Betreff
Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen in Rheine - Sachstandsbericht und planungsrechtliche Prüfung
Vorlage
058/10
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Auf Anfrage aus dem politischen Raum sowie als ein Aspekt des kommunalen Klimaschutzes wurde die als Anlage beigefügte „Prüfung der Voraussetzungen für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen“ erarbeitet (s. Anlagen 1 (Text) und 2 (Plan)).

 

Ein Ergebnis dieser Prüfung ist der Vorschlag, im Bereich Altenrheiner Brook/Kanalhafen eine zusätzliche Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu forcieren bzw. auszuweisen. Dazu bedarf es u.a. einer Regionalplanänderung (ggf. im Rahmen der aktuellen Fortschreibung), da sich diese Zone außerhalb des derzeit dargestellten Korridors bzw. Vorranggebietes befindet (s. Anlage 3).

 

Zudem muss anschließend der Flächennutzungsplan (s. Anlage 4) geändert und ggf. ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der insbesondere die genauen Standorte und Gesamthöhen verbindlich festlegt.

 

Die Stadt Rheine würde also zunächst „lediglich“ den planungs- bzw. fachrechtlichen Teil bewerkstelligen. Insbesondere die eigentumsrechtlichen Verhandlungen sowie der Bau und der Betrieb des Windparks macht künftig privatrechtliche Regelungen erforderlich, die eines externen Investors bzw. Betreibers bedarf.

 

Die Vorstellung dieser hier beigefügten Ausarbeitung ist als erste Information zum Projekt „Neuer Windpark“ zu verstehen, als erster Schritt auf dem relativ „langen Weg“ bis zur Realisierung.

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Studie zum Thema „Planungsrechtliche Prüfung der Voraussetzungen für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen in Rheine“ billigend zur Kenntnis.

 

Er beschließt für den Bereich Altenrheiner Brook/Kanalhafen das Verfahren zur Regionalplanänderung anzustoßen bzw. zu beantragen. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über die vorbereitenden Maßnahmen und die Erstellung der von der Bezirksregierung Münster geforderten Unterlagen frühzeitig zu informieren.