Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hundesteuersatzung.
Begründung:
Auf die Vorlage
530/09 wird verwiesen. In der beigefügten Synopse wurden die Änderungen
gegenüber der ursprünglichen Satzungsvorlage kursiv hervorgehoben.
Der Haupt- und Finanzausschusses hat am 01.12.2009 beschossen, dem Rat
keine Erhöhung der Hundesteuer für ein und zwei Hunde vorzuschlagen. In der
beigefügten Satzung (Anlage 1) und der Synopse (Anlage 2) wurden im § 2 daher
für ein und zwei Hunde wieder die bisherigen Hundesteuersätze eingearbeitet.
Der HFA hat die Verwaltung außerdem beauftragt, die Hundesteuersatzung
um Regelungen für gefährliche Hunde zu ergänzen. Auch diese Änderungen wurden
entsprechend in die Anlagen eingearbeitet. Berücksichtigt wurde, dass es für
gefährliche Hunde keine Steuervergünstigungen gibt.
Von den derzeit bekannten 37 als gefährlich eingestuften Hunden handelt
es sich bei 20 Hunden um Rottweiler bzw. Rottweilermischlinge. Mit Urteil vom
22.06.2009 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die erhöhte Besteuerung eines
Rottweilers für rechtswidrig erklärt; weitere Verfahren bei verschiedenen
Gerichten sind anhängig. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind
Rottweiler entsprechend der Mustersatzung in der vorgeschlagenen Satzung noch
als gefährliche Hunde aufgeführt. Falls vom OVG die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes bestätigt wird, reduziert sich die Zahl der als gefährlich
eingestuften Hunde auf 17.
Auf Wunsch des HFA wurde ermittelt, wie viel Hunde von den jeweiligen
Hundehaltern zurzeit gehalten werden. Die entsprechenden Daten ergeben sich aus
der folgenden Tabelle:
Gehaltene Hunde |
Betroffene Hundehalter |
1 |
3954 |
2 |
287 |
3 |
18 |
4 |
4 |
5 |
1 |
6 |
2 |
7 und mehr |
0 |
Anlagen:
Hundesteuersatzung
Gegenüberstellung der alten Satzung und der neuen Satzung