Betreff
Festlegung der Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2010 - 2013
Vorlage
532/09
Aktenzeichen
VV K 4.2 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2010 – 2013 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A     =             192 v.H.

Grundsteuer B     =             401 v.H.

Gewerbesteuer    =             403 v.H

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2010 auf 26,259 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist so auszugestalten, dass die Netto-Neuverschuldung folgende Beträge nicht übersteigt:

2010 =

0 T€

2011 =

734 T€

2012 =

377 T€

2013 =

0 T€

In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

 


Begründung:

 

Die Eckdaten zur Haushalts- und Finanzplanung 2010 – 2013 wurden unter folgenden Zielsetzungen entwickelt:

 

1.   Keine Veränderung der augenblicklich geltenden Hebesätze für die Realsteuern

2.   Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

3.   langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung

4.   Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes

 

Auf dieser Basis wurden auch die Budgetgespräche mit den Fachbereichen geführt. Die Ergebnisse sind in den anliegenden und mit den Fachbereichen abgestimmten Einzelübersichten festgehalten.

 

I. Ergebnisplan

 

1.        Zuerst wurden die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnisplanes 9 – Zentrale Finanzleistungen unter Berücksichtigung der augenblicklichen Erkenntnisse überarbeitet. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und werden im Anschluss daran erläutert.

 

 

Anm.: Die Daten in der Spalte „Ergebnis 2008“ entsprechen den Ansätzen des Haushaltsplans 2008

 

Für 2010 ist gegenüber der bisherigen Finanzplanung mit -11,167 Mio. € oder -18,75 % eine sehr deutliche Verschlechterung des Ordentlichen Ergebnisses zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr verschlechtert sich das Ordentliche Ergebnis des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen um
-6,56 Mio. € oder -11,94 %. Ursächlich hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, die jetzt auch die Kommunen voll getroffen haben. Dies führt zu erheblichen Einbrüchen bei den Erträgen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

 

Die weitergehenden Prognosen erfolgten im wesentlichen auf der Basis der Orientierungsdaten des Landes für die Jahre 2010-2013 vom August 2009 und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regionalisierten November-Steuerschätzung.

 

 

 

Erträge

 

Bei den Realsteuern wurden für die gesamte Planungsperiode bis 2013 die aktuellen Hebesätze

 

·                          Grundsteuer A       192 v.H.

·                          Grundsteuer B       401 v.H.

·                          Gewerbesteuer      403 v.H.

 

zugrundegelegt. Die Hebesätze liegen damit weiterhin deutlich unter den bisherigen Hebesätzen vergleichbar großer Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch im Kreis Steinfurt sind vermehrt höhere Hebesätze festgesetzt (vgl. HFA-Vorlage Nr. 540/09 – Steuerkraftstatistik 2008).

 

Nach dem Leitfaden des Innenministeriums zur Haushaltssicherung müssen die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt sein.

 

Bei der Grundsteuer A entspricht der Ansatz dem Aufkommen der letzten beiden Jahre. Der Ansatz für die Grundsteuer B ist der Ertragsentwicklung von 2009 angepasst worden (+ 190.000 €) und entsprechend der Orientierungsdaten mit einer jährlichen Steigerungsrate von 2 %  berechnet worden.

 

Ausgehend von der augenblicklichen und bereits mehrfach in verschiedenen Gremien vorgestellten Ergebnisentwicklung für 2009 sind die Erträge aus der Gewerbesteuer um 6,2 Mio. € reduziert worden. Gerade bei diesem Ansatz besteht noch eine große Unsicherheit, ob aufgrund des Konjunktureinbruches weitere Anpassungen erforderlich sind. Auch wenn die Bundesregierung ab 2010 wieder mit ansteigenden gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten rechnet, wird sich das Gewerbesteueraufkommen erst mit einer zeitlichen Verzögerung erholen.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung (November-Steuerschätzung) von 5,4 Mrd. € errechnet. Dies führt zu erheblich geringeren Erträgen als bisher angenommen (-3,2 Mio €).

 

Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 856 Mio. € errechnet. Daraus ergeben sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung geringe Mehrerträge in Höhe von 48 T€.

 

Der Ansatz für die Vergnügungssteuer kann um 110 T€ auf 430 T€ angehoben werden, da in 2 Gebäuden jeweils mehrere Spielhallen neu eröffnet wurden.

 

Bei der Hundesteuer macht die aktuelle Ertragsentwicklung eine Reduzierung des Ansatzes um 7 T€ erforderlich.

 

Die Kompensationszahlung für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs wird nicht im Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden weitergegeben. Laut 2. Probeberechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) zum inzwischen in den Landtag eingebrachten überarbeiteten Gesetzentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2010 hat das Land hierfür 710 Mio. € (einschl. 50 Mio. € Kinderbonus) vorgesehen. Unter Anwendung der Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde der Betrag von 2,437 Mio. € ermittelt. Das ist ein Plus gegenüber der bisherigen Finanzplanung von 245 T€.

 

Die Schlüsselzuweisung wurde ebenfalls auf der Basis der vorliegenden 2. Probeberechnung zum GFG 2010 angesetzt. Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen im Haushaltsplan 2009 vermindert sich die Schlüsselzuweisung von 29,914 Mio. € um 1,939 Mio. € auf nur noch 27,975 Mio. €. Ein noch höherer Minderertrag entsteht nicht, da sich die Steuerkraftzahlen der Stadt Rheine – anders als im Vorjahr - schlechter entwickelt haben als im Landesdurchschnitt.

 

Das Landeskabinett hat am 17.11.09 den Entwurf eines Einheitslastenabrechnungsgesetzes beschlossen. Das Land will 251 Mio. € zur Verfügung stellen, um etwaige Rückforderungsansprüche auf der Basis dieses Gesetzes zu vermeiden. Laut Informationen des Städte- und Gemeindebundes soll es im Dezember eine erste Modellrechnung mit den Folgen für die jeweiligen Kommunen geben. Erst dann lässt sich abschätzen, ob und in welchem Umfang der städt. Haushalt dadurch betroffen wird.

 

Die Konzessionsabgabe ist der Unternehmensplanung 2009-2012 der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH entnommen worden und entspricht den bisherigen Planungsansätzen. Anpassungen können sich noch aus der Unternehmensplanung 2010 – 2013 ergeben.

 

Die Erträge aus Zinsen für gestundete Steuern und aus Verspätungszuschlägen sind aufgrund der Entwicklung in 2009 um 30 T€ erhöht worden.

 

Die allgemeine Investitionspauschale ist bis einschließlich der Haushaltsplanung 2008 als sogenannter Sonderposten aktiviert und sofort in voller Höhe am Ende des Jahres aufgelöst worden. Dies ist aufgrund von Vorgaben der Landesregierung nicht mehr zulässig. Sie ist nunmehr konkreten Anlagegütern zugeordnet und wird zeitgleich mit deren Abschreibungen aufgelöst. Damit ist eine zeitgleiche Veranschlagung als Ertrag im Sonderbereich 9 – wie bereits 2009 - nicht mehr möglich.

 

Die Erträge aus der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind unverändert angesetzt worden.

 

 

 

Zwischenergebnis

 

Insgesamt sind die Ordentlichen Erträge gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um 11,680 Mio. € oder 11,6 % gesunken. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verschlechterung von rd. 6,98 Mio. € oder 7,3 % zu verzeichnen.

 

 

Aufwendungen

 

Bei den ausgewiesenen Personalaufwendungen in 2008 handelte es sich zum einen um Aufwendungen für bereits bewilligte Altersteilzeitfälle und zum anderen um gegengerechnete Auflösungen von Altersteilzeitrückstellungen. Für das Jahr 2009 betrug dieser Saldo 0. Aufgrund der aktuellen Rechtslage sind auch alle Ansätze ab 2010 auf 0 zu setzen.

 

Die Versorgungsaufwendungen setzen sich zusammen aus der Umlage an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse und aus den Beihilfen an die Pensionsberechtigten. Die Umlage für Beihilfen musste um 65 T€ angehoben werden.

 

Der geringere Ansatz bei der Gewerbesteuer führt auch zu einer Senkung der Gewerbesteuerumlage gegenüber dem Vorjahr um 0,76 Mio. € auf 3,69 Mio. €.

 

Bei der Berechnung der Kreisumlage wird ein Hebesatz von 34,8 % unterstellt. Der Haushaltsplanentwurf des Kreises geht allerdings von einem Hebesatz von 35,4 % aus. Ob und in welcher Höhe der Kreistag eine Änderung des Hebesatzes im Beratungsverfahren beschließen wird, bleibt abzuwarten. Für den städt. Haushalt würde ein Hebesatz von 35,4 % zu Mehraufwendungen von 516 T€ führen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat in der Presse erklärt, seinen Hebesatz auf mindestens 15,6 % zu erhöhen. Diese Steigerung wäre noch durch den entsprechenden Aufwandsansatz im Haushaltsplanentwurf des Kreises gedeckt. Der Kreis hat allerdings angekündigt, weitere Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlage über die Kreisumlage an die Gemeinden weiterzugeben. Die Höhe der Kreisumlage kann aus diesen Gründen den Haushalt der Stadt Rheine weiter belasten.

 

Im Finanzplanungszeitraum ist bei der Berechnung der Kreisumlage von einem um 0,5 %-Punkte niedrigeren Hebesatz ausgegangen worden, da sich die Beteiligung der Gemeinden an den Aufwendungen für kommunale Leistungen im Rahmen der Umsetzung des SGB II ab 2011 von 40 auf 50 % erhöhen wird.

 

Die Krankenhausinvestitionsumlage ist auf der Basis der derzeitigen Festsetzungen eingeplant. Dies führt gegenüber der bisherigen Planung zu einem Minderaufwand von 15 T€.

 

 

 

 

Zwischenergebnis

 

Insgesamt haben sich die Ordentlichen Aufwendungen gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um 423 T€ reduziert. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Verbesserung von 380 T€ bzw. 1 %.

 

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen sind auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus dem bisherigen Investitionsplan fortgeschrieben worden. Hier sind nach endgültiger Festlegung der Eckdaten für den Investitionsplan noch Korrekturen erforderlich.

 

2.        Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.

 

 

Es ist eine Budgeterhöhung gegenüber den bisherigen Planungsannahmen von 934 T€ oder 1,38 % zu verzeichnen.

 

Die Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten (Anlage 2) zu entnehmen.

 

Ergänzende Anmerkungen:

 

Bei den Personalaufwendungen konnte (noch) keine produktscharfe Kalkulation und Zuordnung erfolgen. Die Gesamtpersonalaufwendungen für 2010 wurden auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, den vereinbarten Tariferhöhungen, unter Berücksichtigung der jetzt bereits feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge sowie der obigen Erläuterungen zur Altersteilzeit ermittelt. Danach werden unter den augenblicklichen Tarif- und Besoldungsstrukturen voraussichtlich 26,259 Mio. € benötigt; das sind 160 T€ mehr als im derzeitigen Finanzplan vorgesehen sind (26,099 Mio. €). Weitere tarifliche Steigerungen ab 2011 sind nicht eingeplant.

 

Die Abschreibungen für Anlagegüter und die korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten beruhen noch auf den bisherigen Planwerten. Sie werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplantentwurfes überarbeitet. Gleiches gilt für den Zinsaufwand für Kredite, der noch auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus dem bisherigen Investitionsplan fortgeschrieben wurde.

 

Für die städtischen Beteiligungen (Stadtwerke, Technische Betriebe etc.) liegen noch keine beschlossenen Wirtschaftspläne vor. Diesbezügliche Änderungen sind deshalb in den obigen Werten noch nicht berücksichtigt. Nach derzeitigem Sachstand werden die notwenigen Beschlüsse aber bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes erfolgen und können bis dahin auch eingearbeitet werden.

 

3.        Das Jahresergebnis nach dem Ergebnisplan stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen ergibt sich somit ein um 12,101 Mio. € höherer Fehlbedarf in Höhe von 20,013 Mio. €.

 

Die Gemeindeordnung NW sieht im § 76 die verpflichtende Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes u.a. dann vor, wenn in zwei aufeinerfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Diese Regelung gilt entsprechend auch für den Jahresabschluss. Für die Stadt Rheine liegt dieser Schwellenwert bei ca. 15 Mio. €/Jahr. Angesichts der aktuellen Erkenntnisse für das Jahresergebnis 2009 besteht die Gefahr, dass dieser Schwellenwert erstmals bereits für 2009 überschritten wird. Eine Überschreitung für 2010 wird aufgrund obiger Zahlen wohl nicht verhindert werden können. Auch wenn in 2011 und 2012 der Schwellenwert nach derzeitigem Stand knapp unterschritten werden kann, wäre die Stadt Rheine verpflichtet, schon jetzt ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Nach dem Leitfaden des Innenministeriums zur Haushaltssicherung muss die Gemeinde auch alle Beteiligungen in die Konsolidierung einbeziehen. Auf die Beteiligungen sind die Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung ebenfalls anzuwenden. Die Möglichkeit zur Reduzierung von Zuschüssen an die Beteiligungen bzw. eine angemessene Ausschüttung an den kommunalen Haushalt ist bei der Aufgabenwahrnehmung, der Gestaltung der Leistungsbeziehungen und der Bilanzierung der Beteiligungen auszuschöpfen. Diesbezüglich führt der Kämmerer derzeit Gespräche mit den Geschäftsführungen und Vorständen aller städtischen Beteiligungen. Ergebnisse werden voraussichtlich bis zur endgültigen Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes vorliegen.

 

II. Investitionsplan

 

Im Teilinvestitionsplan 9 – Zentrale Finanzleistungen ist nur eine Einzahlung aus Investititonstätigkeit zu verzeichnen, die allgemeine Investitionspauschale. Der Ansatz von 1,701 Mio. € für 2010 basiert ebenfalls auf der 2. Probeberechnung des LDS zum GFG 2010. Das sind gegenüber den bisherigen Planungsannahmen 310 T€ weniger.

 

 

1.        Die Invesitionsbudgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.

 

 

Die Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten (Anlage 3) zu entnehmen.

 

2.        Die Finanzierung der Investitionen kann die Stadt auch zukünftig nur unter Inanspruchnahme von Krediten sicherstellen. Der Kreditbedarf ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

 

 

3.        Die Tilgungsleistungen sind noch auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus dem bisherigen Investitionsplan fortgeschrieben worden. Hier sind nach endgültiger Festlegung der Eckdaten für den Investitionsplan noch Korrekturen erforderlich.

 

 

Bei der zugrundegelegten aktuellen Investitionsplanung könnte in 2010 und 2013 nicht nur eine Netto-Neuverschuldung vermieden, sondern ein leichter Schuldenabbau ermöglicht werden.

 

III. Fazit

 

Die Weltfinanz- und –wirtschaftskrise hat erhebliche Anpassungen der bisherigen Planungsannahmen zur Folge gehabt. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes wird im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können.

 

Augenblicklich besteht die Gefahr, dass die Stadt Rheine erstmals ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Alle Anstrengungen der nächsten Wochen sind darauf gerichtet, dies zu verhindern. Auf jeden Fall wird die Stadt Rheine sich in Zukunft nur noch auf das absolut Notwendige beschränken müssen. Auch wenn es gelingen sollte, die Haushaltssicherung (knapp) zu verhindern, wird die Stadt Rheine in den kommenden Jahren zum Haushaltsausgleich in erheblichem Maße den Verzehr des Eigenkapitals fortsetzen (müssen) und lebt damit weiterhin auf Kosten künftiger Generationen. Dies ist dauerhalt nicht hinzunehmen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Gesamtübersicht Ergebnisplan

Anlage 2 - Änderungen Fachbereiche Ergebnisplan

Anlage 3 - Änderungen Fachbereiche Investitionsplan