Betreff
Bebauungsplan Nr. 327, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz Altenrheine", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
050/10
Aktenzeichen
PG 5.1
Art
Beschlussvorlage

Die Bürgermeisterin

Fachbereich 5 - Planen und Bauen

 

Vorlage Nr. 050/10

 

 

Betreff:

 

Bebauungsplan Nr. 327,
Kennwort: "Wohnmobilstellplatz Altenrheine", der Stadt Rheine
I.       Aufstellungsbeschluss
II.     Beschluss zur Beteiligung der  Öffentlichkeit

 

 

Status:

öffentlich

 

Beratungsfolge

Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt"

27.01.2010

Berichterstattung

durch:

Herrn Kuhlmann

Herr Schröer

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

TOP

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

z. K.

vertagt

verwiesen an:

 

Betroffene Produkte

51                     Stadtplanung

 

Betroffenes Leitbildprojekt/Betroffene Maßnahme des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes

 

Leitprojekt 3:       Regionale Zusammenarbeit in Wirtschaft, Tourismus, Konversion

 

Finanzielle Auswirkungen

 

    Ja                Nein

 

Finanzierung

 

Ergänzende Darstellung

Gesamtkosten der Maßnahme

 

 

 

     

Objektbezogene Einnahmen

(Zuschüsse/Beiträge)

 

     

Eigenanteil

 

 

 

     

Jährliche Folgekosten

 

    keine

 

     

(Kosten, Folgekosten, Finanzierung,

haushaltsmäßige Abwicklung, Risiken,

über- und außerplanmäßige Mittelbereit-

stellung sowie Deckungsvorschläge)

siehe Ziffer       der

Begründung

Die für die o. g. Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel stehen

    beim Produkt/Projekt       in Höhe von       € zur Verfügung.

    in Höhe von       nicht zur Verfügung.

 

mittelstandsrelevante Vorschrift

    Ja                Nein


Vorlage Nr. 050/10

 

 

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Seit mehreren Jahren wird von Seiten der Politik, des Verkehrsvereins und der Verwaltung der Wunsch und die Absicht bekundet, Möglichkeiten zur Unterbringung von Wohnmobilen zu schaffen. Zuletzt wurden in der vergleichenden Standortuntersuchung „Neue Wohnmobilstellplätze für Rheine“ mehrere Flächen hinsichtlich ihrer Eignung untersucht. In diesem Zusammenhang hat der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ in seiner Sitzung vom 18.11.2009 einen Beschluß dahingehend gefasst, die Errichtung einer Stellplatzanlage primär auf einer privaten Fläche für mindestens 10 Wohnmobile mit Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten zu unterstützen. Potentielle Flächen sollen entsprechend der o.g. Studie eine mindestens „gute“ oder „mittlere“ Eignung aufweisen.

 

Der Verwaltung liegt für die zu überplanende Fläche ein Antrag eines privaten Investors vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes zu schaffen. Laut Studie weist diese Fläche eine „mittlere“ Eignung auf.

 

Die zu überplanende Fläche befindet sich im Außenbereich. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen können hier nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes erzielt werden. Da die Voraussetzungen für die Anwendung eines vereinfachten oder beschleunigten Verfahrens (entsprechend § 13a bzw. § 13 BauGB) nicht vorliegen, muss die Aufstellung im förmlichen Verfahren durchgeführt werden.

 

Die ca. 2 ha große Fläche bietet Platz für ca. 100 Wohnmobile. Davon sollen in einem ersten Ausbauvorhaben zunächst 51 Plätze umgesetzt werden. Neben den üblichen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten sollen den Besuchern auch sanitäre Einrichtungen und Möglichkeiten zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs (Kiosk/Imbiss) angeboten werden. Die Errichtung von baulichen Anlagen bemisst sich entsprechend auf bis zu 600 qm Grundfläche in eingeschossiger Bauweise. Die Stellflächen sollen versickerungsfähig als Kies-, Schotter- oder Splittrasen angelegt werden.

 

Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten verzichtet werden kann. Einerseits dokumentieren sich im Leitprojekt 03 „Regionale Zusammenarbeit in Wirtschaft, Tourismus, Konversion“ dargelegt im Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept- Rheine 2020 Gründe des Allgemeinwohls, andererseits ist es der Wunsch des privaten Investors hier für sich eine wirtschaftlich-rentierliche Einrichtung zu schaffen, so dass eine Erhebung von Kosten angezeigt sein dürfte.

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 327, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz Altenrheine" aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:

 

im Nord-Osten:                        durch Wasserbegleitflächen/Uferbereich des Dortmund-Ems-Kanals (Flurstück 59, Flur 108);

 

im Süd-Osten:                         durch eine Reithalle mit Nebengebäuden und Freiflächen (Flurstück 76, Flur 37):

 

im Süd-Westen:                       durch den öffentliche Fahrweg (Flurstück 74, Flur 34) und

 

im Nord-Westen:                     durch den angrenzenden Laubwald auf dem Flurstück 19, Flur 38.

 

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf das Flurstück 75, Flur 37, Gemarkung Rheine rechts der Ems und ist im Übersichtsplan (Anlage 1) geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 327 , Kennwort: "Wohnmobilstellplatz Altenrheine", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan Abgrenzg. BPlan 327