Betreff
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen und deren Stellvertreter/innen
Vorlage
049/10
Aktenzeichen
II - FB 1/52 - k-b
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 58 Abs. 2 – 4 GO in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO werden die sachkundigen Bürger/innen sowie deren Stellvertreter/innen in der konstituierenden Sitzung der Ausschüsse von der/dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Was die Verpflichtung beinhaltet, ergibt sich aus dem den Ausschussmitgliedern bereits zugestellten Merkblatt.

 

Vorschlag für den Wortlaut der Verpflichtung:

 

         „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und       Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die      esetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen        werde.

 

         So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Zusatz „So wahr mir Gott helfe“ ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.