Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hundesteuersatzung.


Begründung:

 

Die bisherige Hundesteuersatzung datiert aus dem Jahre 1980. An dieser Satzung wurden bisher nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Zur Anpassung der Hundesteuersatzung an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung ist eine Neufassung der Satzung erforderlich.

 

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikels 105 Abs. 2a GG. Sie ist eine besondere Steuer auf den Privatkonsum. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist für örtliche Aufwandsteuern kennzeichnend, dass „die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll“. Dies bedeutet, dass zum einen als Steuerschuldner der Hundesteuer nur natürliche Personen in Frage kommen und zum anderen aus gewerblichen Gründen gehaltene Hunde nicht der Hundesteuer unterliegen.

 

Ziel der Hundesteuer ist es neben der Einnahmeerzielung, den Hundebestand zu begrenzen.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde die beigefügte Satzung entwickelt. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung der Hundesteuersatzung mit Erläuterungen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die bisherigen Hundesteuersätze sind seit 1994 (mit geringfügigen Rundungsdifferenzen aufgrund der Euroeinführung im Jahre 2002) unverändert.

 

Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Steuersätze:

 

1 Hund

2 Hunde

3 und mehr Hunde

bisher

55,20 €

67,20 € je Hund

79,20 je Hund

neu

72,00 €

84,00 € je Hund

96,00 je Hund

Erhöhung im Jahr

16,80 €

16,80 € je Hund

16,80 € je Hund

 

Diese Erhöhung ist nach einem Zeitraum von 16 Jahren als durchaus angemessen anzusehen. Zur Information ist als Anlage 2 eine Aufstellung über die Höhe der Hundesteuer in anderen Gemeinden beigefügt. Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, dass auch die neuen Hundesteuersätze für eine Stadt der Größenordnung von Rheine noch als günstig angesehen werden können. Unter Berücksichtigung der zurzeit angemeldeten Hunde führt die Erhöhung zu zusätzlichen Erträgen von rund 75.000 Euro je Jahr.

 

Beim Fachbereich Recht und Ordnung sind 37 Kampfhunde bzw. als gefährlich eingestufte Hunde angemeldet. Für diese doch als gering einzustufende Anzahl ist eine gesonderte Satzungsregelung bezüglich einer erhöhten „Kampfhundesteuer“ nicht erforderlich.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Hundesteuersatzung

 

Anlage 2: Aufstellung der Hundesteuersätze in anderen Gemeinden

 

Anlage 3: Gegenüberstellung der alten und neuen Hundesteuersatzung mit Erläuterungen