Betreff
Ausbau Rodder Damm im Bereich des Gewerbegebietes Rodder Damm I. Festlegung der Herstellungsmerkmale II. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
021/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

I.     Festlegung der Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Rodder Damm im Bereich des Gewerbegebietes Rodder Damm von Carl-Zeiss-Straße bis Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt für die erstmalige Herstellung des Rodder Damms im Bereich des Gewerbegebietes Rodder Damm von der Carl-Zeiss-Straße bis zur Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes nachfolgende Herstellungsmerkmale:

 

1.        6,50 m breite Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau; Bauklasse III der RStO

 

2.        Parkspur in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster in 3,00 m Breite mit Unterbau an der Nordseite der Planstraße

 

3.        Anlegung von Hochbordanlagen zur Abgrenzung der Fahrbahn und des Parkstreifens und zum Schutz der angrenzenden Nebenanlagen mit einer Bordsteinaufkantung von 12 cm

 

4.        Anlegung eines 2,50 m breiten kombinierten Geh- und Radweges in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

5.        Anlegung eines 1,50 m breiten Grünstreifens mit Baumbepflanzung zwischen Fahrbahn und kombiniertem Geh- und Radweg mit Unterpflanzung

 

6.        Anlegung von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Abgrenzung und Untergliederung der Parkspur

 

7.        Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung Seitenaufsatzleuchten 2 x 125 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m

 

8.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation unter Einbau von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen entsprechend der Längsneigung beiderseits der Fahrbahn

 

 

Beschluss des Rates

 

II.   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Rodder Damms im Gewerbegebiet Rodder Damm von der Carl-Zeiss-Straße bis zur Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes als Satzung.

 


Satzung

 

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Rodder Damms im Bereich des Gewerbegebietes Rodder Damm von Carl-Zeiss-Straße bis Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes vom ______…

 

Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am ____… folgende Satzung beschlossen:

 

Der oben genannte Straßenzug ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zurzeit geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und folgende Teileinrichtungen vorhanden sind:

 

1.     Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

2.     Parkspur mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster an der Nordseite der Straße

3.        Kombinierter Geh- und Radweg in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau an der Südseite der Straße

4.        Grünstreifen mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung zwischen Fahrbahn und kombiniertem Geh- und Radweg

5.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung zur Abgrenzung und Gliederung der Parkspur

6.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

7.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

Zu I:    Festlegung der Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Rodder Damms im Bereich des Gewerbegebietes Rodder Damm von der Carl-Zeiss-Straße bis zur Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 231, Kennwort: "Rodder Damm"

 

Der Rodder Damm ist im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 231, Kennwort: „Gewerbegebiet Rodder Damm“, als Verkehrsstraße in einer Breite von 15 bis 16 m ausgewiesen. Für den Bereich von der damaligen Planstraße A, heute: Carl-Zeiss-Straße, bis zur Einmündung der Verbindungsstraße zur Germanenallee ist bereits eine Satzung über die Herstellungsmerkmale erlassen worden. Die heute zu beschließende Satzung deckt somit den Bereich der von der Carl-Zeiss-Straße in östliche Richtung verlaufende Fläche des Rodder Damms bis zum Ende des Bebauungsplanes Nr. 231, Kennwort: "Rodder Damm", ab.

 

Durch den Bau einer neuen Halle der Fa. Renk AG und die Verlagerung der Zufahrt ist es notwendig, die Erschließung des Firmengrundstückes zu verbessern. Der vorhandene Ausbau des Rodder Dammes in der Qualität eines Wirtschaftsweges reicht für die Erschließung eines größeren Gewerbebetriebes nicht aus. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Ausbau des Rodder Dammes in einem Industriegebietsstandard am 21. Juni 2005 zugestimmt.

 

Der Ausbau des Rodder Dammes soll in einem 1. Bauabschnitt zunächst auf einer Länge von ca. 170 m durchgeführt werden.

 

Die vorgeschlagenen Herstellungsmerkmale entsprechen den gültigen straßenbaulichen Empfehlungen und sind geeignet, den zu erwartenden Erschließungsverkehr für die neu errichtete Halle der Firma Renk AG ordnungsgemäß abzuführen. Der Ausbauzeitpunkt soll dem Zeitpunkt der Fertigstellung der jeweiligen Gebäude angepasst werden. Ein Ausbau auf ca. 170 m Länge soll bereits in 2006 durchgeführt werden. Die Straßenbaukosten betragen für diesen ersten Abschnitt etwa 180.000,00 €.

 

Zu II:  Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Die Herstellungsmerkmale des Rodder Damms im Bereich des Gewerbegebietes Rodder Damm von der Carl-Zeiss-Straße bis zur Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes weichen von § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ab. Aufgrund der Rechtsprechung ist es erforderlich, eine Abweichungssatzung zu beschließen und ortsüblich zu veröffentlichen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: grafische Darstellungen