Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Wahl
der Ausschussmitglieder der Gruppe C (Anlieger im Einzugsbereich des Gewässers)
für die Unterhaltungsverbände:
1. Frischhofsbach
2. Landersum/Bentlage
3. Hemelter Bach
4. Elte
5. Hörsteler Aa
6. Hummertsbach
7. Altenrheine
8. Wambach
1. Unterhaltungsverband
Frischhofsbach:
Der Rat der Stadt Rheine benennt
folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Frischhofsbach:
Ordentliche
Mitglieder:
Herr
Thomas Brinker,
Am Spieker 45, 48432 Rheine
Herr
Paul Focke,
Feuerstiege 33, 48432 Rheine
Stellvertretende
Mitglieder:
Herr
Hermann Deupmann,
Feldstraße 27, 48432 Rheine
Herr
Heinrich Sundermann,
Nasigerhook 6, 48432 Rheine
2. Unterhaltungsverband Landersum/Bentlage:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Landersum/Bentlage:
Ordentliche
Mitglieder:
Herr
Hermann Piepel,
Kevenbrink 56, 48432 Rheine
Herr
Ludger Forstmann,
Lehmdamm 82, 48432 Rheine
Herr
Ulrich Winnemöller-Wewer,
Wadelheimer Chaussee 209, 48432 Rheine
Stellvertretende
Mitglieder:
Herr
Bernhard Backmann,
Höhenstiege 17, 48432 Rheine
Herr
Martin Forstmann,
Bredeweg 114 a, 48432 Rheine
Herr
Hermann Winter,
Wadelheimer Chaussee 241, 48432 Rheine
3. Unterhaltungsverband Hemelter Bach:
Der Rat der Stadt Rheine benennt
folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Hemelter Bach:
Ordentliche
Mitglieder:
Herr
Matthias Teigelkamp,
Elter Straße 50, 48432 Rheine
Herr
Josef Eilers,
Am Hemelter Bach 18, 48432 Rheine
Herr
Hubert Ruhe,
Vogelbeerenstraße 12, 48432 Rheine
Herr
Michael Willer,
Schwanenburg 151, 48432 Rheine
Stellvertretende
Mitglieder:
Herr
Ludger Große-Wietfeld,
Roggenbrede 80, 48432 Rheine
Herr
Heinz Schröder,
Surenburgstraße 246, 48432 Rheine
Herr
Michael Zurborn,
Friedhofstraße 48, 48429 Rheine
Herr
Alfred Exler
Gottkenweg 10, 48432 Rheine
4. Unterhaltungsverband Elte:
Der Rat der Stadt Rheine benennt
folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Elte:
Ordentliche
Mitglieder:
Herr
Thomas Strotmann,
Milkeweg 34, 48432 Rheine
Herr
Helmut Schulte-Walter,
Schwanenburg 8, 48432 Rheine
Herr
Matthias Teigelkamp,
Elter Straße 500, 48432 Rheine
Stellvertretende
Mitglieder:
Herr
Paul Lohmöller,
Schwanenburg 140, 48432 Rheine
Herr
Michael Willer,
Schwanenburg 151, 48432 Rheine
Herr
Guido Lampe,
Milkeweg 27, 48432 Rheine
5. Unterhaltungsverband Hörsteler Aa:
Der Rat der Stadt Rheine benennt
folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Hörsteler Aa:
Ordentliches
Mitglied:
Herr
Franz Elmer,
Am Feldgraben 6, 48432 Rheine
Stellvertretendes
Mitglied:
Herr
Hugo Schulte-Osthoff,
Am Hemelter Bach 29, 48432 Rheine
6. Unterhaltungsverband Hummertsbach:
Der Rat der Stadt Rheine benennt
folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Hummertsbach:
Ordentliches
Mitglied:
Herr
August Gehring,
Zum Albrock 151, 48432 Rheine
Stellvertretendes
Mitglied:
Herr
Rainer Schürmann,
Zum Albrock 101, 48432 Rheine
7. Unterhaltungsverband Altenrheine:
Der Rat der Stadt Rheine benennt
folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Altenrheine:
Ordentliche
Mitglieder:
Herr
Hermann-Josef Kohnen,
Hucksbergweg 1, 48429 Rheine
Herr
Alfons Beckmann,
Möllerhookstraße 51, 48432 Rheine
Herr
Ludger Schräer,
Paschenaustraße 96, 48432 Rheine
Stellvertretende
Mitglieder:
Herr
Ludger Fier,
Brookstraße 127, 48432 Rheine
Herr
Heinz Eckseler,
Dörenther Straße 178, 48432 Rheine
Herr
Willi Lesting,
Auf dem Brink 27, 48432 Rheine
8. Unterhaltungsverband Wambach:
Der Rat der Stadt Rheine benennt
folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Wambach:
Ordentliche
Mitglieder:
Herr
Hermann Brinker,
Am Spieker 45, 48432 Rheine
Herr
Josef Deupmann,
Bauerschaftsstraße 248, 48432 Rheine
Stellvertretende
Mitglieder:
Herr
Norbert Storm,
Feldstraße 15, 48432 Rheine
Herr
Marcus Deupmann,
Bauerschaftsstraße 248, 48432 Rheine
Begründung:
Nach § 11 der
Verbandssatzungen der Unterhaltungsverbände endet die fünfjährige jetzige
Amtszeit der Ausschussmitglieder mit dem 31. Dezember 2009.
Sowohl die Zusammensetzung des Ausschusses wie auch dessen Aufgaben sind in den
Verbandssatzungen geregelt:
§ 10
Zusammensetzung und Wahl des
Ausschusses
(1) Der Ausschuss hat Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind.
Davon entfallen auf:
a. Erschwerer - Gruppe A -: a Mitglieder
b. Gewässeranlieger -
Gruppe B-: b
Mitglieder
c. die Gemeinden im seitlichen
Einzugsgebiet
(entsprechend dem Anteil des
Gemeindegebietes am Verbandsgebiet)
- Gruppe C -:
die
Gemeinde XXX x Mitglied(er)
die
Gemeinde YYY y
Mitglied(er)
die
Gemeinde ZZZ z
Mitglied(er)
die
Gemeinde XYZ 1
Mitglied
Jedes Mitglied hat einen
persönlichen Stellvertreter.
(2) Die Mitgliedergruppen A und B wählen aus
ihrer Mitte die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Stellvertreter.
Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme.
Die Ausschussmitglieder der
Gruppe C werden von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Die Mitglieder der Gruppe C sollten
Landwirte und mit land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz am
Verband beteiligt sein. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem
Ausschuss angehören.
§ 11
Amtszeit der Ausschussmitglieder
(1) Der Ausschuss wird für eine Amtsperiode von 5
Jahren gewählt. Die Amtsperiode des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser
Satzung amtierenden Ausschusses endet am 31.12.2009.
(2) Wenn ein Ausschussmitglied vor Ablauf der
Amtszeit ausscheidet, kann für den Rest der Amtszeit nach § 10 Ersatz gewählt
werden.
(3) Nach Ablauf der Amtszeit des Ausschusses
(Absatz 1) bleiben die ausscheidenden Ausschussmitglieder bis zum Eintritt der
neuen Mitglieder im Amt.
§ 12
Aufgaben des Ausschusses
Der Ausschuss hat die ihm im
Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben, insbesondere
1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
sowie ihrer Stellvertreter,
2. Beschlussfassung über Änderungen der
Satzung, des Unternehmens, des Verbandsplans oder der Aufgaben sowie über die
Grundsätze der Geschäftspolitik,
3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und
die Auflösung des Verbands,
4. Wahl der Schaubeauftragten,
5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von
Nachtragshaushaltsplänen,
6. Entlastung des Vorstands,
7. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte
zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
8. Beratung des Vorstands in allen wichtigen
Angelegenheiten,
9. Festsetzung von Vergütungen,
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern.
Die
Ausschussmitglieder der Gruppe C in den Unterhaltungsverbänden (UHV) werden
gemäß § 10 der jeweiligen Verbandssatzung von den Gemeinden / Städten benannt,
zu deren Gemeindegebiet Flächen gehören, die im seitlichen Einzugsbereich des
jeweiligen Verbandsgewässers liegen. Die Anzahl der Ausschussmitglieder, die
von der Stadt Rheine zu benennen sind, ist in den einzelnen Verbandssatzungen
festgelegt. Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre.
Die
Ausschussmitglieder der Gruppe C vertreten auch die Interessen der Beitragszahler,
die nicht direkt an die Gewässer grenzen.
Die vorgeschlagenen Personen verfügen über Erfahrung in der
Gewässerunterhaltung und sind fast alle bereits langjährig in den
Unterhaltungsverbänden tätig.
Die Unterhaltungsverbände verrichten ihre Aufgaben weitgehend
ehrenamtlich unter Zahlung von geringen Aufwandsentschädigungen. Ohne diese
Arbeit wäre die Stadt Rheine verpflichtet, für alle Gewässer in ihrem
Stadtgebiet die Unterhaltung zu organisieren. Dadurch dürfte der Aufwand, der
auf die Grundstücke im Einzugsbereich der Gewässer umzulegen ist, nicht
geringer werden. Der Umlegungsbetrag liegt derzeit bei keinem Verband über 0,3
Cent pro Quadratmeter.
Zu 1: Unterhaltungsverband
Frischhofsbach:
Gemäß § 10 der Verbandssatzung des UHV Frischhofsbach sind zwei Ausschussmitglieder der Gruppe C
und deren persönliche Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Alle Herren
waren in der vergangenen Amtszeit als Ausschussmitglieder im Verband tätig bzw.
als deren Stellvertreter.
Alle vier Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als
Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein. Herr Deupmann tauscht - beruflich
bedingt - die Position mit seinem bisherigen Stellvertreter, Herrn Brinker.
Zu 2: Unterhaltungsverband
Landersum/Bentlage:
Gemäß § 10 der Verbandssatzung des UHV Landersum/Bentlage sind drei Ausschussmitglieder der Gruppe C
und deren Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Mit einer Ausnahme waren
alle Herren in der vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig. Herr Martin
Forstmann, langjähriger technischer Betreuer der Unterhaltungsverbände, wird
als persönlicher Vertreter von Herrn Ludger Forstmann benannt.
Alle sechs Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als
Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.
Zu 3: Unterhaltungsverband
Hemelter Bach:
Gemäß § 10 der Verbandssatzung des UHV Hemelter Bach sind vier Ausschussmitglieder der Gruppe C
und deren Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Alle ordentlichen Mitglieder
waren in der vergangen Amtszeit schon im Verband tätig. Bei den Stellvertretern
wird für Herrn Bernd Berning, der als B-Mitglied kandidieren soll, Herr Ludger
Große-Wietfeld benannt.
Alle acht Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als
Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.
Zu 4: Unterhaltungsverband
Elte:
Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Elte sind drei Ausschussmitglieder der Gruppe C und deren Vertreter von der
Stadt Rheine zu benennen. Alle ordentlichen Mitglieder waren in der vergangenen
Amtszeit schon im Verband tätig. Bei den Stellvertretern ersetzt Herr Guido
Lampe seinen Vater als persönlichen Vertreter von Herrn Teigelkamp.
Alle sechs Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als
Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.
Zu 5: Unterhaltungsverband
Hörsteler Aa:
Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Hörsteler Aa sind ein Ausschussmitglied der Gruppe C und
dessen Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Beide Herren waren in der
vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig.
Beide Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als
Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.
Zu 6: Unterhaltungsverband
Hummertsbach:
Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Hummertsbach sind ein Ausschussmitglied der Gruppe C und
dessen Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Beide Herren waren in der
vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig.
Beide Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als
Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.
Zu 7: Unterhaltungsverband
Altenrheine:
Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Altenrheine sind drei Ausschussmitglieder der Gruppe C
und deren Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Mit einer Ausnahme waren
alle Herren in der vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig. Für den verstorbenen
Herrn Wessendorf wird Herr Lesting als persönlicher Vertreter für Herrn Schräer
benannt.
Alle sechs Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als
Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.
Zu 8: Unterhaltungsverband
Wambach:
Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Wambach sind zwei Ausschussmitglieder der Gruppe C und deren Vertreter von der
Stadt Rheine zu benennen. Alle ordentlichen Mitglieder und ein Stellvertreter
waren in der vergangen Amtszeit schon im Verband tätig. Für den Stellvertreter
Herrn Heckmann wird Herr Markus Deupmann benannt.
Alle vier Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als
Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.