Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 27. März 2006 bis einschließlich 27. April 2006 stattgefunden.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden parallel benachrichtigt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.
Vonseiten der Öffentlichkeit sind Eingaben eingegangen; hier ist eine Abwägung zu treffen.
Vonseiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Nach Abwägung ist nunmehr der Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.
Ebenso liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung bei.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine
fasst folgende Beschlüsse:
I.        Beratung
der Stellungnahmen
1Â Â Â Â Â Â Â Â Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
1.1     Eingabe von 41 Bürgern; Sprecher: Herr Hemsing, Haspertskamp 9 b, 48432 Rheine, vom 19. April 2006
„Hiermit widersprechen die
unterzeichnenden Anwohner der offen gelegten Änderung des vg. Bebauungsplanes
und bitten um Änderung der offen gelegten Planungen.
Am 4. April 2006 wurde Herrn
Löcke/Planen und Bauen/Verkehr bereits das Originalschreiben incl.
Unterschriften mit den Änderungswünschen und dem Widerspruch der Anwohner zum
geplanten Straßenausbau übergeben.
Schreiben vom 4.April 2006:
Änderungswünsche der
Anwohner lt. beiliegender Skizze:
1.   Am Spielplatz keine Anliegerstraße auf der
Friedhofsseite von 6 m Breite, sondern alternativ einen 3 m
breiten Rad-/Fußweg am Spielplatz entlang mit einem 3 m breiten Grünstreifen
zum Friedhof anordnen.
Die Zufahrt zum Friedhofsparkplatz erfolgt direkt von der Neuen Stiege. Die mit
6,5 m bislang geplante Friedhofsfahrgasse kann aufgrund des Radweges unter
Beibehaltung des Grünstreifens auf 8,5 m verbreitert werden und ist dann bei
Beerdigungen als zusätzliche Parkfläche in Längsaufstellung zu nutzen. Die
Container können über die Friedhofsfahrgasse abgefahren werden (ca. 1 x
wöchentlich).
2.   Durchgängigen Rad- und Fußweg ausbauen
mit Vorfahrtsregelung für den Rad- und Fußweg zwischen den Straßen ‚Am
Schultenhof’ und dem ‚Waldweg’ der Neuen Stiege.
3.   Kreuzungspunkt Rad-/Fußweg mit Neuer Stiege
entschärfen. Wendehammer für wöchentliche Müllabfuhr baulich
einbinden.
Der Verkehr wird durch diese
Maßnahmen getrennt und für Kinder sicherer!
Wir beantragen daher, den
Beschluss über den Straßenausbau Neue Stiege auf die nächste Bau- und
Betriebsausschusssitzung zu vertagen, damit eine einvernehmliche Lösung mit
allen Beteiligten erreicht werden kann.“
Hiermit widersprechen wir der
Ausbauplanung Neue Stiege
und bitten um die Annahme
Änderungsvorschläge Nr. 1 – 3
auf der Basis des gültigen
Bebauungsplanes.
Einer Änderung des
Bebauungsplanes widersprechen wir hiermit ebenfalls.
Hiermit widersprechen wir der
Ausbauplanung Neue Stiege
und bitten um die Annahme
Änderungsvorschläge Nr. 1 – 3
auf der Basis des gültigen
Bebauungsplanes.
Einer Änderung des
Bebauungsplanes widersprechen wir hiermit ebenfalls.
Mit freundlichen Grüssen, die Anwohner.
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Ziel und Inhalt der 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70: „Elter Straße“, der Stadt Rheine ist die planungsrechtliche Festlegung der Neuen Stiege zwischen Dechant-Römer-Straße und der westlichen Grenze des neuen Waldfriedhofs als öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung der angrenzenden Nutzungen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan weist in diesem Bereich der Neuen Stiege lediglich eine „Zuwegung“ aus, eine Umsetzung dieser planungsrechtlichen Festsetzung wurde nie realisiert.
Mit dieser planungsrechtlichen Definition einer öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht die detaillierte Ausbauplanung festgesetzt, sondern lediglich die erforderliche Fläche zur ordnungsgemäßen Erschließung der angrenzenden Nutzungen benannt.
Zur detaillierten Ausbauplanung der Neuen Stiege in diesem Bereich wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20. März bis 4. April 2006 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen durchgeführt. Zu dieser Ausbauplanung wurden vonseiten der Öffentlichkeit Änderungswünsche vorgetragen und diskutiert.
Zwischenzeitlich sind diese Änderungswünsche mit den Anliegern abgestimmt worden, sodass eine geänderte abgestimmte Ausbauplanung beschlossen wurde (vgl. Bau- und Betriebsausschuss 27. April, 11. Mai und 1. Juni).
Die Änderungswünsche vonseiten der Öffentlichkeit zur Ausbauplanung Neue Stiege werden zum Bebauungsplanänderungs- und –ergänzungsverfahren wiederholt und betreffen somit nur mittelbar die Bebauungsplanung.
Folgendes ist inhaltlich zu der Eingabe der 41 Bürger anzumerken:
Zur ordnungsgemäßen Erschließung der angrenzenden Nutzungen (Wohnbebauung, Kinderspielplatz und Friedhof) ist die Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche unabdingbar (Ziel der Bebauungsplanänderung und Ergänzung).
Änderungswünsche zur Ausbauplanung „auf der Basis des gültigen Bebauungsplanes“ ist ein Widerspruch, da bislang planungsrechtlich lediglich eine „Zuwegung“ festgelegt ist.
Die mit dieser Änderung und Ergänzung des Bebauungplanes festgelegte Erschließung der angrenzenden Nutzungen berücksichtigt alle verkehrlichen Belange, auch die Verkehrssicherheit (vor allem für Kinder).
Zudem ist der Kinderspielplatz auf ganzer Straßenlänge mit einem Stabgitterzaun bzw. mit einem Lattenzaun eingefriedigt.
Die Neue Stiege wird eine Anliegerstraße; sie ist für den motorisierten Verkehr nur an der Dechant-Römer-Straße an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Eine Fortführung für den KFZ-Verkehr bis zur Industriestraße wird durch bauliche Maßnahmen verhindert.
Mit der 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“, der Stadt Rheine wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, die Erschließung der angrenzenden Nutzungen in diesem Bereich der Neuen Stiege zu gewährleisten.
Da die Eingabe von 41 Bürgern vorgelegt wurde, wird Herr Hemsing gebeten, die Mitunterzeichner dieser Eingabe zu informieren.
1.2     Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.“
2        Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine
fasst folgende Beschlüsse:
II.      Bestätigung der Beschlüsse des
Stadtentwicklungsausschusses
"Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.
III.     Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), werden die 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Anlagen:
Â
Anlage 1:Â Â Â Â Ãœbersichtsplan
Anlage 2:    Übersichtsplan – ALT
Anlage 3:    Übersichtsplan – NEU
Anlage 4:    Begründung