Betreff
Bebauungsplan Nr. 17, Kennwort: "Basilikastraße", der Stadt Rheine I. Aufhebung des Offenlegungsbeschlusses vom 30. 06. 2004 II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
237/06
Aktenzeichen
PG 5.1-wod
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).

Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: „Basilikastraße“ beschlossen. Der entsprechende Verfahrensschritt ist bisher aber noch nicht durchgeführt worden, da zum damaligen Zeitpunkt die Zukunft des Spinnereigebäudes nicht abschließend geklärt war.

 

In der Zwischenzeit ist für das Gebäude ein Abbruchantrag gestellt und genehmigt worden. Daraufhin war es erforderlich, dass städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan zu ändern und einen neuen Bebauungsplanentwurf zu entwickeln. Aufgrund der geänderten Planung ist der Offenlegungsbeschluss vom 30. Juni 2004 aufzuheben und für das überarbeitete Konzept erneut zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.       Aufhebung des Offenlegungsbeschlusses vom 30. Juni 2004

 

Der vom Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine am 30. Juni 2004 gefasste Offenlegungsbeschluss wird aufgehoben.

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: "Basilikastraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden/Nordosten:     durch den Hemelter Bach,

im Osten:                        durch die Westseite der Glienhorststraße,

im Süden:                       durch die Nordseite der Elter Straße,

im Westen:                     durch die Westseite der Basilikastraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan

Anlage 2:     Begründung zum Entwurf

Anlage 3:     Umweltbericht

Anlage 4:     Bestandsplan