Betreff
Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung Zwischenbericht
Vorlage
054/10
Aktenzeichen
II-2-51-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Begründung:

 

I        Einleitung

 

Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich mehrfach verankert.

 

• § 7 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW und § 80 Schulgesetz NRW schreiben eine abgestimmte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung vor.

• Der Kindesschutz wird als Auftrag für Jugendhilfe und Schule in § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und in § 42 Abs. 6 Schulgesetz des Landes formuliert.

• Die offene Ganztagsschule im Primarbereich ist ein Angebot von Schule und Jugendhilfe und leitet sich folgerichtig aus beiden Rechtssystemen ab, konkret aus § 24 Abs. 2 SGB VIII und § 5 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW.

 

Eine gute Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen einer individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen.

 

Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen, Arbeitsweisen und Methoden, verschiedener Strukturen, Zuständigkeiten und Finanzierungen muss es das gemeinsame Ziel sein, die Erziehung, Bildung und Betreuung junger Menschen gemeinsam zu fördern.

 

Spätestens ab dem Eintritt in die Grundschule tragen Jugendhilfe und Schule für dieselben Kinder und Jugendlichen gemeinsam Verantwortung.

 

Außerschulische Lebensbedingungen beeinflussen das Verhalten von Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihren Lernerfolg entscheidend.

 

Erfolg oder Misserfolg in der Schule und die Integration in die Lerngruppe wirken sich andererseits aber auch auf die außerschulische Lebenssituation, die Beziehung zu den Eltern und anderen Bezugspersonen aus und beeinflussen den sozialen Status schon im Kindesalter.

 

Vor diesem Hintergrund müssen Schule und Jugendhilfe ihre Zusammenarbeit verstärken und ihre Kompetenzen an Schnittstellen ihrer Zuständigkeit zusammenführen und voneinander lernen.

 

Gerade Kinder und Jugendliche in schwierigen Lern- und Lebenssituationen bedürfen der Beratung, Unterstützung, Förderung und ggf. des Schutzes.

 

Der Schule und der Jugendhilfe kommen als kooperierende Systeme ebenso wie

deren Akteuren hierbei eine aktive Rolle zu. ( vgl.: Empfehlungen zur Kooperation von Trägern der Hilfe zur Erziehung mit Schulträgern, Schulaufsicht und Schulen der Landesjugendämter und der Bezirksregierung Münster)

 

Schon im Jahre 2001 ist erstmals in Rheine eine integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung vorgelegt worden mit dem Ziel, verlässliche Kooperationsstrukturen zu entwickeln, die schulischen Angebote und die Angebote der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen und im Sinne der Kinder und der Familien ein integriertes Bildungskonzept vorzuhalten.

 

In der Fortschreibung des Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanesplanes aus dem Jahr 2007 sind aufbauend auf die unterschiedlichen Entwicklungen der Jugendhilfe und der veränderten Schulgesetzgebung Handlungsorientierungen dargelegt worden.

 

 

 

II      Sachstand

 

In der oben beschriebenen Fortschreibung sind 9 Entwicklungsschritte für ein inte-griertes Handlungskonzept dargelegt worden.

 

 

„1. Leitbild kommunale Verantwortungsgemeinschaft verankern:

Die einzelnen Komponenten des Erziehungs- und Bildungssystems müssen noch stärker miteinander vernetzt, die Kooperation ausgebaut werden. Im Mittelpunkt muss eine möglichst optimale Förderung von Kindern und Jugendlichen stehen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle beteiligten Akteure und Institutionen (Elternhaus, Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, weiterführende Schulen, berufsbildende Schulen, Ausbildungsbetriebe, Jugendhilfe, Schulaufsicht, Schulträger, externe Partner, etc.) zusammenwirken.

 

Es gilt, Zuständigkeitsgrenzen zu überwinden und eine Kultur der gemeinsamen, bereichübergreifenden Verantwortlichkeit zu etablieren.

 

2. Regelmäßige gesamtstädtische Abstimmung aller relevanten Akteure der Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit etablieren:

Schaffung einer organisatorischen Struktur mit verbindlicher Teilnahme von Schulverwaltung, Schulen, Jugendamt, Anbietern und Trägern der Jugend- und Familienhilfe, z.B. in Form einer AG nach § 78 KJHG.

Diese kann nach Elementarbereich, Primarbereich und Sekundarbereich untergliedert bzw. in Form eigenständiger AGs für die einzelnen Bereiche ausgestaltet sein, daneben sind je nach Bedarf Untergliederungen in einzelne Themenbereiche und Felder der Kooperation denkbar.

 

3. Stärkung der Koordinationsfunktion der Verwaltung:

Einrichtung einer Koordinationsstelle zur Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule und zur Entwicklung eines integrierten Bildungs- und Erziehungssystems. Die Koordinationsfunktion kann an der Schulverwaltung oder im Jugendamt angebunden sein. Der Koordinationsstelle obliegt die operative Steuerung der Abstimmungs- und fachlichen Diskussionsprozesse sowohl verwaltungsintern wie auch in der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Träger.

Die Schulen benennen, differenziert nach Schulformen, ebenfalls jeweils einen Beauftragten für die Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule.

 

4. Weiterentwicklung sozialräumlicher Vernetzungs- und Arbeitsformen: sozialräumliche Ausrichtung der Arbeit und Förderung der kleinräumigen Vernetzung von Einrichtungen, Dienste und Träger, um örtliche Potentiale zu mobilisieren und stadtteilbezogene Verbundsysteme aufzubauen.

Den Schulen im Stadtteil kommt hier eine besondere Bedeutung zu.

Wichtigstes Instrument ist die regelmäßige Durchführung von Sozialraumkonferenzen. Als räumlicher Bezugsrahmen für die Entwicklung wohngebietsbezogener Verbundsysteme bieten sich die vier großräumigen Planungsgebiete aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung an.

 

5. Unterstützung der Schulen durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zur stärkeren Verankerung sozialpädagogischer Inhalte im Schulbereich sowie zu Kooperationsmöglichkeiten Schule-Jugendhilfe: Hier ist neben den örtlichen Diensten (z.B. Erziehungsberatungsstelle, schulpsychologischer Dienst)

insbesondere auch die Schulaufsicht gefordert, entsprechende Fortbildungsangebote zu entwickeln bzw. anzubieten. Von besonderer Relevanz ist die Durchführung gemeinsamer Fortbildungen von Lehrkräften und Fachkräften der Jugendhilfe und Jugendarbeit.

 

6. Absicherung der Kooperation auf der Leitungsebene und der politischen Ebene:

Durch die Zuordnung von Schulverwaltung und Jugendamt zu einem Dezernat sind im Grundsatz bereits günstige Voraussetzungen für eine bereichsübergreifende Kooperation gegeben.

Erforderlich ist eine entsprechende operative Umsetzung: regelmäßiger institutionalisierter Austausch zwischen Schulamt und Jugendamt, um gegenseitige Information und abgestimmte Weiterentwicklung der Angebotsstruktur sicherzustellen, z.B. regelmäßige verwaltungsinterne Arbeitsgruppe; regelmäßige gemeinsame Sitzungen von Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss zu Schwerpunktthemen, die beide Bereiche berühren

 

7. Erweiterte Schulträgerschaft:

Auch bei stark institutionalisierter und gut funktionierender Kooperation der unterschiedlichen Bereiche und Träger schränkt die Trennung in innere Schulangelegenheiten (Schulaufsicht) und äußere Schulangelegenheiten (Kommune) die

Steuerungsfähigkeit der Kommune stark ein.

Aus dem Modellversuch „Selbständige Schule“ resultieren erste Impulse in Richtung auf eine Neudefinition der Schulträgerrolle bei Beibehaltung der rechtlich definierten Zuständigkeiten.

 

Gedacht ist an eine verstärkte Übernahme aktivierender und koordinierender Funktionen bei der Entwicklung einer integrierten Bildungslandschaft.

Sofern sich die Möglichkeit ergibt, Teilnahme an Modellversuchen, die in Richtung auf eine erweiterte Schulträgerschaft zielen. Erst auf der Basis einer erweiterten

Verantwortlichkeit über die Bereitstellung von Infrastruktur hinaus ergeben sich für die

Kommune adäquate Steuerungsmöglichkeiten in Richtung auf ein integriertes örtliches Bildungs-und Erziehungssystem.

 

8. Verlagerung von Kompetenzen auf die Einzelschule:

Bestehende Handlungsspielräume zur Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf die Einzelschule sollten soweit als möglich ausgeschöpft werden. Im Gegenzug Unterstützung des kontinuierlichen Erfahrungsaustausches und der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Schulen untereinander. Schulprofil und Schulprogramm auf jeweiligen Einzugsbereich / Sozialraum orientieren

 

9. Unterstützung lokaler Vernetzung durch Einbindung in regionale Strukturen:

Verstetigung regionaler Abstimmungen und eines regelmäßigen interkommunalen Erfahrungsaustausches auf Kreisebene. Beispiel: Kreisweite Vernetzung im Rahmen des Modellversuchs Selbständige Schule, Aufbau einer regionalen Bildungslandschaft. Lokale Erfahrungen in den Kreiskontext hineintragen sowie Austausch über Kooperationsprojekte Schule-Jugendhilfe in anderen Kommunen.“

 

Diese vom Gutachter formulierten eher abstrakten Entwicklungsschritte sind seitens der Verwaltung, den Schulen und den unterschiedlichen Jugendhilfeakteuren in Handlungsschritte umgesetzt worden, die im nachfolgenden dargestellt werden.

 

Regionales Bildungsnetzwerk Kreis Steinfurt

Ein Meilenstein der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe ist die Teilnahme am Modellprojekt Regionales Bildungsnetzwerk (RBN) als Folgeprojekt des Modells „Selbständige Schule“. Unter Beteiligung des Jugendamtes und der Schulverwaltung ist gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung und des Kreises Steinfurt ein Kooperationsvertrag zwischen dem Land NRW und dem Kreis Steinfurt geschlossen worden, der in den Handlungsfeldern

 

1.       Qualität im Ganztag

 

2.       Übergang Kindertagesstätte – Grundschule

 

3.       Schule – Jugendhilfe

 

4.       Gewaltprävention / Krisenintervention

 

zentrale Kooperationsformen der beteiligten Akteure entwickeln und beschreiben will. Vertreter der Stadt Rheine sind in den Arbeitsgruppen aktiv eingebunden.

Somit ist sowohl der Transfer in das Bildungsnetzwerk als auch der Transfer vor Ort sichergestellt.

 

„Wer Kommunale Bildungslandschaften gestalten will, braucht auch Anlaufstellen, die in der Lage sind, die inhaltlichen Beratungen zu organisieren und eine Servicefunktion für alle Beteiligten zu übernehmen. Dies sollte zum einen auf der Ebene der beteiligten Ämter, Verbände und Institutionen erfolgen, die bei dem Ausbau von Strukturen zur Vernetzung Unterstützung brauchen. Zum anderen brauchen auch Bürger/innen eine Anlauf- und Servicestelle, die hinsichtlich der breit aufgestellten Bildungsinfrastruktur Auskunft und Beratung anbietet.“ (vgl. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung Kommunaler Bildungslandschaften)

 

Die Geschäftsstelle des RBN ist eine solche Anlaufstelle mit Servicefunktion.

Auf die Vorlage zum RBN zur heutigen Sitzung wird verwiesen.

 

Ergänzend zur Entwicklung der Handlungsfelder im Rahmen des Regionalen Bildungsnetzwerkes sind folgende Entwicklungen seit Verabschiedung der Planung zu erwähnen:

 

Kooperation von Elementarbereich und Primarbereich sowie die Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule.

Am 30. Juni 2009 ist die „Vereinbarung zur Zusammenarbeit beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule“ von allen Grundschulleitern und den Trägern und Leitungskräften der Kindertageseinrichtungen unterzeichnet worden.

 

Diese Vereinbarung regelt verbindlich die Kooperation der Vertragspartner im Bereich des Übergangsmanagements und sieht regelmäßige Qualitätszirkel zur Verbesserung der Kooperation vor. In fünf Sozialräumen in der Stadt Rheine wird ein regelmäßiger Austausch zwischen den Kitas und den Grundschulen sichergestellt.

 

Innerhalb dieser 5 Sozialräume finden jährlich in Kooperation zwischen den Grundschulen, den Kitas und der Beteilung der Schulverwaltung und des Jugendamtes Informationsveranstaltungen für die Eltern 4-jähriger Kinder statt, um die Eltern frühzeitig über vorschulische Fördermöglichkeiten zu beraten.

 

Auch die Sprachstandsfeststellungsverfahren werden gemeinsam, wie vorgesehen, von den Grundschulen und Kitas durchgeführt, um Kindern mit sprachlichem Förderbedarf schon vor der Einschulung fördern zu können. Diese Sprachfördermaßnahmen werden in den Kitas durchgeführt.

 

Daneben sind gemeinsame Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern und Erzieherinnen und Erziehern geplant.

 

(Weiter-) Entwicklung von Ganztags- und Betreuungsangeboten im Grundschul- und im Sekundarbereich.

Im Planungszeitraum des Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans ist die Zahl der offenen Ganztagsschulen vom Schuljahr 2006/07 bis 2009/10 von 10 auf 12 und die Zahl der Ganztagsplätze von 372 auf 659 gestiegen.

 

Neben dem Ausbau der Betreuungsplätze tagt regelmäßig ein Qualitätszirkel zum offenen Ganztag, der sich sowohl mit inhaltlichen als auch mit organisatorischen Fragen beschäftigt.

 

Das Projekt Medeto hat ebenfalls qualitative Verbesserungsvorschläge der Gestaltung des offenen Ganztages entwickelt und ist derzeit im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge involviert. (s. Vorl. zur heutigen Sitzung)

 

Die drei Rheiner Halbtagshauptschulen wurden in gebundene erweiterte Ganztagshauptschulen umgewandelt.

 

Die Umwandlung der Elisabethschule erfolgte zum 01.08.2006, die der Overbergschule und Don-Bosco-Schule zum 01.08.2008.

 

Die Fürstenberg-Realschule ist seit dem 01.08.2009 eine gebundene Ganztagsschule.

 

Für das Kopernikus-Gymnasium ist die Umwandlung zum 01.08.2010 genehmigt.

 

Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung

Ende 2007 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung das Pilotprojekt „Kompetenzzentrum für die sonderpädagogische Förderung“ ins Leben gerufen.

 

Seit dem Schuljahr 2008/09 bilden die städtische Grüterschule – Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen – zusammen mit dem Partner Peter-Pan-Schule – Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung und für Sprache des Kreises Steinfurt – ein solches Kompetenzzentrum.

 

Das schulische Netzwerk besteht neben der Grüter- und der Peter-Pan-Schule aus 15 Grundschulen (zwei mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler), der Christophorus-Schule (Förderschule Geistige Entwicklung des Caritasverbandes Rheine e. V.) und der Heinrich-Hoffmann-Schule (Schule für Kranke).

 

Dieses Netzwerk umfasst mehr als 4.100 Schüler (Stand 08/09). Ziel des Kompetenzzentrums ist vor allem eine wohnortnahe und integrative Förderung von Kindern und Jugendlichen in allgemeinen Schulen.

 

Im Steuerkreis arbeiten die Schulverwaltung und das Jugendamt aktiv mit, um dem Ziel einer frühzeitigen, nach Möglichkeit im sozialen Umfeld der Kinder angesiedelten individuellen Förderung gerecht werden zu können.

Auf die Information zum Kompetenzzentrum für die heutige Sitzung wird verwiesen.

 

Schulsozialarbeit

An der Euregio Gesamtschule, der Elisabeth-Hauptschule, Don-Bosco-Hauptschule und Overberg-Hauptschule arbeiten teilzeitbeschäftigte Schulsozialarbeiter/innen als Landesbedienstete.

 

Das Berufskolleg und die Grüterschule haben mit Datum vom 28.10.2009 bzw. 14.12.2009 bei der Stadt einen Antrag auf Einstellung einer halbtagsbeschäftigten Fachkraft für Schulsozialarbeit gestellt.

 

Der Runderlass des Landes vom 23.01.2008 lässt die Einrichtung von Landesstellen nur in dem Umfang zu, wie der Schulträger gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt.

 

Das Berufskolleg und die Grüterschule würden jeweils auf eine halbe Lehrerstelle verzichten und dafür eine vom Land besoldete halbtagsbeschäftigte Fachkraft für Schulsozialarbeit erhalten. Diese Umwandlung ist aber nur möglich, wenn die Stadt Rheine ebenfalls eine halbe Stelle einrichtet.

 

Die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010 zu erörtern.

 

Schulpsychologische Beratung

Die Regionale Schulberatungsstelle ist eine Einrichtung des Kreises Steinfurt mit Sitz in Rheine.

 

Sie bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften kostenfrei vertraulichen und sachkundigen Rat für ihre Probleme im Schulalltag.

 

Häufige Beratungsanlässe sind u. a. Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens, Konzentrations- und Motivationsprobleme, Aggressives und störendes Verhalten, Schuldistanz, Schul- und Prüfungsangst, Mobbing, Umgang mit besonderer Begabung, Konflikte, die sich aus dem Beziehungsgeflecht ergeben.

 

Fragen des Übergangs von der Schule in den Beruf

Das Pilotprojekt Berufsnavigator, in dem ein individuelles Stärkenprofil für die Jugendlichen erstellt wird, wurde an Schulen mit großem Erfolg durchgeführt. Eine kreisweite Etablierung dieses wichtigen Bausteins im Berufswahlprozess ist in Planung.

 

Mit der Web-Anwendung Schüler-Online können sich Schülerinnen und Schüler ab 2010 über das münsterlandweite Bildungsangebot im Bereich der Berufskollegs informieren und online anmelden. Die Schulen führen das Anmeldeverfahren und die Überwachung der Schulpflicht ebenfalls online durch.

 

 

Neben den oben genannten Entwicklungen sollen noch einige Kooperationsformen beispielhaft erwähnt werden

 

           Regelmäßige Sitzung des Arbeitskreises der Grundschulleiter mit Vertretern der Erziehungsberatungsstelle und des Jugendamtes

 

       Vereinbarung der Jugendämter im Kreis Steinfurt und der Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen

 

       Anlassbezogene Gespräche mit Schulen, Eltern und Jugendamt zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern

 

       Regelmäßige Projekte zu den Themen Sexualität, Gewalt und Mobbing insbesondere in der Sekundarstufe I

 

       Ausbildung von Schülern als Multiplikatoren zur Thematik legale und illegale Drogen

 

       Ebenfalls etabliert hat sich eine Koordinierungsgruppe zwischen den Vertretern der Jugendämtern und der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt

 

       Regelmäßiger Austausch der Fachbereiche Schule, Kultur und Sport und Jugend, Familie und Soziales zur Abstimmung und Evaluation der geplanten Maßnahmen

 

 

III     Ausblick

 

Im Rahmen der Darstellung lässt sich ablesen, dass es vielfältige Kooperationsbeziehungen zwischen den Bereichen der Jugendhilfe und der Schule gibt.

Im Rahmen der qualitativen Ausweitung der Strukturen und der inhaltlichen Arbeit ist geplant, für Schulen ein Konzept zu entwickeln, welches insbesondere die Thematiken Sexualität, Gewalt, Mobbing und Drogen miteinander verzahnt und somit den interessierten Schulen ein integriertes Handlungskonzept anzubieten, welches als modulares Konzept die Stärkung der Zielgruppe erreichen soll.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich mit der Thematik „Frühe Hilfen und Schulen“ beschäftigt und hat sich das Modell der Stadt Ibbenbüren vorstellen lassen.

 

Auch in der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wird angeregt, in Grundschulen sozialarbeiterische Kompetenz zur Verfügung zu stellen.

 

Im Rahmen der weiteren Gestaltung der Kooperationen ist nach Auffassung der Verwaltung darüber nachzudenken, wie diese Kompetenz sinnvoll eingesetzt werden sollte.

Dabei schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum ein Konzept zu entwickeln, welches bei Bedarf neben der Beratung in schulischen Fragen auch eine Beratung in Fragen der Erziehung zur Verfügung stellen kann.

So kann sichergestellt werden, dass diese Beratungsressource bedarforientiert und zielgerichtet angeboten wird.

 

Im ersten Halbjahr 2010 wird nach Vorbereitung im Arbeitskreis des Schulaufsicht und der Jugendämter im Kreis Steinfurt allen Schulen im Kreis ein verbindliches System zur Meldung von Anhaltspunkten für Gefährdungen nach § 42,6 Schulgesetz zur Verfügung gestellt werden können.

 

Somit ist sichergestellt, dass im Zusammenwirken von Schulen und Jugendhilfe allen Anzeichen von Gefährdungen zielsicher nachgegangen wird.

 

 

III     Zusammenfassung

 

Wie aus den obigen Darstellungen ersichtlich ist, gibt es mittlerweile vielschichtige Kooperationsbezüge zwischen den unterschiedlichen Schulformen und den unterschiedlichen Akteuren der Jugendhilfe.

 

Im Ausblick sind die nächsten Schritte des qualitativen Ausbaus angesprochen worden.

 

Die Ausschüsse werden zeitnah über die weiteren Schritte informiert.