Betreff
Bericht über die Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine
Vorlage
037/10
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss nimmt den Bericht über die Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

Sachstand

Der Rat der Stadt Rheine fasste in seiner Sitzung am 02.09.2008 auf Empfehlung des Sportausschusses vom 27.08.2008 folgenden Beschluss:

„Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Sportausschusses, die Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine einzuführen.“

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Neben der allgemein gehaltenen Benutzungsordnung besteht der Schwerpunkt bei der Entgeltordnung. Abgestuft nach der Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Verhältnis zu den Gesamtmitgliedern müssen die Sportvereine für die Nutzung der städtischen Sportstätten Gebühren entrichten. Die hieraus resultierenden Einnahmen sollen insgesamt den Sportvereinen, vorrangig denen mit einer vereinseigenen Anlage, durch städtische Zuwendungen (z.B. Betriebskostenzuschüsse) wieder zur Verfügung gestellt werden.

 

Erfahrungsbericht

Den Sportvereinen war schon weit vor der Einführung der Benutzungs- und Entgeltordnung bekannt, dass mit Jahresbeginn 2009 die Nutzung der städtischen Sporteinrichtungen nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt wird. So kam es durch die Vereine auch nicht zu großen Problemen.

 

Sie erhielten 2009 pro Quartal eine Abrechnung über alle Belegungszeiten, die für jede Sportstätte getrennt aufgeführt wurden. So war es den Vereinen möglich, die jeweiligen Abrechnungen genau zu überprüfen. Anfänglich kleine Schwierigkeiten konnten von allen Seiten schnell beseitigt werden. Die Vereine kamen der Bitte um Ausgleich der Rechnungen in aller Regel ohne Zeitverlust nach.

 

Auch zukünftig sollte weiter quartalsmäßig abgerechnet werden. Für die Vereine und die Verwaltung wird die Arbeit dadurch übersichtlicher und zeiteinsparender.

 

 

Nutzung der Sportstätten

Die Einführung von Nutzungsgebühren führte in einigen Fällen dazu, dass Vereine ihre bisherigen Nutzungszeiten aufgaben oder einschränkten. In der Regel wurden in der Vergangenheit Nutzungszeiten in Blöcken zu zwei Stunden vergeben. So wurden die Zeiten von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr voll ausgebucht. Durch schulische Nutzung über 16:00 Uhr hinaus und kürzere Nutzungszeiten der Vereine, vermehrt nur noch 1:30 Stunden, kommt es zu nicht belegten Zeiten zwischen zwei Nutzern.

Beispiel: Verein X nutzt von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr, der Verein Y kann aufgrund der Trainerzeit erst ab 18:00 Uhr sein Training durchführen. Hierdurch entstehen Fehlzeiten, die dem Vereinssport nicht mehr zur Verfügung stehen und bei der Verwaltung zu verringerten Einnahmen führen.

 

Es soll auch vorkommen, das Vereine von 16:00 Uhr bis 17:30 buchen, die Halle aber erst um 18:00 Uhr verlassen. Eine Kontrolle ist hier aufgrund der überwiegenden Schlüsselgewalt durch Vereine nicht möglich.

 

Nach der Benutzungsordnung sind die Hallen bis 22:00 Uhr durch die Sportvereine zu verlassen. Auch diese Regel wird nicht immer beachtet und kann, da die überziehende Zeit nicht erfasst wird, nicht berechnet werden.

 

Um eine bessere Übersicht über die tatsächliche Nutzung zu bekommen, würde es Sinn machen, elektronische Schließsysteme in Eingangstüren der Turn- und Sporthallen einzuführen. Mit diesen modernen Schließsystemen können die Nutzer und die Nutzungszeiten exakt ermittelt werden. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass der Verlust eines mechanischen Schlüssels häufig zu Problemen führt. Zum Teil müsste dabei die Schließanlage gewechselt werden. Bei elektronischen Schlüsseln braucht nur der verlorene Schlüssel per einfacher Programmierung gesperrt werden (siehe hierzu eigene Vorlage).

 

Gesamteinnahmen 2009

Die Einnahmen aus der Entgeltordnung berechnen sich quartalsweise wie folgt:

 

Zeitraum

Einnahme

Januar bis März einschl.

29.811,72 €

April bis Juni einschl.

18.975,25 €

Juli bis September einschl.

14.128,26 €

Oktober bis Dezember einschl.

23.573,91 €

Gesamt

86.489,14 €

 

Erwartungsgemäß verringerten sich die Einnahmen im zweiten und dritten Quartal im Vergleich zu den Quartalen I und II. Grund hierfür ist der Rückgang der Hallenbelegungszeiten in den Sommermonaten und die Nutzungspause in den Oster- und Sommerferien. Festzustellen ist aber, dass insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 13.510,86 € zu verzeichnen sind.

 

Der TV Mesum nutzt in Mesum drei Turn- und Sporthallen. Für diese Nutzungen werden zz. keine Entgelte erhoben.

 

Durch die seinerzeit vorgegebene Planung der Turnhalle an der Don-Bosco-Sporthalle sind dem Verein Planungskosten in Höhe von 20.000 € für ein Münsteraner Planungsbüro entstanden. Im Wege der Verrechnung werden dem Verein die Nutzungsentgelte gegengerechnet. Für 2009 beträt diese Verrechnung 8.345,42 €.

 

Ohne diese Verrechnung wären Einnahmen in Höhe von 94.834,56 € erzielt worden.

 

Die Ausgabeposition der Betriebskostenzuschüsse (Transferleistungen) wurde 2008 um 65.000 € (beginnend mit dem HHJahr 2009) und für 2009 um 35.000 € erhöht und durch die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt gedeckt. Damit sind die Erträge aus dem Nutzungsentgelt i.H.v. 100.000 € in voller Höhe auch bei den Aufwendungen berücksichtigt worden. Der Beschluss zur Auszahlung der Betriebskosten i.H.v. 25% wurde vollständig umgesetzt.

 

Sowohl die Erträge aus den Nutzungsentgelten wie auch die Aufwendungen für Betriebskostenzuwendungen stehen in den Folgejahren 2010 ff. weiter in bisheriger Höhe zur Verfügung

 

Nach dem Beschluss des Sportausschusses und des Rates wurden die Platzpflegekosten 2009 um 50% erhöht. Hier sind Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 51.723,25 € entstanden, die als Ansatz bei den Transferleistungen berücksichtigt wurden.