Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
I Einleitung
Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist in
Nordrhein-Westfalen gesetzlich mehrfach verankert.
• § 7 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW und § 80 Schulgesetz
NRW schreiben eine abgestimmte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung vor.
• Der Kindesschutz wird als Auftrag für Jugendhilfe und Schule
in § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und in § 42
Abs. 6 Schulgesetz des Landes formuliert.
• Die offene Ganztagsschule im Primarbereich ist ein Angebot von
Schule und Jugendhilfe und leitet sich folgerichtig aus beiden Rechtssystemen
ab, konkret aus § 24 Abs. 2 SGB VIII und § 5 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) sowie § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW.
Eine gute
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist eine wichtige Voraussetzung für
das Gelingen einer individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen.
Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen, Arbeitsweisen und
Methoden, verschiedener Strukturen, Zuständigkeiten und Finanzierungen muss es
das gemeinsame Ziel sein, die Erziehung, Bildung und Betreuung junger Menschen
gemeinsam zu fördern.
Spätestens ab dem Eintritt in die Grundschule tragen Jugendhilfe
und Schule für dieselben Kinder und Jugendlichen gemeinsam Verantwortung.
Außerschulische Lebensbedingungen beeinflussen das Verhalten von
Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihren Lernerfolg entscheidend.
Erfolg oder Misserfolg in der Schule und die Integration in die
Lerngruppe wirken sich andererseits aber auch auf die außerschulische Lebenssituation,
die Beziehung zu den Eltern und anderen Bezugspersonen aus und beeinflussen den
sozialen Status schon im Kindesalter.
Vor diesem Hintergrund müssen Schule und Jugendhilfe ihre
Zusammenarbeit verstärken und ihre Kompetenzen an Schnittstellen ihrer
Zuständigkeit zusammenführen und voneinander lernen.
Gerade Kinder und Jugendliche in schwierigen Lern- und
Lebenssituationen bedürfen der Beratung, Unterstützung, Förderung und ggf. des
Schutzes.
Der Schule und der Jugendhilfe kommen als kooperierende Systeme
ebenso wie
deren Akteuren hierbei eine aktive Rolle zu. (
vgl.: Empfehlungen zur Kooperation von Trägern der Hilfe zur Erziehung mit
Schulträgern, Schulaufsicht und Schulen der Landesjugendämter und der
Bezirksregierung Münster)
Schon im Jahre 2001 ist erstmals in Rheine
eine integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung vorgelegt worden mit
dem Ziel, verlässliche Kooperationsstrukturen zu entwickeln, die schulischen
Angebote und die Angebote der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen und im Sinne
der Kinder und der Familien ein integriertes Bildungskonzept vorzuhalten.
In der Fortschreibung des
Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanesplanes aus dem Jahr 2007 sind aufbauend
auf die unterschiedlichen Entwicklungen der Jugendhilfe und der veränderten
Schulgesetzgebung Handlungsorientierungen dargelegt worden.
II Sachstand
In der oben beschriebenen Fortschreibung sind 9 Entwicklungsschritte für ein inte-griertes
Handlungskonzept dargelegt worden.
„1.
Leitbild kommunale Verantwortungsgemeinschaft verankern:
Die
einzelnen Komponenten des Erziehungs- und Bildungssystems müssen noch stärker
miteinander vernetzt, die Kooperation ausgebaut werden. Im Mittelpunkt muss
eine möglichst optimale Förderung von Kindern und Jugendlichen stehen.
Um
dieses Ziel zu erreichen, müssen alle beteiligten Akteure und Institutionen
(Elternhaus, Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, weiterführende Schulen,
berufsbildende Schulen, Ausbildungsbetriebe, Jugendhilfe, Schulaufsicht,
Schulträger, externe Partner, etc.) zusammenwirken.
Es
gilt, Zuständigkeitsgrenzen zu überwinden und eine Kultur der gemeinsamen,
bereichübergreifenden Verantwortlichkeit zu etablieren.
2.
Regelmäßige gesamtstädtische Abstimmung aller relevanten Akteure der Bildungs-,
Betreuungs- und Erziehungsarbeit etablieren:
Schaffung
einer organisatorischen Struktur mit verbindlicher Teilnahme von Schulverwaltung,
Schulen, Jugendamt, Anbietern und Trägern der Jugend- und Familienhilfe, z.B.
in Form einer AG nach § 78 KJHG.
Diese
kann nach Elementarbereich, Primarbereich und Sekundarbereich untergliedert
bzw. in Form eigenständiger AGs für die einzelnen Bereiche ausgestaltet sein,
daneben sind je nach Bedarf Untergliederungen in einzelne Themenbereiche und Felder
der Kooperation denkbar.
3.
Stärkung der Koordinationsfunktion der Verwaltung:
Einrichtung
einer Koordinationsstelle zur Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe
und Schule und zur Entwicklung eines integrierten Bildungs- und Erziehungssystems.
Die Koordinationsfunktion kann an der Schulverwaltung oder im Jugendamt
angebunden sein. Der Koordinationsstelle obliegt die operative Steuerung der
Abstimmungs- und fachlichen Diskussionsprozesse sowohl verwaltungsintern wie
auch in der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Träger.
Die
Schulen benennen, differenziert nach Schulformen, ebenfalls jeweils einen Beauftragten
für die Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule.
4.
Weiterentwicklung sozialräumlicher Vernetzungs- und Arbeitsformen: sozialräumliche
Ausrichtung der Arbeit und Förderung der kleinräumigen Vernetzung von
Einrichtungen, Dienste und Träger, um örtliche Potentiale zu mobilisieren und
stadtteilbezogene Verbundsysteme aufzubauen.
Den
Schulen im Stadtteil kommt hier eine besondere Bedeutung zu.
Wichtigstes
Instrument ist die regelmäßige Durchführung von Sozialraumkonferenzen. Als
räumlicher Bezugsrahmen für die Entwicklung wohngebietsbezogener Verbundsysteme
bieten sich die vier großräumigen Planungsgebiete aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung
an.
5.
Unterstützung der Schulen durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zur
stärkeren Verankerung sozialpädagogischer Inhalte im Schulbereich sowie
zu Kooperationsmöglichkeiten Schule-Jugendhilfe: Hier ist neben den örtlichen
Diensten (z.B. Erziehungsberatungsstelle,
schulpsychologischer Dienst)
insbesondere auch die Schulaufsicht gefordert,
entsprechende Fortbildungsangebote zu entwickeln bzw. anzubieten. Von
besonderer Relevanz ist die Durchführung gemeinsamer Fortbildungen von Lehrkräften
und Fachkräften der Jugendhilfe und Jugendarbeit.
6. Absicherung der Kooperation auf der Leitungsebene
und der politischen Ebene:
Durch die Zuordnung von Schulverwaltung und Jugendamt
zu einem Dezernat sind im Grundsatz bereits günstige Voraussetzungen für eine
bereichsübergreifende Kooperation gegeben.
Erforderlich ist eine entsprechende operative
Umsetzung: regelmäßiger institutionalisierter Austausch zwischen Schulamt und
Jugendamt, um gegenseitige Information und abgestimmte Weiterentwicklung der
Angebotsstruktur sicherzustellen, z.B. regelmäßige verwaltungsinterne
Arbeitsgruppe; regelmäßige gemeinsame Sitzungen von Schulausschuss und
Jugendhilfeausschuss zu Schwerpunktthemen, die beide Bereiche berühren
7. Erweiterte Schulträgerschaft:
Auch bei stark institutionalisierter und gut
funktionierender Kooperation der unterschiedlichen Bereiche und Träger schränkt
die Trennung in innere Schulangelegenheiten (Schulaufsicht) und äußere Schulangelegenheiten
(Kommune) die
Steuerungsfähigkeit der Kommune stark ein.
Aus dem Modellversuch „Selbständige Schule“ resultieren
erste Impulse in Richtung auf eine Neudefinition der Schulträgerrolle bei
Beibehaltung der rechtlich definierten Zuständigkeiten.
Gedacht ist an eine verstärkte Übernahme aktivierender
und koordinierender Funktionen bei der Entwicklung einer integrierten Bildungslandschaft.
Sofern sich die Möglichkeit ergibt, Teilnahme an
Modellversuchen, die in Richtung auf eine erweiterte Schulträgerschaft zielen.
Erst auf der Basis einer erweiterten
Verantwortlichkeit über die Bereitstellung von
Infrastruktur hinaus ergeben sich für die
Kommune adäquate Steuerungsmöglichkeiten in Richtung
auf ein integriertes örtliches Bildungs-und Erziehungssystem.
8. Verlagerung von Kompetenzen auf die Einzelschule:
Bestehende Handlungsspielräume zur Verlagerung von
Entscheidungskompetenzen auf die Einzelschule sollten soweit als möglich
ausgeschöpft werden. Im Gegenzug Unterstützung des kontinuierlichen Erfahrungsaustausches
und der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Schulen untereinander. Schulprofil
und Schulprogramm auf jeweiligen Einzugsbereich / Sozialraum orientieren
9. Unterstützung lokaler Vernetzung durch Einbindung in
regionale Strukturen:
Verstetigung regionaler Abstimmungen und eines
regelmäßigen interkommunalen Erfahrungsaustausches auf Kreisebene. Beispiel:
Kreisweite Vernetzung im Rahmen des Modellversuchs Selbständige Schule, Aufbau
einer regionalen Bildungslandschaft. Lokale Erfahrungen in den Kreiskontext
hineintragen sowie Austausch über Kooperationsprojekte Schule-Jugendhilfe in
anderen Kommunen.“
Diese vom Gutachter formulierten eher
abstrakten Entwicklungsschritte sind seitens der Verwaltung, den Schulen und
den unterschiedlichen Jugendhilfeakteuren in Handlungsschritte umgesetzt
worden, die im nachfolgenden dargestellt werden.
Regionales
Bildungsnetzwerk Kreis Steinfurt
Ein Meilenstein der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
ist die Teilnahme am Modellprojekt Regionales Bildungsnetzwerk (RBN) als
Folgeprojekt des Modells „Selbständige Schule“. Unter Beteiligung des
Jugendamtes und der Schulverwaltung ist gemeinsam mit Vertretern der
Bezirksregierung und des Kreises Steinfurt ein Kooperationsvertrag zwischen dem
Land NRW und dem Kreis Steinfurt geschlossen worden, der in den
Handlungsfeldern
1. Qualität im
Ganztag
2. Übergang
Kindertagesstätte – Grundschule
3. Schule –
Jugendhilfe
4. Gewaltprävention /
Krisenintervention
zentrale Kooperationsformen der beteiligten Akteure entwickeln
und beschreiben will. Vertreter der Stadt Rheine sind in den Arbeitsgruppen
aktiv eingebunden.
Somit ist sowohl der Transfer in das Bildungsnetzwerk als auch
der Transfer vor Ort sichergestellt.
„Wer Kommunale
Bildungslandschaften gestalten will, braucht auch Anlaufstellen, die in der
Lage sind, die inhaltlichen Beratungen zu organisieren und eine Servicefunktion
für alle Beteiligten zu übernehmen. Dies sollte zum einen auf der Ebene der
beteiligten Ämter, Verbände und Institutionen erfolgen, die bei dem Ausbau von
Strukturen zur Vernetzung Unterstützung brauchen. Zum anderen brauchen auch
Bürger/innen eine Anlauf- und Servicestelle, die hinsichtlich der breit
aufgestellten Bildungsinfrastruktur Auskunft und Beratung anbietet.“ (vgl. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur
Weiterentwicklung Kommunaler Bildungslandschaften)
Die Geschäftsstelle des RBN ist eine solche
Anlaufstelle mit Servicefunktion.
Auf die Vorlage zum RBN zur heutigen Sitzung wird verwiesen.
Ergänzend zur Entwicklung der Handlungsfelder im Rahmen des
Regionalen Bildungsnetzwerkes sind folgende Entwicklungen seit Verabschiedung
der Planung zu erwähnen:
Kooperation von Elementarbereich und
Primarbereich sowie die Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die
Grundschule. –
Am 30. Juni 2009 ist
die „Vereinbarung zur Zusammenarbeit beim Übergang von der
Kindertageseinrichtung in die Grundschule“ von allen Grundschulleitern und den
Trägern und Leitungskräften der Kindertageseinrichtungen unterzeichnet worden.
Diese Vereinbarung
regelt verbindlich die Kooperation der Vertragspartner im Bereich des Übergangsmanagements
und sieht regelmäßige Qualitätszirkel zur Verbesserung der Kooperation vor. In
fünf Sozialräumen in der Stadt Rheine wird ein regelmäßiger Austausch zwischen
den Kitas und den Grundschulen sichergestellt.
Innerhalb dieser 5
Sozialräume finden jährlich in Kooperation zwischen den Grundschulen, den Kitas
und der Beteilung der Schulverwaltung und des Jugendamtes
Informationsveranstaltungen für die Eltern 4-jähriger Kinder statt, um die
Eltern frühzeitig über vorschulische Fördermöglichkeiten zu beraten.
Auch die Sprachstandsfeststellungsverfahren
werden gemeinsam, wie vorgesehen, von den Grundschulen und Kitas durchgeführt,
um Kindern mit sprachlichem Förderbedarf schon vor der Einschulung fördern zu
können. Diese Sprachfördermaßnahmen werden in den Kitas durchgeführt.
Daneben sind
gemeinsame Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern und Erzieherinnen und
Erziehern geplant.
(Weiter-) Entwicklung von Ganztags- und
Betreuungsangeboten im Grundschul- und im Sekundarbereich.
Im Planungszeitraum
des Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans ist die Zahl der offenen
Ganztagsschulen vom Schuljahr 2006/07 bis 2009/10 von 10 auf 12 und die Zahl
der Ganztagsplätze von 372 auf 659 gestiegen.
Neben dem Ausbau der
Betreuungsplätze tagt regelmäßig ein Qualitätszirkel zum offenen Ganztag, der
sich sowohl mit inhaltlichen als auch mit organisatorischen Fragen beschäftigt.
Das Projekt Medeto
hat ebenfalls qualitative Verbesserungsvorschläge der Gestaltung des offenen
Ganztages entwickelt und ist derzeit im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge
involviert. (s. Vorl. zur heutigen Sitzung)
Die drei Rheiner
Halbtagshauptschulen wurden in gebundene erweiterte Ganztagshauptschulen
umgewandelt.
Die Umwandlung der
Elisabethschule erfolgte zum 01.08.2006, die der Overbergschule und
Don-Bosco-Schule zum 01.08.2008.
Die
Fürstenberg-Realschule ist seit dem 01.08.2009 eine gebundene Ganztagsschule.
Für das
Kopernikus-Gymnasium ist die Umwandlung zum 01.08.2010 genehmigt.
Strategien zur Verbesserung der individuellen
Förderung
Ende 2007 hat das
Ministerium für Schule und Weiterbildung das Pilotprojekt „Kompetenzzentrum für
die sonderpädagogische Förderung“ ins Leben gerufen.
Seit dem Schuljahr
2008/09 bilden die städtische Grüterschule – Förderschule mit dem Schwerpunkt
Lernen – zusammen mit dem Partner Peter-Pan-Schule – Förderschule für
emotionale und soziale Entwicklung und für Sprache des Kreises Steinfurt – ein
solches Kompetenzzentrum.
Das schulische Netzwerk
besteht neben der Grüter- und der Peter-Pan-Schule aus 15 Grundschulen (zwei
mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler), der
Christophorus-Schule (Förderschule Geistige Entwicklung des Caritasverbandes
Rheine e. V.) und der Heinrich-Hoffmann-Schule (Schule für Kranke).
Dieses Netzwerk
umfasst mehr als 4.100 Schüler (Stand 08/09). Ziel des Kompetenzzentrums ist
vor allem eine wohnortnahe und integrative Förderung von Kindern und Jugendlichen
in allgemeinen Schulen.
Im Steuerkreis
arbeiten die Schulverwaltung und das Jugendamt aktiv mit, um dem Ziel einer
frühzeitigen, nach Möglichkeit im sozialen Umfeld der Kinder angesiedelten
individuellen Förderung gerecht werden zu können.
Auf die Information
zum Kompetenzzentrum für die heutige Sitzung wird verwiesen.
Schulsozialarbeit
An der Euregio
Gesamtschule, der Elisabeth-Hauptschule, Don-Bosco-Hauptschule und
Overberg-Hauptschule arbeiten teilzeitbeschäftigte Schulsozialarbeiter/innen
als Landesbedienstete.
Das Berufskolleg und
die Grüterschule haben mit Datum vom 28.10.2009 bzw. 14.12.2009 bei der Stadt
einen Antrag auf Einstellung einer halbtagsbeschäftigten Fachkraft für
Schulsozialarbeit gestellt.
Der Runderlass des
Landes vom 23.01.2008 lässt die Einrichtung von Landesstellen nur in dem Umfang
zu, wie der Schulträger gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für
Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt.
Das Berufskolleg und
die Grüterschule würden jeweils auf eine halbe Lehrerstelle verzichten und
dafür eine vom Land besoldete halbtagsbeschäftigte Fachkraft für
Schulsozialarbeit erhalten. Diese Umwandlung ist aber nur möglich, wenn die
Stadt Rheine ebenfalls eine halbe Stelle einrichtet.
Die Bereitstellung
der hierfür erforderlichen Mittel ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2010 zu erörtern.
Schulpsychologische Beratung
Die Regionale
Schulberatungsstelle ist eine Einrichtung des Kreises Steinfurt mit Sitz in
Rheine.
Sie bietet
Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften kostenfrei vertraulichen und
sachkundigen Rat für ihre Probleme im Schulalltag.
Häufige Beratungsanlässe
sind u. a. Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens,
Konzentrations- und Motivationsprobleme, Aggressives und störendes Verhalten,
Schuldistanz, Schul- und Prüfungsangst, Mobbing, Umgang mit besonderer
Begabung, Konflikte, die sich aus dem Beziehungsgeflecht ergeben.
Fragen des Übergangs von der Schule in den
Beruf
Das Pilotprojekt
Berufsnavigator, in dem ein individuelles Stärkenprofil für die Jugendlichen
erstellt wird, wurde an Schulen mit großem Erfolg durchgeführt. Eine kreisweite
Etablierung dieses wichtigen Bausteins im Berufswahlprozess ist in Planung.
Mit der
Web-Anwendung Schüler-Online können sich Schülerinnen und Schüler ab 2010 über
das münsterlandweite Bildungsangebot im Bereich der Berufskollegs informieren
und online anmelden. Die Schulen führen das Anmeldeverfahren und die
Überwachung der Schulpflicht ebenfalls online durch.
Neben den oben
genannten Entwicklungen sollen noch einige Kooperationsformen beispielhaft
erwähnt werden
► Regelmäßige Sitzung des
Arbeitskreises der Grundschulleiter mit Vertretern der Erziehungsberatungsstelle
und des Jugendamtes
► Vereinbarung der Jugendämter im Kreis
Steinfurt und der Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung zur
Teilnahme an Hilfeplangesprächen
► Anlassbezogene Gespräche mit Schulen, Eltern und Jugendamt zur
Verbesserung der Lebenssituation von Kindern
► Regelmäßige Projekte zu den Themen
Sexualität, Gewalt und Mobbing insbesondere in der Sekundarstufe I
► Ausbildung von Schülern als Multiplikatoren
zur Thematik legale und illegale Drogen
► Ebenfalls etabliert hat sich eine Koordinierungsgruppe
zwischen den Vertretern der Jugendämtern und der Schulaufsicht im Kreis
Steinfurt
► Regelmäßiger Austausch der Fachbereiche
Schule, Kultur und Sport und Jugend, Familie und Soziales zur Abstimmung und
Evaluation der geplanten Maßnahmen
III Ausblick
Im Rahmen der Darstellung lässt sich ablesen, dass es vielfältige
Kooperationsbeziehungen zwischen den Bereichen der Jugendhilfe und der Schule
gibt.
Im Rahmen der qualitativen Ausweitung der Strukturen und der
inhaltlichen Arbeit ist geplant, für Schulen ein Konzept zu entwickeln, welches
insbesondere die Thematiken Sexualität, Gewalt, Mobbing und Drogen miteinander
verzahnt und somit den interessierten Schulen ein integriertes Handlungskonzept
anzubieten, welches als modulares Konzept die Stärkung der Zielgruppe erreichen
soll.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich mit der Thematik „Frühe Hilfen und
Schulen“ beschäftigt und hat sich das Modell der Stadt Ibbenbüren vorstellen lassen.
Auch in der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wird
angeregt, in Grundschulen sozialarbeiterische Kompetenz zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der weiteren Gestaltung der Kooperationen ist nach Auffassung
der Verwaltung darüber nachzudenken, wie diese Kompetenz sinnvoll eingesetzt
werden sollte.
Dabei schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum
ein Konzept zu entwickeln, welches bei Bedarf neben der Beratung in schulischen
Fragen auch eine Beratung in Fragen der Erziehung zur Verfügung stellen kann.
So kann sichergestellt werden, dass diese Beratungsressource bedarforientiert
und zielgerichtet angeboten wird.
Im ersten Halbjahr 2010 wird nach Vorbereitung im Arbeitskreis des Schulaufsicht
und der Jugendämter im Kreis Steinfurt allen Schulen im Kreis ein verbindliches
System zur Meldung von Anhaltspunkten für Gefährdungen nach § 42,6 Schulgesetz
zur Verfügung gestellt werden können.
Somit ist sichergestellt, dass im Zusammenwirken von Schulen und Jugendhilfe
allen Anzeichen von Gefährdungen zielsicher nachgegangen wird.
III Zusammenfassung
Wie aus den obigen Darstellungen ersichtlich ist, gibt es mittlerweile
vielschichtige Kooperationsbezüge zwischen den unterschiedlichen Schulformen
und den unterschiedlichen Akteuren der Jugendhilfe.
Im Ausblick sind die nächsten Schritte des qualitativen Ausbaus angesprochen
worden.
Die Ausschüsse werden zeitnah über die weiteren Schritte informiert.