Betreff
Steuerkraftstatistik 2008
Vorlage
540/09
Aktenzeichen
VV K 4.2 Za.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Steuerkraft- und Hebesatzstatistik 2008 zur Kenntnis.


Begründung:

 

 

Anliegend beigefügt sind die vergleichenden Übersichten über die Hebesätze sowie die Steuerkraftzahlen der Gemeinden des Kreises Steinfurt und der großen kreisangehörigen Städte in NRW. Ferner sind zur weiteren Informationen Übersichten über die Hebesätze von kreisnahen Kommunen in Niedersachsen beigefügt.

 

Hebesätze

 

Grundsteuer A:  Auf Kreisebene sowie bei den mit Rheine vergleichbaren Städten in NRW sind die Hebesätze für die Besteuerung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gegenüber dem Jahre 2007 fast stabil geblieben. Verändert hat sich der durchschnittliche Hebesatz im Kreis Steinfurt um fünf Prozentpunkte auf 208 v. H. und bei den mit Rheine vergleichbaren Städten ebenso um zwei Prozentpunkte auf 232 v. H. Im Kreis Steinfurt wurde der Hebesatz bei der Gemeinde Recke von 225 v. H. in 2007 auf 345 v. H. in 2008 angehoben. Die dadurch bedingten Mehreinnahmen werden zum Teil zur Finanzierung des Wirtschaftswegebaues eingesetzt.

 

Grundsteuer B: Im Kreis Steinfurt hat sich der Mittelwert des Jahres 2008 im Vergleich zu 2007 nicht verändert.

Bei den großen kreisangehörigen Städten hat sich der durchschnittliche Hebesatz erhöht und zwar um 2 Prozentpunkte auf 424 v. H. Der Steuersatz für das allgemeine Grundvermögen ist in Herten um 25 Prozentpunke auf 500 v. H. gestiegen.

 

Gewerbesteuer: Auf Kreisebene liegt der durchschnittliche Hebesatz für die Besteuerung der Gewerbeerträge unverändert bei 402 v. H.

Der Durchschnittswert bei den Gemeinden mit mehr als 60.000 Einwohnern erhöhte sich um zwei Prozentpunkte auf 437 v. H. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer stieg gegenüber dem Jahre 2007 in Herten um 10 Prozentpunkte auf 430 v. H., in Wesel und Witten ebenfalls um 10 Prozentpunkte auf 440 v. H.

 

 

 

 

 

 

 

Realsteuergrundbeträge je Einwohner

 

Grundsteuer A: Der durchschnittliche Grundbetrag hat sich im Kreis Steinfurt um 0,01 € auf 3,49 € erhöht. Bei den großen kreisangehörigen Städten ist keine Veränderung der 0,57 € gegenüber dem Jahr 2007 eingetreten.

 

 

Grundsteuer B: Der durchschnittliche Grundbetrag hat sich im Kreis Steinfurt um 0,42 € und bei den großen kreisangehörigen Städten um 0,04 € erhöht. Bei der Stadt Rheine erhöhte sich der Grundbetrag um 0,55 € auf 31,94 € . Lediglich bei vier Kommunen des Kreises war eine Senkung des Grundbetrages zu verzeichnen. Dabei ist der Grundbetrag bei der Stadt Ibbenbüren um 0,70 € am stärksten zurückgegangen. Hörstel musste einen Verlust von 0,45 € hinnehmen. Es folgen Hopsten mit einem Minus von 0,28 € und Mettingen mit minus 0,06 €. Im Vergleich zu den Städten und Gemeinden im Kreis hat sich die Position der Stadt Rheine 2008  gegenüber dem Jahre 2007 nicht verändert.

 

Gewerbesteuer: Der durchschnittliche Grundbetrag stieg im Kreis Steinfurt um 14,73 € auf 102,35 €. Dagegen ist der Grundbetrag je Einwohner bei den großen kreisangehörigen Städten um 2,92 € gegenüber dem Jahre 2007 gesunken. Bei der Stadt Rheine blieb der Grundbetrag gegenüber dem Vorjahr fast unverändert, er sank um 0,01 € auf nunmehr 93,73 €. Den ersten Rang im Kreisgebiet besetzt in 2008 wieder die Gemeinde Altenberge mit nunmehr 294,71 €, eine Steigerung von 100,89 €.

 

Im Vergleich zu den Gemeinden im Kreis Steinfurt zeigt sich die Position der Stadt Rheine gegenüber 2007 unverändert und im Vergleich zu den großen kreisangehörigen Städten verbesserte sich ihre Stellung um zwei Plätze. Bei den großen kreisangehörigen Städten nimmt weiterhin die Stadt Ratingen mit 386,53 € den Spitzenplatz ein, nach 339,35 € im Vorjahr.

 

 

Beträge je Einwohner bei direkten Steuerbeteiligungen Land/Bund

 

Einkommenssteueranteil: Im Kreis Steinfurt ist der durchschnittliche Betrag um 12,94 € und bei den großen kreisangehörigen Städten um 21,13 € gegenüber dem Jahre 2007 gestiegen. Bei der Stadt Rheine stieg der Betrag um 16,14 €. Im Vergleich zu den anderen Städten im Kreis hat sich die Position der Stadt Rheine nicht verändert. Wie schon in 2007 waren es noch 6 Kommunen, die einen geringeren Betrag je Einwohner als die Stadt Rheine auswiesen. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Stadt Rheine mit den geringsten Zuwachs aller Kommunen des Kreises Steinfurt beim durchschnittlichen Betrag der Einkommenssteuer hat.

 

Beim Vergleich mit den großen kreisangehörigen Städten hat die Stadt Rheine ihre Position behalten. Nur die Stadt Lünen hatte, wie schon in 2006 und 2007, einen geringeren Betrag je Einwohner zu verzeichnen. 

 

 

 

 

Umsatzsteueranteil: Im Kreis Steinfurt hat sich der durchschnittliche Betrag der Umsatzsteuerbeteiligung um 0,46 € und bei den großen kreisangehörigen Städten um 0,17 € gegenüber dem Jahre 2007 erhöht. Bei der Stadt Rheine stieg der Betrag um 0,99 € im Vergleich zum Vorjahr 2007 auf nunmehr 31,52 € an. Im Vergleich zu den Gemeinden im Kreis Steinfurt und gegenüber den großen kreisangehörigen Städten hat sich die Position der Stadt Rheine gegenüber dem Jahre 2007 nicht verändert.

 

Die Zusammenfassung zeigt, dass sich der Durchschnittsbetrag im Kreis Steinfurt um 28,58 € und bei den großen kreisangehörigen Städten um 18,44 € gegenüber dem Jahre 2007 erhöht hat. Bei der Stadt Rheine stieg der Betrag insgesamt um 17,39 € je Einwohner. Die Stadt Rheine hat ihre Position im Kreis-Vergleich gegenüber dem Jahre 2007 um sechs Plätze verschlechtert. Dagegen hat sie sich im Vergleich mit den großen kreisangehörigen Städten um 2 Positionen verschlechtert. Absoluter Spitzenreiter im Kreis Steinfurt ist wieder die Gemeinde Altenberge, die ihren Grundbetrag um 122,11 € von 618,48 € auf 740,59 € steigern konnte. Wie schon in der Bewertung der Vorjahre bleibt als Fazit zu vermerken, dass die Stadt Rheine weiterhin eine steuerschwache Kommune ist. Der Betrag der Stadt Rheine des Jahres 2008 von 433,86 € liegt bei nunmehr gut 94,9 % des Durchschnittsbetrages der großen kreisangehörigen Städte.

 

Kreisnahe Kommunen in Niedersachsen

 

Zur Information  und zum Vergleich sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer der kreisnahen Kommunen in Niedersachsen beigefügt.

Dabei ist festzustellen, dass der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A mit 313 v. H. erheblich über dem Durchschnittsatz im Kreis Steinfurt (208 v. H) liegt.

 

Bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer liegen die Durchschnittshebesätze erheblich unter den im Kreis festgesetzten Hebesätzen.

 

Der Durchschnittshebesatz für die Grundsteuer B beträgt im Kreis Steinfurt 380 v. H.  gegenüber 318 v. H. in den kreisnahen Gemeinden in Niedersachsen. Bei der Gewerbesteuer steht einem Durchschnittshebesatz von 403 v. H. im Kreis Steinfurt ein Hebesatz von 332 v. H. in den kreisnahen Gemeinden in Niedersachsen gegenüber.     

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Steuerkraftstatistik