Betreff
Wahl der Ausschussmitglieder der Gruppe C (Anlieger im Einzugsbereich des Gewässers) für die Unterhaltungsverbände Frischhofsbach, Landersum/Bentlage, Hemelter Bach, Elte, Hörsteler Aa, Hummertsbach, Altenrheine und Wambach
Vorlage
153/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Wahl der Ausschussmitglieder der Gruppe C (Anlieger im Einzugsbereich des Gewässers) für die Unterhaltungsverbände:

1.    Frischhofsbach

2.    Landersum/Bentlage

3.    Hemelter Bach

4.    Elte

5.    Hörsteler Aa

6.    Hummertsbach

7.    Altenrheine

8.    Wambach

 

1.    Unterhaltungsverband Frischhofsbach:

 

        Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Frischhofsbach:

 

        Ordentliche Mitglieder:

 

        Herr Thomas Brinker,
Am Spieker 45, 48432 Rheine

 

        Herr Paul Focke,
Feuerstiege 33, 48432 Rheine

 

        Stellvertretende Mitglieder:

 

        Herr Hermann Deupmann,
Feldstraße 27, 48432 Rheine

 

        Herr Heinrich Sundermann,
Nasigerhook 6, 48432 Rheine

 

 

2.    Unterhaltungsverband Landersum/Bentlage:

 

        Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Landersum/Bentlage:

 

        Ordentliche Mitglieder:

 

        Herr Hermann Piepel,
Kevenbrink 56, 48432 Rheine

 

        Herr Ludger Forstmann,
Lehmdamm 82, 48432 Rheine

 

        Herr Ulrich Winnemöller-Wewer,
Wadelheimer Chaussee 209, 48432 Rheine

 

        Stellvertretende Mitglieder:

 

        Herr Bernhard Backmann,
Höhenstiege 17, 48432 Rheine

 

        Herr Martin Forstmann,
Bredeweg 114 a, 48432 Rheine

 

        Herr Hermann Winter,
Wadelheimer Chaussee 241, 48432 Rheine

 

 

3.    Unterhaltungsverband Hemelter Bach:

 

        Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Hemelter Bach:

 

        Ordentliche Mitglieder:

 

        Herr Matthias Teigelkamp,
Elter Straße 50, 48432 Rheine

 

        Herr Josef Eilers,
Am Hemelter Bach 18, 48432 Rheine

 

        Herr Hubert Ruhe,
Vogelbeerenstraße 12, 48432 Rheine

 

        Herr Michael Willer,
Schwanenburg 151, 48432 Rheine

 

        Stellvertretende Mitglieder:

 

        Herr Ludger Große-Wietfeld,
Roggenbrede 80, 48432 Rheine

 

        Herr Heinz Schröder,
Surenburgstraße 246, 48432 Rheine

 

        Herr Michael Zurborn,
Friedhofstraße 48, 48429 Rheine

 

        Herr Alfred Exler
Gottkenweg 10, 48432 Rheine

 

 

4.    Unterhaltungsverband Elte:

 

        Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Elte:

 

        Ordentliche Mitglieder:

 

        Herr Thomas Strotmann,
Milkeweg 34, 48432 Rheine

 

        Herr Helmut Schulte-Walter,
Schwanenburg 8, 48432 Rheine

 

        Herr Matthias Teigelkamp,
Elter Straße 500, 48432 Rheine

 

        Stellvertretende Mitglieder:

 

        Herr Paul Lohmöller,
Schwanenburg 140, 48432 Rheine

 

        Herr Michael Willer,
Schwanenburg 151, 48432 Rheine

 

        Herr Guido Lampe,
Milkeweg 27, 48432 Rheine

 

 

5.    Unterhaltungsverband Hörsteler Aa:

 

        Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Hörsteler Aa:

 

        Ordentliches Mitglied:

 

        Herr Franz Elmer,
Am Feldgraben 6, 48432 Rheine

 

        Stellvertretendes Mitglied:

 

        Herr Hugo Schulte-Osthoff,
Am Hemelter Bach 29, 48432 Rheine

 

 

6.    Unterhaltungsverband Hummertsbach:

 

        Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Hummertsbach:

 

        Ordentliches Mitglied:

 

        Herr August Gehring,
Zum Albrock 151, 48432 Rheine

 

        Stellvertretendes Mitglied:

 

        Herr Rainer Schürmann,
Zum Albrock 101, 48432 Rheine

 

 

7.    Unterhaltungsverband Altenrheine:

 

        Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Altenrheine:

 

        Ordentliche Mitglieder:

 

        Herr Hermann-Josef Kohnen,
Hucksbergweg 1, 48429 Rheine

 

        Herr Alfons Beckmann,
Möllerhookstraße 51, 48432 Rheine

 

        Herr Ludger Schräer,
Paschenaustraße 96, 48432 Rheine

 

        Stellvertretende Mitglieder:

 

        Herr Ludger Fier,
Brookstraße 127, 48432 Rheine

 

        Herr Heinz Eckseler,
Dörenther Straße 178, 48432 Rheine

 

        Herr Willi Lesting,
Auf dem Brink 27, 48432 Rheine

 

 

8.    Unterhaltungsverband Wambach:

 

        Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende Ausschussmitglieder für den Unterhaltungsverband (UHV) Wambach:

 

        Ordentliche Mitglieder:

 

        Herr Hermann Brinker,
Am Spieker 45, 48432 Rheine

 

        Herr Josef Deupmann,
Bauerschaftsstraße 248, 48432 Rheine

 

        Stellvertretende Mitglieder:

 

        Herr Norbert Storm,
Feldstraße 15, 48432 Rheine

 

        Herr Marcus Deupmann,
Bauerschaftsstraße 248, 48432 Rheine

 


Begründung:

 

Nach § 11 der Verbandssatzungen der Unterhaltungsverbände endet die fünfjährige jetzige Amtszeit der Ausschussmitglieder mit dem 31. Dezember 2009.
Sowohl die Zusammensetzung des Ausschusses wie auch dessen Aufgaben sind in den Verbandssatzungen geregelt:

§ 10

Zusammensetzung und Wahl des Ausschusses

(1)   Der Ausschuss hat          Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Davon entfallen auf:

a.   Erschwerer - Gruppe A -:                                 a   Mitglieder

b.   Gewässeranlieger - Gruppe  B-:                       b   Mitglieder

c.   die Gemeinden im seitlichen Einzugsgebiet

(entsprechend dem Anteil des Gemeindegebietes am Verbandsgebiet)

- Gruppe C -:

die Gemeinde                             XXX         x   Mitglied(er)

die Gemeinde                             YYY         y   Mitglied(er)

die Gemeinde                             ZZZ         z   Mitglied(er)

die Gemeinde                             XYZ         1   Mitglied

 

Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter.

 

(2)   Die Mitgliedergruppen A und B wählen aus ihrer Mitte die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Stellvertreter. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme.

Die Ausschussmitglieder der Gruppe C werden von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Die Mitglieder der Gruppe C sollten Landwirte und mit land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz am Verband beteiligt sein. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören.

§ 11

Amtszeit der Ausschussmitglieder

(1)   Der Ausschuss wird für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt. Die Amtsperiode des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung amtierenden Ausschusses endet am 31.12.2009.

(2)   Wenn ein Ausschussmitglied vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet, kann für den Rest der Amtszeit nach § 10 Ersatz gewählt werden.

(3)   Nach Ablauf der Amtszeit des Ausschusses (Absatz 1) bleiben die ausscheidenden Ausschussmitglieder bis zum Eintritt der neuen Mitglieder im Amt.

 

§ 12

Aufgaben des Ausschusses

Der Ausschuss hat die ihm im Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben, insbesondere

1.     Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,

2.     Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Verbandsplans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,

3.     Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbands,

4.     Wahl der Schaubeauftragten,

5.     Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen,

6.     Entlastung des Vorstands,

7.     Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,

8.     Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten,

9.     Festsetzung von Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern.

 

Die Ausschussmitglieder der Gruppe C in den Unterhaltungsverbänden (UHV) werden gemäß § 10 der jeweiligen Verbandssatzung von den Gemeinden / Städten benannt, zu deren Gemeindegebiet Flächen gehören, die im seitlichen Einzugsbereich des jeweiligen Verbandsgewässers liegen. Die Anzahl der Ausschussmitglieder, die von der Stadt Rheine zu benennen sind, ist in den einzelnen Verbandssatzungen festgelegt. Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre.

Die Ausschussmitglieder der Gruppe C vertreten auch die Interessen der Beitragszahler, die nicht direkt an die Gewässer grenzen.

 

Die vorgeschlagenen Personen verfügen über Erfahrung in der Gewässerunterhaltung und sind fast alle bereits langjährig in den Unterhaltungsverbänden tätig.

 

Die Unterhaltungsverbände verrichten ihre Aufgaben weitgehend ehrenamtlich unter Zahlung von geringen Aufwandsentschädigungen. Ohne diese Arbeit wäre die Stadt Rheine verpflichtet, für alle Gewässer in ihrem Stadtgebiet die Unterhaltung zu organisieren. Dadurch dürfte der Aufwand, der auf die Grundstücke im Einzugsbereich der Gewässer umzulegen ist, nicht geringer werden. Der Umlegungsbetrag liegt derzeit bei keinem Verband über 0,3 Cent pro Quadratmeter.

 

 

Zu 1: Unterhaltungsverband Frischhofsbach:

 

Gemäß § 10 der Verbandssatzung des UHV Frischhofsbach sind zwei Ausschussmitglieder der Gruppe C und deren persönliche Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Alle Herren waren in der vergangenen Amtszeit als Ausschussmitglieder im Verband tätig bzw. als deren Stellvertreter.

 

Alle vier Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein. Herr Deupmann tauscht - beruflich bedingt - die Position mit seinem bisherigen Stellvertreter, Herrn Brinker.

 

 

Zu 2: Unterhaltungsverband Landersum/Bentlage:

 

Gemäß § 10 der Verbandssatzung des UHV Landersum/Bentlage sind drei Ausschussmitglieder der Gruppe C und deren Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Mit einer Ausnahme waren alle Herren in der vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig. Herr Martin Forstmann, langjähriger technischer Betreuer der Unterhaltungsverbände, wird als persönlicher Vertreter von Herrn Ludger Forstmann benannt.

 

Alle sechs Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.

 

Zu 3: Unterhaltungsverband Hemelter Bach:

 

Gemäß § 10 der Verbandssatzung des UHV Hemelter Bach sind vier Ausschussmitglieder der Gruppe C und deren Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Alle ordentlichen Mitglieder waren in der vergangen Amtszeit schon im Verband tätig. Bei den Stellvertretern wird für Herrn Bernd Berning, der als B-Mitglied kandidieren soll, Herr Ludger Große-Wietfeld benannt.

 

Alle acht Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.

 

Zu 4: Unterhaltungsverband Elte:

 

Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Elte sind drei Ausschussmitglieder der Gruppe C und deren Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Alle ordentlichen Mitglieder waren in der vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig. Bei den Stellvertretern ersetzt Herr Guido Lampe seinen Vater als persönlichen Vertreter von Herrn Teigelkamp.

 

Alle sechs Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.

 

Zu 5: Unterhaltungsverband Hörsteler Aa:

 

Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Hörsteler Aa sind ein Ausschussmitglied der Gruppe C und dessen Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Beide Herren waren in der vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig.

 

Beide Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.

 

Zu 6: Unterhaltungsverband Hummertsbach:

 

Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Hummertsbach sind ein Ausschussmitglied der Gruppe C und dessen Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Beide Herren waren in der vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig.

 

Beide Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.

 

Zu 7: Unterhaltungsverband Altenrheine:

 

Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Altenrheine sind drei Ausschussmitglieder der Gruppe C und deren Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Mit einer Ausnahme waren alle Herren in der vergangenen Amtszeit schon im Verband tätig. Für den verstorbenen Herrn Wessendorf wird Herr Lesting als persönlicher Vertreter für Herrn Schräer benannt.

 

Alle sechs Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.

 

Zu 8: Unterhaltungsverband Wambach:

 

Gemäß § 10 der Verbandssatzung UHV Wambach sind zwei Ausschussmitglieder der Gruppe C und deren Vertreter von der Stadt Rheine zu benennen. Alle ordentlichen Mitglieder und ein Stellvertreter waren in der vergangen Amtszeit schon im Verband tätig. Für den Stellvertreter Herrn Heckmann wird Herr Markus Deupmann benannt.

 

Alle vier Herren sind bereit, in den nächsten fünf Jahren als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein.