Betreff
Beratung Haushalts- und Investitionsplan 2006 - 2009 Fachbereich 6 - Technische Betriebe
Vorlage
217/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 6 Technische Betriebe unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Haushalts- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 wurde in der Sitzung des Rates am 04. April 2006 eingebracht. Aufgrund des am 30. Juni 1992 festgelegten Haushaltsplan-Beratungsverfahrens hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes in den Rat und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen die Budgets zu überprüfen und über einige finanzpolitische Eckdaten zu entscheiden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

A.                Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche werden in der sich aus der Anlage beigefügten Gesamtbudgetübersicht ergebenden Höhe – neu – festgesetzt und bilden die Grundlage für die Fachausschussberatungen.

 

B.      Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

1     Grundsteuer

1.1   für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)                                               auf 192 v. H.

 

1.2   für die Grundstücke

        (Grundsteuer B)                                               auf 401 v. H.

 

2     Gewerbesteuer                                                 auf 403 v. H.

 

 

C.      Der Kreditbedarf wird für 2006 auf höchstens 1.928.600 Euro festgelegt.

 

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge, wie die Aufwendungen.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 3) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Aus Sicht des Fachbereichs 6 Technische Betriebe müssen folgende Ansätze, die nicht im Entwurf enthalten sind zusätzlich aufgenommen werden.

 

 

Verlagerung von Ansätzen aus dem Fachbereich 5 zum Fachbereich 6

 

Im Haushaltsplan 2005 ist in der Finanzplanung für das Jahr 2006 insgesamt ein Betrag in Höhe von 201.993 € für die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in den Außenanlagen (einschl. der Schulhöfe) der städt. Schulen enthalten. Diese Mittel wurden bis einschließlich 2005 im Budget des Fachbereiches 5 veranschlagt.

 

Als Konsequenz aus der NKF-Buchhaltung wird dieser Betrag zukünftig im Budget des FB 6 – Technische Betriebe - veranschlagt. Im Rahmen der Überleitung auf den NKF-Haushalt sind die Unterhaltungsmittel lediglich beim bisher verantwortlichen FB 5 abgesetzt, aber nicht beim jetzt verantwortlichen FB 6 veranschlagt worden.

 

Die Haushaltsmittel sind unbedingt erforderlich, weil ansonsten auf den Schulhöfen keine Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden können

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission zur Kenntnis genommen.

 

Ferner hat der HFA in dieser Sitzung beschlossen, dass die Fachausschüsse im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission umzusetzen bzw. die noch offenen Punkte zu entscheiden haben, soweit sie nicht bereits Gegenstand des Haushaltsplan-Entwurfes sind.

 

Die Fachbereiche haben zu allen in den dem HFA am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) als Anlage 5 und 13 beigefügten Tabellen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen auf aktueller Basis Stellung genommen und ggf. das erreichbare Einsparvolumen angegeben.

 

Entsprechend dem HFA-Beschluss soll die weitergehende Beratung und Entscheidung zu diesen Punkten im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 durch die Fachausschüsse erfolgen.

 

Die den Fachbereich 6 – Technische Betriebe betreffenden Punkte sind aus den in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen ersichtlich. Diesen Unterlagen ist auch die aktuelle Stellungnahme des Fachbereichs zu entnehmen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Maßnahmen GPA

Anlage 2:     Maßnahmen FinKom

Anlage 3:     Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben