Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: "Wadelheim-Ost/Sassestraße - Teil B 2", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB II. Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses ¿Planung und Umwelt¿ III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
250/06
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 19. April bis einschließlich 19. Mai 2006 stattgefunden.

 

Vonseiten der Öffentlichkeit wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB benachrichtigt. Auch vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgelegt.

 

Nunmehr ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: “Wadelheim-Ost/Sassestraße-Teil B 2“ zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist. Ebenso ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung beigelegt.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Aufgabenbereiche von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden nicht berührt. Auf eine entsprechende Beteiligung wurde deshalb verzichtet, es liegen deshalb keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor.

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

 

III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße  – Teil B 2“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan

Anlage 2:     Übersichtsplan – ALT

Anlage 3:     Übersichtsplan - NEU

Anlage 4:     Begründung