Betreff
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege - Hier: Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
509/09
Aktenzeichen
II-1-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der Kulturausschusssitzung am 17.09.2009 übergab die SPD-Fraktion einen Antrag zur Gewährung von Zuschüssen für kulturelle Veranstaltungen. (Siehe hierzu Anlage 1 der Niederschrift Nr. 26 Top 3).

 

Zu den Inhalten der einzelnen Antragspositionen nimmt die Verwaltung im folgenden Stellung.

 

Zu Punkt 1 des Antrages

Einrichtung eines paritätisch besetzten runden Tisches, der über die Vergabe der Sonderbeihilfen entscheidet.

 

 

Ziel der Förderung von kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der städtischen Kulturförderung muss eine möglichst breite und gerechte Verteilung der Gelder sein. Dies setzt Neutralität voraus. Hierfür steht die Verwaltung ein. Bei der geringen Höhe der zu verteilenden Mittel schlägt die Verwaltung vor, auch zukünftig ein Verfahren zur Bewilligung von Sonderbeihilfen zu verwenden, in dem die Verwaltung ein von der Politik zu verabschiedendes System anwendet.

 

Hier ein Überblick der vergangenen drei Jahr über die Höhe des Budgets, der gestellten Anträge sowie der durchschnittlichen Fördersumme:

 

 

2007

2008

2009

Betrag

29.000,00 €

29.000

31.000

Geförderte Maßnahmen

14

19

11

Durchschnittliche Fördersumme

(Bandbreite)

2.071,43 €

 

(48,00 – 12.000 €)

1.526,32 €

 

(125,00 – 4.400,00 €)

2.818,18 €

 

(258,00 – 6.200,00 €)

 


Das bisher praktizierte Punktesystem stieß im praktischen Einsatz auf keine Widerstände und Diskussionen mit den Vereinen. Vielmehr wurden bereits in den Vorgesprächen zu den Anträgen die erforderlichen Hinweise an die Vereine gegeben. Darüber hinaus wurde auf diese Weise sicher gestellt, dass in den letzten drei Jahren alle Vereine (mit einer einzigen Ausnahme) einen Zuschuss erhielten. Hieraus ergibt sich auch die oben dargestellte Bandbreite der Förderung in den letzten drei Jahren. Aus Sicht der Verwaltung gibt es derzeit auch keine Alternative zu einer gestaffelten Bezuschussung, da die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen um alle Anträge in dem Rahmen zu bezuschussen, wie es von den Antragstellern gewünscht wird. Alternativ bestünde somit also lediglich die Möglichkeit, einzelne Anträge abzulehnen oder die Gesamtfördersumme auf das circa Dreifache zu erhöhen.

 

Zu Punkt 2 des Antrages

Überprüfung und Konkretisierung der kulturpolitischen Leitlinien sowie der Punktewertung.

 

Die vom Kulturausschuss am 17. April 2007 beschlossen kulturpolitischen Leitlinien stellen einen Gestaltungsrahmen für das kulturelle Engagement in der Stadt Rheine dar. Sie sollen keinesfalls einschränkend wirken. Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, dass die erst kürzlich einstimmig beschlossenen Leitlinien im Moment noch nicht geändert werden sollten. Vielmehr sollte versucht werden, die bisherigen Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen zur Kultur- und Heimatpflege unter Berücksichtigung der kulturpolitischen Leitlinien zeitgemäß neu zu gestalten.

 

Außerdem könnte nach einer gewissen Einarbeitungszeit des neuen Kulturausschusse (ca. 1 – 2 Jahre) in einem Workshop mit Kulturpolitikern und ausgewählten kulturpolitischen Akteuren die Wirksamkeit der jetzt gültigen kulturpolitischen Leitlinien überprüft werden.