Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 19. April bis einschließlich 19. Mai 2006 stattgefunden.
Vonseiten der Öffentlichkeit wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB benachrichtigt. Auch vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgelegt.
Nunmehr ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dieser Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist. Ebenso ist der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung beigelegt.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I.      Beratung der Stellungnahmen
1.     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2.     Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorliegen.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II.    Bestätigung
der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.
III.  Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) beschließt die Stadt Rheine die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Sassestraße“, nebst Begründung.
Anlagen:
Anlage 1:    Übersichtsplan – ALT
Anlage 2:    Übersichtsplan – NEU
Anlage 3:    Begründung