Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
In der Kulturausschusssitzung am 17.09.2009 übergab die
SPD-Fraktion einen Antrag zur Gewährung von Zuschüssen für kulturelle
Veranstaltungen. (Siehe hierzu Anlage 1 der Niederschrift Nr. 26 Top 3
Zu den Inhalten der einzelnen Antragspositionen nimmt die Verwaltung im folgenden Stellung.
Zu Punkt 1 des
Antrages
Einrichtung eines
paritätisch besetzten runden Tisches, der über die Vergabe der Sonderbeihilfen
entscheidet.
Ziel der Förderung von kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der städtischen Kulturförderung muss eine möglichst breite und gerechte Verteilung der Gelder sein. Dies setzt Neutralität voraus. Hierfür steht die Verwaltung ein. Bei der geringen Höhe der zu verteilenden Mittel schlägt die Verwaltung vor, auch zukünftig ein Verfahren zur Bewilligung von Sonderbeihilfen zu verwenden, in dem die Verwaltung ein von der Politik zu verabschiedendes System anwendet.
Hier ein Überblick der vergangenen drei Jahr über die Höhe des Budgets, der gestellten Anträge sowie der durchschnittlichen Fördersumme:
|
2007 |
2008 |
2009 |
Betrag |
29.000,00 € |
29.000 |
31.000 |
Geförderte Maßnahmen |
14 |
19 |
11 |
Durchschnittliche
Fördersumme (Bandbreite |
2.071,43 € (48,00 – 12.000 € |
1.526,32 € (125,00 – 4.400,00 € |
2.818,18 € (258,00 – 6.200,00 € |
Das bisher praktizierte Punktesystem stieß im praktischen
Einsatz auf keine Widerstände und Diskussionen mit den Vereinen. Vielmehr
wurden bereits in den Vorgesprächen zu den Anträgen die erforderlichen Hinweise
an die Vereine gegeben. Darüber hinaus wurde auf diese Weise sicher gestellt,
dass in den letzten drei Jahren alle Vereine (mit einer einzigen Ausnahme
Zu Punkt 2 des
Antrages
Überprüfung und
Konkretisierung der kulturpolitischen Leitlinien sowie der Punktewertung.
Die vom Kulturausschuss am 17. April 2007 beschlossen kulturpolitischen Leitlinien stellen einen Gestaltungsrahmen für das kulturelle Engagement in der Stadt Rheine dar. Sie sollen keinesfalls einschränkend wirken. Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, dass die erst kürzlich einstimmig beschlossenen Leitlinien im Moment noch nicht geändert werden sollten. Vielmehr sollte versucht werden, die bisherigen Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen zur Kultur- und Heimatpflege unter Berücksichtigung der kulturpolitischen Leitlinien zeitgemäß neu zu gestalten.
Außerdem könnte nach einer gewissen Einarbeitungszeit des
neuen Kulturausschusse (ca. 1 – 2 Jahre