Betreff
Sanierung der Bodelschwinghbrücke
Vorlage
498/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Bodelschwinghbrücke zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zusammen mit einem Ingenieurbüro ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.

 


Begründung:

 

 

1. Hintergrund

 

Der Konrad-Adenauer-Ring, die Hansaallee, der Kardinal-Galen-Ring und die Salzbergener Straße bilden den verkehrsbedeutenden sogenannten Inneren Ring des Straßennetzes der Stadt Rheine. Über diesen Inneren Ring, der in beiden Fahrtrichtungen zweistreifig ausgebaut ist kann der Verkehr an zwei Stellen die Ems überqueren. Dieses sind zum einen die Ludgeribrücke (Kardinal-Galen-Ring, B65) und zum anderen die Bodelschwinghbrücke (Konrad-Adenauer-Ring, L 593).

Während die Ludgeribrücke zum Straßenkörper der Bundesstraße B65 gehört und somit im Eigentum und in der Unterhaltung des Bundes steht, ist die Stadt Rheine Eigentümerin der Bodelschwinghbrücke. Denn diese Brücke wird dem Straßenkörper der Landesstraße L593 zugeordnet und steht aufgrund der Ortslage im Eigentum und in der Unterhaltung der Stadt Rheine.

 

Die Bodelschwinghbrücke ist im Jahr 1969 im Zuge des Ausbaus des Konrad-Adenauer-Ringes als Gemeindestraße errichtet worden. Demnach war diese Brücke damals im Eigentum der Stadt Rheine. Im Jahr 1982 ist der Konrad-Adenauer-Ring vom Lingener Damm bis zur Salzbergener Straße zur B70 aufgestuft worden und war in dieser Zeit in der Baulast des Bundes. Hier wurden nachweislich auch notwendige Unterhaltungsarbeiten durchgeführt.

Nach Fertigstellung der Umgehungsstraßen A 30 und B 70n ist der gesamte Konrad-Adenauer-Ring im Jahr 1993 zur Landesstraße L 593 herabgestuft worden, und ist folglich seitdem im Eigentum und in der Baulast der Stadt Rheine.

 

 

2. Zustand

 

Brücken dieser Verkehrsbedeutung sind mit einer Nutzungsdauer von ca. 80 Jahren ausgelegt. Erfahrungsgemäß ist jede Brücke etwa alle 25 bis 30 Jahre von Grund auf zu sanieren. Da die Bodelschwinghbrücke mittlerweile 40 Jahre alt ist, muss allein aufgrund des Alters an eine Sanierung gedacht werden.

 

 

Um die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit der städtischen Brücken gewährleisten zu können, werden in festgelegten Abständen Prüfungen gemäß DIN 1076 durchgeführt.

-      alle sechs Jahre wird eine umfassende Hauptprüfung durchgeführt

-      drei Jahre nach der Hauptprüfung erfolgt eine einfache Sichtprüfung

-      Sonderprüfung nach besonderen Ereignissen (Unfall, Überflutung)

-      entsprechend des Kontrollintervalls der Straßen werden durch die Straßenwärter regelmäßig die Geländer kontrolliert

 

 

In der aktuellen Schadensaufnahme sind von einem beauftragten Ingenieurbüro u.a. Schäden am Beton und der Bewehrung, Kiesnester, Holstellen, Rissbildungen und freiliegende Spannköpfe festgestellt worden.

 

 

Die Verwaltung/TBR wird zusammen mit dem Ingenieurüro ein Konzept für die Sanierung der Bodelschwinghbrücke erarbeiten und zu gegebener Zeit dem Bauausschuss vorlegen.