Betreff
Bebauungsplan Nr. 117, Kennwort: "Auf dem Schloß - Teil A", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
241/06
Aktenzeichen
PG 5.1-gl
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 13. April 2006 bis einschließlich 4. Mai 2006 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum 15. Mai 2006. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

Ein Auszug bzw. Ausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1    Kreis Steinfurt, Abteilung Wasserwirtschaft, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 09. Mai 2006

 

Inhalt:

 

-        "Entlang der nördlichen Baugebietsgrenze verläuft teilweise verrohrt das Gewässer 1005 des Unterhaltungsverbandes "Frischhofsbach". Entlang des Gewässers ist ein 3 m breiter Uferstreifen von baulichen Anlagen freizuhalten" -

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung in der Weise gefolgt wird, in dem im Bebauungsplan folgende Festsetzung mit aufgenommen wird:

"Entlang des Gewässers 1005 des Unterhaltungsverbandes "Fischhofsbach" ist ein 3m breiter Uferstreifen von baulichen Anlagen (wie Gartenhäuser, Garagen, Carports, etc.) freizuhalten".

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117, Kennwort: "Auf dem Schloss – Teil A", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in einem Bereich, der wie folgt umgrenzt wird:

 

im Norden:            durch die nördlichen Grenzen des Flurstückes 328 in der Flur 23;

 

im Osten:              durch die östliche Grenze der Straße Auf dem Schloss

 

im Süden:             durch die nördliche Grenze der Ringstraße

 

im Westen:           durch die westliche Grenze der Straße Schoppenkamp

 

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Flurstücke  35, 36, 37,39, 184, 245, 328, 336, 335, 354, 355, 360, 378, 379, und zum Teil die Flurstücke 253 (Straße Schoppenkamp) und 254 (Straße Auf dem Schloß). Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 23, Gemarkung Mesum.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes  geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 117, „Auf dem Schloß – Teil A“

Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 117