Die
Bürgermeisterin
Fachbereich 5
- Planen und Bauen
Vorlage Nr. 050/10
Betreff: |
Bebauungsplan Nr. 327, |
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Status: |
öffentlich |
Beratungsfolge
Stadtentwicklungsausschuss
"Planung und Umwelt" |
Berichterstattung durch: |
Herr Schröer |
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Abstimmungsergebnis |
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TOP |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
z. K. |
vertagt |
verwiesen an: |
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Betroffene Produkte
51 Stadtplanung |
Leitprojekt
3: Regionale Zusammenarbeit in
Wirtschaft, Tourismus, Konversion |
Finanzielle
Auswirkungen
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Finanzierung |
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Ergänzende Darstellung |
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Gesamtkosten
der Maßnahme |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) |
Eigenanteil |
Jährliche
Folgekosten keine |
(Kosten,
Folgekosten, Finanzierung, haushaltsmäßige
Abwicklung, Risiken, über- und
außerplanmäßige Mittelbereit- stellung sowie
Deckungsvorschläge) Begründung |
Die für die o. g. Maßnahme
erforderlichen Haushaltsmittel stehen
beim Produkt/Projekt in Höhe von € zur Verfügung.
in Höhe von nicht zur Verfügung.
mittelstandsrelevante Vorschrift
Ja Nein
Vorlage Nr. 050/10
VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Seit mehreren Jahren wird von Seiten der Politik, des Verkehrsvereins und der Verwaltung der Wunsch und die Absicht bekundet, Möglichkeiten zur Unterbringung von Wohnmobilen zu schaffen. Zuletzt wurden in der vergleichenden Standortuntersuchung „Neue Wohnmobilstellplätze für Rheine“ mehrere Flächen hinsichtlich ihrer Eignung untersucht. In diesem Zusammenhang hat der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ in seiner Sitzung vom 18.11.2009 einen Beschluß dahingehend gefasst, die Errichtung einer Stellplatzanlage primär auf einer privaten Fläche für mindestens 10 Wohnmobile mit Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten zu unterstützen. Potentielle Flächen sollen entsprechend der o.g. Studie eine mindestens „gute“ oder „mittlere“ Eignung aufweisen.
Der Verwaltung liegt für die zu überplanende Fläche ein Antrag eines privaten Investors vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes zu schaffen. Laut Studie weist diese Fläche eine „mittlere“ Eignung auf.
Die zu überplanende Fläche befindet sich im Außenbereich.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen können hier nur über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes erzielt werden. Da
die Voraussetzungen für die Anwendung eines vereinfachten oder beschleunigten
Verfahrens (entsprechend § 13a bzw. § 13 BauGB) nicht vorliegen, muss die
Aufstellung im förmlichen Verfahren durchgeführt werden.
Die ca. 2 ha große Fläche bietet Platz für ca. 100 Wohnmobile. Davon sollen in einem ersten Ausbauvorhaben zunächst 51 Plätze umgesetzt werden. Neben den üblichen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten sollen den Besuchern auch sanitäre Einrichtungen und Möglichkeiten zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs (Kiosk/Imbiss) angeboten werden. Die Errichtung von baulichen Anlagen bemisst sich entsprechend auf bis zu 600 qm Grundfläche in eingeschossiger Bauweise. Die Stellflächen sollen versickerungsfähig als Kies-, Schotter- oder Splittrasen angelegt werden.
Die Verwaltung
bittet um Entscheidung, ob auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten
verzichtet werden kann. Einerseits dokumentieren sich im Leitprojekt 03
„Regionale Zusammenarbeit in Wirtschaft, Tourismus, Konversion“ dargelegt im Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept-
Rheine 2020 Gründe des Allgemeinwohls, andererseits ist es der Wunsch des
privaten Investors hier für sich eine wirtschaftlich-rentierliche Einrichtung
zu schaffen, so dass eine Erhebung von Kosten angezeigt sein dürfte.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 327, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz Altenrheine" aufzustellen.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
im Nord-Osten: durch
Wasserbegleitflächen/Uferbereich des Dortmund-Ems-Kanals (Flurstück 59, Flur
108);
im Süd-Osten: durch
eine Reithalle mit Nebengebäuden und Freiflächen (Flurstück 76, Flur 37):
im Süd-Westen: durch
den öffentliche Fahrweg (Flurstück 74, Flur 34) und
im Nord-Westen: durch
den angrenzenden Laubwald auf dem Flurstück 19, Flur 38.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf das Flurstück 75, Flur 37, Gemarkung Rheine rechts der Ems und ist im Übersichtsplan (Anlage 1) geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 327 , Kennwort: "Wohnmobilstellplatz Altenrheine", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan Abgrenzg. BPlan 327