Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung hier: Festlegung Leuchtenköpfe
Vorlage
071/10
Aktenzeichen
TBR/Str.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Auswahl der Leuchtenköpfe für Leuchten im Stadtgebiet auf unbestimmte Zeit auf die in der Begründung genannten Fabrikate zu beschränken. Diese Auswahl gilt sowohl für den Austausch als auch für Neuaufstellungen.


Begründung:

 

1)          Veranlassung

 

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14. Januar 2010 ist vom Rat der Stadt Rheine am 2. Februar 2010 beschlossen worden, dass ein Teil der der Stadt Rheine im Zusammenhang mit dem Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) noch zur Verfügung stehenden Mittel in die Erneuerung der Straßenbeleuchtung investiert werden soll.

Neben dem Austausch von Beleuchtungskabeln soll ein Austausch vorhandener Leuchtmittel (vornehmlich HQL) gegen NAV in den Hauptverkehrsstraßen erfolgen. Dafür ist in den meisten Fällen lediglich ein Austausch des Leuchtmittels im vorhandenen Leuchtenaufsatz erforderlich.

Der ebenfalls beschlossene Wegfall vorhandener Pilzleuchten setzt den Austausch des gesamten Lampenkopfes voraus. Ziel ist der Einbau von Mastaufsatzleuchten, die mit energetisch effektiven Leuchtmitteln ausge­stattet werden können (1 x 26 W Kompakt-Leuchtstofflampe).

Diese Notwendigkeit bedingt, dass eine mögliche Auswahl an Mastaufsatzleuchten festgelegt wird, die dann langfristig für alle Erneuerungen und Neuaufstellungen im Stadtgebiet verwendet wird. Diese Festlegung ist erforderlich, um die Lagerhaltung realistisch gestalten zu können, aber auch, um langfristig ein einheitliches Bild im Stadtgebiet zu erhalten.

 

 

2)          Vorgehen bei der Maßnahmenumsetzung

 

Als erste Maßnahme aus dem Beschluss des Bauausschusses vom 14. Januar und des Rates vom 2. Februar 2010 wird Maßnahme c (Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabeln) umgesetzt, da bei den Stadtwerken in den gleichen Bereichen Verlegungsarbeiten von Versorgungsleitungen anstehen, die auch bereits ausgeschrieben und an verschiedene Firmen vergeben sind. Die Verlegung der Beleuchtungskabel haben die Stadtwerke in ihrer Ausschreibung der Bauarbeiten bereits berücksichtigt. Es besteht aber die Möglichkeit, die Arbeiten unabhängig voneinander zu beauftragen. Eine Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten in der Winterzeit sorgt dafür, dass z. T. deutlich günstigere Preise erzielt werden. Um ebenfalls von diesen Preisen und der Mitnutzung der Leitungsgräben (die bei gemeinsamer Verlegung nur anteilig berechnet werden) profitieren zu können, ist vorgesehen, die notwendigen Arbeiten und Materialien schnellst­möglich zu beauftragen. Mit der Umsetzung soll direkt nach Maßnahmenmeldung an die Bezirksregierung Münster und im Anschluss an die Frostperiode (März 2010)  begonnen werden.

Da bei Umsetzung der Beleuchtungskabelmaßnahme auch Bereiche betroffen sind, in denen zurzeit Pilzleuchten (auch auf Betonmasten) vorhanden sind, sollen diese (im Vorgriff auf die mitbeschlossenen Maßnahmen d und e) bereits mit ausgetauscht werden, um einen erneuten Aufbruch der Oberflächen in naher Zukunft zu vermeiden. Der Austausch der Masten erfolgt bei allen anzutreffenden Betonmasten und bei in der Zustandsbewertung als kritisch und schlecht beurteilten Stahl- und Alumasten. Die Höhe der neuen Masten (4 bis 6 m) wurde anhand der örtlichen Gegebenheiten und umgebenden vorhandenen Masthöhen festgelegt.

Für die Masten wird keine Fabrikatsfestlegung stattfinden, sondern lediglich die Anforderungen an den Mastzopf und das Material, so dass auch hier ein Wettbewerb ermöglicht wird. Für die Leuchtenköpfe sollte allerdings aus oben bereits angeführten Gründen eine Fabrikatsvorgabe erfolgen.

 

 

3)          Festlegung der Leuchtenkopffabrikate

 

Die Technischen Betriebe Rheine AöR haben eine Auswahl an Mastaufsatzleuchten verschiedener Firmen zusammengestellt. Neben dem bereits vielfach verwendeten Fabrikat „Raute“ (Reihe 151) von Firma Hellux werden an dieser Stelle noch vier vergleichbare Fabrikate anderer Firmen vorgeschlagen, deren genaue Ausstattung und Optik den anliegenden Produktinformationen zu entnehmen sind. Die gewünschte Bestückung mit  einer 26 W Kompakt-Leuchtstofflampe ist bei allen Fabrikaten möglich.

 

Bei den vorgeschlagenen Fabrikaten handelt es sich um:

 

1) HELLUX        Leuchte 151                                       (Anlage 1)            

2) hess            Mastaufsatzleuchte SERA 600   (Anlage 2)

3) TRILUX         Aufsatzleuchte 9321G               (Anlage 3)

4) TRILUX         Auf- und Ansatzleuchte 9701LR (Anlage 4)

5) Vulkan         Leuchte 3028                           (Anlage 5)

 

Es wird vorgeschlagen, alle Fabrikate zuzulassen, um einen angemessenen Wettbewerb zu ermöglichen.


Anlagen:

 

Produktinformationen der vorgeschlagenen Leuchtenköpfe