Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung hat vom
Die frühzeitige
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.
Über die während
dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen wurde beraten. Die öffentlichen und
privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen, und
der Offenlegungsbeschluss ist gefasst worden.
In der
Februar-Sitzung 2008 des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“
(Vorlage 001/08) wurde die Offenlage der 8. Änderung des Bebauungsplan Nr. 295,
Kennwort: „Wohnpark Mesum“, beschlossen; die Durchführung sollte aber erst
erfolgen, wenn der Stadt Rheine ein Finanzierungskonzept vorliegt.
Da dieses Konzept
bis heute nicht vorliegt, sind die entsprechenden Verhandlungen gescheitert.
Nunmehr bewirbt
sich ein neuer Investor für diese künftigen GE-Flächen, wobei nicht nur eine
Kfz-Werkstatt hier untergebracht werden soll, sondern im südlichen Bereich auch
ein 2-geschossiges Wohngebäude für den Betriebsinhaber. Aufgrund dieses neuen
Entwurfes ist die überbaubare Fläche im Bebauungsplan anzupassen, eine
textliche Festsetzung zu modifizieren sowie die Begründung zur Bebauungsplanänderung
zu überarbeiten.
Ebenfalls muss die
damals getroffene Abwägung angepasst werden.
Insofern bedarf es
der erneuten Abwägung sowie eines erneuten Offenlegungsbeschlusses zur 8. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark Mesum“.
Parallel zu dieser
Bebauungsplanänderung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Rheine, Kennwort: „Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern“, durchgeführt mit dem
Inhalt der Umwandlung der gemischten in eine gewerbliche Baufläche. Für diese
Flächennutzungsplanänderung bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung.
Alle wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der
Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).
Ein Auszug bzw.
Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei
(Anlagen 1 a und 1 b alt und Anlage 2 neu).
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Beratung der Stellungnahmen
1 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2 Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
2.1 Bezirksregierung Münster, Dezernat 53 –
Umweltüberwachung
Stellungnahme vom
Inhalt:
„Mit den o. g. Bauleitplanverfahren sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Kfz-Werkstatt
mit Reifendienst geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, einen
Mischgebietsbereich in Gewerbegebiet umzuplanen.
Unmittelbar südlich vom Planbereich befindet
sich ein „Allgemeines Wohngebiet“.
Gemäß Abstandserlass vom
Auf der Basis der vorgelegten Planung ist der
Immissionsschutz nicht sichergestellt.“
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Diese Stellungnahme der Bezirksregierung – Umweltüberwachung – wurde
noch zum Bürgerbeteiligungsentwurf abgegeben.
Nunmehr ist beabsichtigt, neben einer Kfz-Werkstatt im Eckbereich
Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern im südlichen Bereich noch ein Wohnhaus
für den Betriebsinhaber zu realisieren. Insofern vergrößert sich der Abstand
zur Wohnbebauung des Wohnparks Mesum und dieses künftigen GE-Gebietes.
Außerdem muss im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass im
Bereich der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft keine unzulässigen Geräuschemissionen
zu erwarten sind.
Insofern kann festgestellt werden, dass der Immissionsschutz
sichergestellt wird und somit den Anregungen des Dezernates 53 - Umweltüberwachung
– Rechnung getragen wird.
2.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass vonseiten der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine weiteren
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark Mesum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während
der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich
auf die Flurstücke 221 und 317, Flur 10, Gemarkung Rheine-Mesum, und befindet
sich südlich der Dechant-Römer-Straße und westlich der Straße Schulten Sundern
im Stadtteil Mesum.
Anlagen
Anlage 1 a: Vorentwurf alt (derzeit rechtskräftiger Bebauungsplan)
Anlage 1 b: Vorentwurf alt (Offenlegungsentwurf 12/2007)
Anlage 2: Vorentwurf neu (erneuter Offenlegungsentwurf)
Anlage 3: Begründung