Betreff
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage
530/09/1
Aktenzeichen
K - 4.4 - mh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hundesteuersatzung.

 


Begründung:

 

Auf die Vorlage 530/09 wird verwiesen. In der beigefügten Synopse wurden die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Satzungsvorlage kursiv hervorgehoben.

 

Der Haupt- und Finanzausschusses hat am 01.12.2009 beschossen, dem Rat keine Erhöhung der Hundesteuer für ein und zwei Hunde vorzuschlagen. In der beigefügten Satzung (Anlage 1) und der Synopse (Anlage 2) wurden im § 2 daher für ein und zwei Hunde wieder die bisherigen Hundesteuersätze eingearbeitet.

 

Der HFA hat die Verwaltung außerdem beauftragt, die Hundesteuersatzung um Regelungen für gefährliche Hunde zu ergänzen. Auch diese Änderungen wurden entsprechend in die Anlagen eingearbeitet. Berücksichtigt wurde, dass es für gefährliche Hunde keine Steuervergünstigungen gibt.

 

Von den derzeit bekannten 37 als gefährlich eingestuften Hunden handelt es sich bei 20 Hunden um Rottweiler bzw. Rottweilermischlinge. Mit Urteil vom 22.06.2009 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die erhöhte Besteuerung eines Rottweilers für rechtswidrig erklärt; weitere Verfahren bei verschiedenen Gerichten sind anhängig. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind Rottweiler entsprechend der Mustersatzung in der vorgeschlagenen Satzung noch als gefährliche Hunde aufgeführt. Falls vom OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bestätigt wird, reduziert sich die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunde auf 17.

 

Auf Wunsch des HFA wurde ermittelt, wie viel Hunde von den jeweiligen Hundehaltern zurzeit gehalten werden. Die entsprechenden Daten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

 

Gehaltene Hunde

Betroffene Hundehalter

1

3954

2

287

3

18

4

4

5

1

6

2

7 und mehr

0

 

 


Anlagen:

 

Hundesteuersatzung

 

Gegenüberstellung der alten Satzung und der neuen Satzung