Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2010/2011
Vorlage
077/10
Aktenzeichen
II 2 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kindergartenjahr 2010/2011 zu.

 


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2010/2011 fanden in der 2. und 3. Kalenderwoche diesen Jahres die Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt.

 

Die Trägergespräche wurden konstruktiv und lösungsorientiert geführt. Sie waren auf beiden Seiten davon geprägt, einerseits den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen und anderseits soweit wie möglich und vertretbar, einen weiteren Ausbau der U3-Plätze vorzunehmen.

 

Ergebnis der Trägergespräche ist, dass allen angemeldeten Rechtanspruchskindern ein Kindergartenplatz angeboten werden kann. In wenigen Einzelfällen steht der Platz zwar nicht im Wunschkindergarten, jedoch in einem benachbarten Kindergarten zur Verfügung. Zur Budgetfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten aus § 18 Abs. 4 des Kinderbildungsgesetztes (zulässige Überschreitung der Gruppenstärke) ausgeschöpft, um den Ausbau der U3-Plätze voranzutreiben. Auch hier konnte in allen Fällen auf die Unterstützung der beteiligten Träger gebaut werden, um den Betreuungswünschen der Eltern nachzukommen. Von der im KiBiz ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Überschreitung der Gruppenstärke wurde auch deshalb Gebrauch gemacht, da aufgrund der demografischen Entwicklung sich zukünftig die Zahl der Kinder insgesamt verringert. Wie bereits in der Vorlage 344/09 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2009 zur Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ausgeführt, erhöht sich in Teilbereichen der Stadt noch der Anteil der Kinder im Rechtsanspruchsbereich. Ab dem Jahr 2012 setzt jedoch ein enormer Abwärtstrend ein, der unmittelbar zum weiteren Ausbau von U3-Plätzen genutzt werden kann.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Ziele war es lediglich in zwei Einrichtungen erforderlich, die Genehmigung des Landesjugendamtes bezüglich der vereinbarten Gruppenstärke einzuholen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die notwendigen Überschreitungen von den Trägern vorgeschlagen wurden.

 

Vor diesem Hintergrund war es dann auch möglich, die U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen von 206 auf insgesamt 229 Plätze auszubauen. Das entspricht einer Erhöhung um 11,2 %. Hierbei sind schon die U3-Plätze eingerechnet, die in der Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst  zum 01. 02. 2011 durch den Anbau der 4. Gruppe entstehen.

 

Nach den Ergebnissen der Trägergespräche gestaltet sich die Verteilung der Plätze auf die Gruppenformen nach dem Kinderbildungsgesetz wie folgt:

 

Gruppenform I a              125                       )

Gruppenform I b              290                       )        davon 167 U 3-Kinder

Gruppenform I c              211                       )

 

 

Gruppenform II a                7                        )

Gruppenform II b             25                        )        = 52 U 3 Kinder

Gruppenform II c             20                        )

 

 

Gruppenform III a                64

Gruppenform III b            1041

Gruppenform III c              405

 

Zur Verteilung der Plätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Bezüglich des Ausbaues der U3-Plätze hat das Land NRW keine festen Kontingente vorgegeben, sondern die fortgeschriebene Ausbauplanung abgefragt. Die ausgewiesenen U3-Plätze bewegen sich innerhalb der im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesenen Plätze.

 

Bei den Trägergesprächen im Bereich links der Ems wurde unter Berücksichtigung der Jugendhilfeausschussbeschlüsse zum Ausbau der U3-Plätze im Bereich links der Ems auch abgefragt, wie die beabsichtigten Baumaßnahmen zeitlich realisiert werden. Hierzu erfolgten die Rückmeldungen wie folgt:

 

Jakobi-Kindergarten

 

Die erforderlichen Umbauarbeiten werden voraussichtlich zum 01. 08. 2011 abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund sind für das Kindergartenjahr 2010/2011 hier keine zusätzlichen U3-Plätze zu erwarten.

 

Janusz-Korczak-Kindergarten

 

Die erforderlichen Umbauarbeiten werden voraussichtlich zum 01. 08. 2011 abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund sind für das Kindergartenjahr 2010/2011 hier keine zusätzlichen U3-Plätze zu erwarten.

 

Gertrud-Kindergarten

 

Die erste Planung wurde vorgelegt. Hieraus ist erkennbar, dass mit erheblichen Umbauarbeiten gerechnet wird. Der Träger ist momentan damit beschäftigt, die vorliegende Planung mit dem Bistum abzusprechen. Abzumerken ist, dass die Einrichtung im Bestand nicht über das heute gängige Raumprogramm verfügt. Vor diesem Hintergrund sind die umfangreichen Bauarbeiten zu erklären. Durch die U3-Förderrichtlinie ist die Umbaumaßnahme nach heutigen Kenntnisstand zu 40 % durchfinanziert. Die Frage der Finanzierung der Restkosten ist noch zu regeln. Der Träger will hier zunächst die Planungsfreigabe des Bistums erwirken.


 

Kindertagesstätte Ellinghorst

 

Die erforderlichen Umbauarbeiten werden voraussichtlich zum 01. 02. 2011 abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund sind für das Kindergartenjahr 2010/2011 zusätzliche U3-Plätze anzumelden. Mit dem Träger wurde vereinbart, zusätzlich ab dem 01. 02. 2011 folgende Kontingente anzumelden

 

Gruppenform II a             2 Plätze

Gruppenform II b             4 Plätze

Gruppenform II c             4 Plätze

 

 

Zusammen mit den im Laufe des Kindergartenjahres 2010/2011 zur Verfügung stehenden 229  U3-Plätzen und den bereits beschlossenen Baumaßnahmen zur Schaffung weiterer 30 Plätze für Kinder unter drei Jahren ergibt sich im U3-Bereich eine Bedarfsdeckung gemessen am zu erreichenden Ausbaustand  am 01.08.2013 von 65 %.

 

Entwicklung der Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre 2009/ 2010 und 2010/2011                                                                                     

 

Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich die Angebotsstruktur im Vergleich der beiden Kindergartenjahre verändern wird.

 

Plätze

im Kindergartenjahr

2009/2010

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr 2010/2011

lt. Planung

in der Gruppenform I a

87

125

in der Gruppenform I b

318

290

in der Gruppenform I c

187

211

 

 

 

in der Gruppenform II a

0

7

in der Gruppenform II b

21

25

in der Gruppenform II c

26

20

 

 

 

in der Gruppenform III a

66

64

in der Gruppenform III b

1142

1041

in der Gruppenform III c

344

405

Plätze insgesamt:

2191

2188

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ohne die 10 Plätze in der Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst,

die erst zum 01. 02. 2011 in Betrieb genommen werden sollen,

betragen die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2010/2011 insgesamt                                                              13.039.400,00 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von               1.433.161,00 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von      11.606.239,00 €

 

die bei den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2010 und zum

Finanzplan 2011 ff. berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                        12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                 9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                              4 %

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise übernommen von der Stadt Rheine übernommen.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse, die je nach Trägerschaft

wie folgt gestaffelt sind:

 

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                  36,5 %

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger         36,0 %

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen             38,5 %

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, die gemessen an den Bruttobetriebskosten 19 % ausmachen sollen. Tatsächlich liegt dieser Prozentsatz jedoch bei ca. 15 %.

 

Veränderungen beim Buchungsverhalten

 

Bei fast gleichbleibenden Platzzahlen insgesamt hat sich das Buchungsverhalten der Eltern in Bezug auf die wöchentlichen Betreuungszeiten wie folgt verändert:

 

wöchentliche

Betreuungszeit

Kindergartenjahr

2009/2010

Kindergartenjahr

2010/2011

Veränderungen

25 Std.

153

196

+      43

35 Std.

1481

1356

-     125

45 Std.

557

636

+      79