wurde im Rahmen der Vermögensbewertung zum NKF in seiner Quantität und Qualität erfasst. Das städt. Straßennetz hat eine Länge von derzeit 740 km bzw. eine Größe von ca. 835 ha.  )Hinsichtlich weiterer Erläuterungen wird auf die in der gleichen Sitzung behandelte Vorlage ´Finanzielle Situation und strategische Ausrichtung des Prod.-Bereiches Verkehrsinfrastruktur´ verwiesen.)

 

Entwicklung der Leistungsanforderungen

Die Anforderungen erhöhen sich aufgrund der steigenden Anzahl der zu unterhaltenden Flächen, den steigenden qualitativen Anforderungen (erhöhtes Anspruchsdenken der Bürger und Politik), aufgrund verwaltungsseitigem Mehraufwand (Auftragsverwaltung, Dokumentationen, etc.), aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Verkehrssicherungspflichten - ´Jeder hat eine Rechtsschutzversicherung´…), und gesetzlicher Einschränkungen (z. B. Verbot der Benutzung von Unkrautvernichtungsmittel) und aufgrund sonstiger Anforderungsanstiege (z.B. Unfallverhütungsvorschriften).

 

Ein genauer Abriss des Anstieges quantitativer Art - Entwicklung Quadratmeter Straßenflächen -, analog der Kanalunterhaltung, kann hier nicht aufgezeigt werden. Der Bestand öffentlicher Flächen war bis vor kurzem nicht dokumentiert.

 

Wie sieht die zukünftig strategisch ausgerichtete Unterhaltungsplanung aus?

Die o. g. erstellte Straßendatenbank einschl. der Schadensbewertung aller Straßen bietet den Technischen Betrieben nun die Möglichkeit, vorhandene Mittel strategisch einzusetzen. Die Straßenunterhaltung erfährt zukünftig eine Abkehr von der ´Bauchbetrachtung´ hin zu einer ´Realbetrachtung´ der notwendigen Maßnahmen. Strategische Dimensionen werden stärker berücksichtigt.

 

Basis einer solchen strategischen Herangehensweise an die Erhaltungsplanung muss jedoch eine konsequente Finanz- und Personalausstattung des FB 6 sein. Sofern man sich nur für eines der beiden Ressourcen entscheidet, muss die andere Ressource aufgewertet werden!

 

 

Personalentwicklung in der Straßenunterhaltung

Die Gesamtzahl der Mitarbeiter in der Straßenunterhaltung betrug im Jahr 1999 43 Mitarbeiter. Bereits im Jahr 2001 reduzierte sich die Zahl auf 40 Mitarbeiter. 2002 waren es dann noch 37 besetzte Stellen. Dato sind noch lediglich 34 Stellen besetzt, d. h. es hat eine Mitarbeiterreduzierung von über 25 % = 9 Stellen gegeben!

 

 

Nachbesetzung derzeit 2 vakanter Stellen

Zur Besetzung der freien Straßenwärterstelle möchte ich auf die Punke 7. und 8. der in der gleichen Sitzung behandelten Vorlage ´Finanzielle Situation und strategische Ausrichtung des Prod.-Bereiches Verkehrsinfrastruktur´ verweisen. Ohne Nachbesetzung dieser Stelle, bricht das Entwicklungskonzept ´Strategische Ausrichtung der Straßenunterhaltung´ zusammen.

 

In den letzten 7 Jahren wurden 9 frei werdende Stellen nicht nachbesetzt! Dem Stadtgebiet sieht man das an: Verunreinigungen können nicht mehr beseitigt werden. Die Wahrung der Verkehrssicherheit ist nur noch schwer möglich. Erste Tempo-Reduzierungen sind die Folge: Elter Straße und Zur Hessenschanze. Weitere Maßnahmen werden folgen.

 

 

Resümee

Die Schmerzgrenze der Personalreduzierung ist erreicht! Weitere Einschnitte führen zu Einschränkungen der Straßennutzung. In Teilen ist die Verkehrssicherheit gefährdet!

 

Unter Umständen müssen bestehende ´artfremde´ Aufgaben kritisch betrachtet werden. Dieses sind Arbeiten, welche nicht im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung  stehen. Zum Beispiel Möbeltransporte/Umzüge:

 

Hierfür mussten im Jahr 2005 alleine vom Straßenunterhaltungspersonal 663 h aufgewendet werden. Ein anderes Beispiel: Im Jahr 2006 wurden bereits 264 Arbeitsstunden alleine für den Waldhügel verrichtet. Davon 1 Woche, ein Mitarbeiter, welcher die dortigen Sitzbänke unterhalten hat.

 

 

Begründung zur Stellenbesetzung Stellen Nr. 6 (Grünflächenunterhaltung)

 

Ein Mitarbeiter in der Grünflächenunterhaltung besucht zurzeit die Techniker Schule in Essen. Zunächst hatte er eine Beurlaubung für das Schuljahr 2005/2206 beantragt und in diesem Jahr die Beurlaubung für das Schuljahr 2006/2007 verlängert.

 

Die Stelle war 2005 befristet besetzt worden.  Diese Befristung muss um einen geordneten Arbeitsablauf zu sichern für ein weiteres Jahr verlängert werden.

 

 

Zusammenfassung

 

Auf Grund der oben gemachten Erläuterungen ist folgender Personalbedarf im Fachbereich 6 festzustellen:

 

3,0 Stellen einfacher Dienst

2,0 Stellen mittlerer Dienst

 

Die Deckung dieses Personalbedarfs muss durch bei der Stadt Rheine insgesamt beschäftigte Personen erfolgen. Sollte das auf Grund der Gesamtpersonalsituation nicht möglich sein, soll der Bedarf durch Ausnahmen vom externen Einstellungsstopp (Weiterbeschäftigung von zurzeit befristet Beschäftigten, Übernahme von Auszubildenden, externe Einstellungen) gedeckt werden.

 

In welchem Umfang das notwendig sein wird, soll im Rahmen der Gesamtberatung anlässlich der allgemeinen Eckdatenüberprüfung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 13. Juni 2006 festgelegt werden.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Stellenplan 2006 – FB 6

Anlage 2:     Stellenplan 2006 - Gesamtübersicht