Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss nimmt den
Bericht über die Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt
Rheine zur Kenntnis.
Begründung:
Sachstand
Der
Rat der Stadt Rheine fasste in seiner Sitzung am 02.09.2008 auf Empfehlung des
Sportausschusses vom 27.08.2008 folgenden Beschluss:
„Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Sportausschusses, die
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine einzuführen.“
Die
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine ist am
01.01.2009 in Kraft getreten. Neben der allgemein gehaltenen Benutzungsordnung
besteht der Schwerpunkt bei der Entgeltordnung. Abgestuft nach der Anzahl der
Kinder und Jugendlichen im Verhältnis zu den Gesamtmitgliedern müssen die
Sportvereine für die Nutzung der städtischen Sportstätten Gebühren entrichten.
Die hieraus resultierenden Einnahmen sollen insgesamt den Sportvereinen,
vorrangig denen mit einer vereinseigenen Anlage, durch städtische Zuwendungen
(z.B. Betriebskostenzuschüsse) wieder zur Verfügung gestellt werden.
Erfahrungsbericht
Den
Sportvereinen war schon weit vor der Einführung der Benutzungs- und
Entgeltordnung bekannt, dass mit Jahresbeginn 2009 die Nutzung der städtischen
Sporteinrichtungen nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt wird. So kam es
durch die Vereine auch nicht zu großen Problemen.
Sie
erhielten 2009 pro Quartal eine Abrechnung über alle Belegungszeiten, die für
jede Sportstätte getrennt aufgeführt wurden. So war es den Vereinen möglich,
die jeweiligen Abrechnungen genau zu überprüfen. Anfänglich kleine
Schwierigkeiten konnten von allen Seiten schnell beseitigt werden. Die Vereine
kamen der Bitte um Ausgleich der Rechnungen in aller Regel ohne Zeitverlust
nach.
Auch
zukünftig sollte weiter quartalsmäßig abgerechnet werden. Für die Vereine und
die Verwaltung wird die Arbeit dadurch übersichtlicher und zeiteinsparender.
Nutzung der Sportstätten
Die
Einführung von Nutzungsgebühren führte in einigen Fällen dazu, dass Vereine
ihre bisherigen Nutzungszeiten aufgaben oder einschränkten. In der Regel wurden
in der Vergangenheit Nutzungszeiten in Blöcken zu zwei Stunden vergeben. So
wurden die Zeiten von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr voll ausgebucht. Durch schulische
Nutzung über 16:00 Uhr hinaus und kürzere Nutzungszeiten der Vereine, vermehrt
nur noch 1:30 Stunden, kommt es zu nicht belegten Zeiten zwischen zwei Nutzern.
Beispiel:
Verein X nutzt von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr, der Verein Y kann aufgrund der
Trainerzeit erst ab 18:00 Uhr sein Training durchführen. Hierdurch entstehen
Fehlzeiten, die dem Vereinssport nicht mehr zur Verfügung stehen und bei der
Verwaltung zu verringerten Einnahmen führen.
Es
soll auch vorkommen, das Vereine von 16:00 Uhr bis 17:30 buchen, die Halle aber
erst um 18:00 Uhr verlassen. Eine Kontrolle ist hier aufgrund der überwiegenden
Schlüsselgewalt durch Vereine nicht möglich.
Nach
der Benutzungsordnung sind die Hallen bis 22:00 Uhr durch die Sportvereine zu
verlassen. Auch diese Regel wird nicht immer beachtet und kann, da die
überziehende Zeit nicht erfasst wird, nicht berechnet werden.
Um
eine bessere Übersicht über die tatsächliche Nutzung zu bekommen, würde es Sinn
machen, elektronische Schließsysteme in Eingangstüren der Turn- und Sporthallen
einzuführen. Mit diesen modernen Schließsystemen können die Nutzer und die
Nutzungszeiten exakt ermittelt werden. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen,
dass der Verlust eines mechanischen Schlüssels häufig zu Problemen führt. Zum
Teil müsste dabei die Schließanlage gewechselt werden. Bei elektronischen
Schlüsseln braucht nur der verlorene Schlüssel per einfacher Programmierung
gesperrt werden (siehe hierzu eigene Vorlage).
Gesamteinnahmen 2009
Die
Einnahmen aus der Entgeltordnung berechnen sich quartalsweise wie folgt:
Zeitraum |
Einnahme |
Januar bis März einschl. |
29.811,72 € |
April bis Juni einschl. |
18.975,25 € |
Juli bis September einschl. |
14.128,26 € |
Oktober bis Dezember
einschl. |
23.573,91 € |
Gesamt |
86.489,14 € |
Erwartungsgemäß
verringerten sich die Einnahmen im zweiten und dritten Quartal im Vergleich zu
den Quartalen I und II. Grund hierfür ist der Rückgang der
Hallenbelegungszeiten in den Sommermonaten und die Nutzungspause in den Oster-
und Sommerferien. Festzustellen ist aber, dass insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 13.510,86 € zu verzeichnen sind.
Der
TV Mesum nutzt in Mesum drei Turn- und Sporthallen. Für diese Nutzungen werden
zz. keine Entgelte erhoben.
Durch
die seinerzeit vorgegebene Planung der Turnhalle an der Don-Bosco-Sporthalle
sind dem Verein Planungskosten in Höhe von 20.000 € für ein Münsteraner
Planungsbüro entstanden. Im Wege der Verrechnung werden dem Verein die
Nutzungsentgelte gegengerechnet. Für 2009 beträt diese Verrechnung 8.345,42 €.
Ohne
diese Verrechnung wären Einnahmen in Höhe von 94.834,56 € erzielt worden.
Die
Ausgabeposition der Betriebskostenzuschüsse (Transferleistungen) wurde 2008 um
65.000 € (beginnend mit dem HHJahr 2009) und für 2009 um 35.000 € erhöht und
durch die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt gedeckt. Damit sind die Erträge aus
dem Nutzungsentgelt i.H.v. 100.000 € in voller Höhe auch bei den Aufwendungen
berücksichtigt worden. Der Beschluss zur Auszahlung der Betriebskosten i.H.v.
25% wurde vollständig umgesetzt.
Sowohl
die Erträge aus den Nutzungsentgelten wie auch die Aufwendungen für
Betriebskostenzuwendungen stehen in den Folgejahren 2010 ff. weiter in
bisheriger Höhe zur Verfügung
Nach
dem Beschluss des Sportausschusses und des Rates wurden die Platzpflegekosten
2009 um 50% erhöht. Hier sind Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von
51.723,25 € entstanden, die als Ansatz bei den Transferleistungen
berücksichtigt wurden.