Betreff
Antrag auf Fällgenehmigung für 2 Eichen auf den Grundstücken Walshagenstraße 51 b u. 53 a/b
Vorlage
510/09
Aktenzeichen
TBR-GR-TWE-VORL-BA-11-09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss stimmt der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung und einer Befreiung von dem Erhaltungsgebot des Bebauungsplanes Nr. 89 b, Kennwort „Kreyenesch“ der Stadt Rheine, für die Entfernung von zwei Eichen auf den Grundstücken Walshagenstraße 51 b/53 a und 53 b zu.

 


Begründung:

 

Die Bewohner der Wohnhäuser Walshagenstraße 51 a und b sowie 53 a und b  hatten mit Schreiben vom 1. September 2009 einen Antrag auf Entfernung von zwei großen Eichen gestellt, die in den kleinen Reihenhausgärten, sehr nahe an den Wohngebäuden stehen. Die Bäume sind, ebenso wie zwei weitere, auf diesen Grundstücken stehende Eichen, im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 89 b „Kreyenesch“ mit einem Erhaltungsgebot belegt. 

 

Die Bewohner begründen Ihren Antrag mit dem erheblichen Lichtentzug durch die großkronigen Bäume, den starken Verschmutzungen ihrer Terrassen, Balkone und Dachflächen und den Gefährdungen bei möglichen Astausbrüchen. Es würden regelmäßig auch trockene Äste abbrechen, in die Gärten fallen und Personen gefährden. Zudem werden die Terrassenbeläge durch das Wurzelwachstum regelmäßig beschädigt und die Eigentümer befürchten auch weitergehende Schäden an den Kellerwänden und Grundmauern der Wohngebäude.

 

Nach objektiver Beurteilung ist die derzeitige Situation als kaum mehr zumutbar zu bezeichnen. In den vier kleinen Reihenhausgärten stehen derzeit auf einer Grundfläche von zusammen etwa 300 qm vier große Eichen, die mit ihren Kronen nahezu die gesamten nach Westen ausgerichteten Gartenflächen und teilweise auch noch die Dächer der Reihenhäuser und die westlich angrenzende Wegefläche überragen. Auf dem Grundstück Nr. 53 b steht eine etwa 20 m hohe Eiche unmittelbar an der Terrasse, nur 2 m von der Hauswand entfernt. Hier sind bei weiterem Wachstum des Baumes Schäden an der Terrasse und deren Überdach und möglicherweise auch am Wohngebäude selbst zu erwarten. Sollten hier größere Trockenäste ausbrechen, oder es bei sehr hohen Windlasten zu Astausbrüchen kommen, wären erhebliche Gebäude- oder sogar Personenschäden zu erwarten. Letzteres gilt auch für die sehr breitkronig gewachsene Eiche auf der Grenze der Grundstücke Nr. 51 b/ 53 a. Diese etwa 24 m hohe Eiche steht in etwa 7 m Abstand zum Gebäude und ihre Krone überragt noch die Terrassen und Teile der Dachflächen.

 

Die beiden am nächsten zu den Gebäuden stehenden Eichen sollen daher nun entfernt werden dürfen. Zwei etwas schwächer entwickelte und etwas weiter von den Wohngebäuden entfernt stehende Eichen, sollen dagegen weiter erhalten werden. Nach der Baumschutzsatzung kann für die Fällung der zwei beantragten Eichen eine Befreiung aufgrund besonderer Härte oder auch eine Ausnahme aufgrund erheblicher Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert sowie wegen der schwerwiegenden Beschattung von Wohnräumen erteilt werden. Das öffentliche Interesse an der Erhaltung und Sicherung des innerstädtischen Baumbestandes kann mit der weiteren Erhaltung von zwei Eichen auf den betreffenden Grundstücken und der aufzuerlegenden Ersatzanpflanzungen ausreichend gewahrt werden. Für das im Bebauungsplan Nr. 89 b, Kennwort „Kreyenesch“ festgesetzte Erhaltungsgebot soll eine entsprechende Befreiung erteilt werden.  

 

Als Ersatzanpflanzung soll jeweils die Anpflanzung einer Rotbuche oder einer Hainbuche auf den Grundstücken  Nr. 53 a und b auferlegt werden. Die Ersatzbäume könnten hier in Nähe der westlichen bzw. der nördlichen Gartengrenze, mit einem ausreichenden Abstand zu den Wohngebäuden gepflanzt werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtplan mit Darstellung der Standorte zu entfernenden und

der weiter zu erhaltenden Eichen

 

Anlage 2:     Abbildung mit 4 Fotos des Baumbestandes aus Sept. 2009