Betreff
Bildung des Familienbeirates für die Dauer der Wahlperiode des Rates der Stadt Rheine - Bildung einer interfraktionellen Arbeitsguppe und Vorbereitung des Benennungsverfahrens
Vorlage
090/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bildet eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Sichtung und Vorbereitung der Kandidat(inn)envorschläge zur Bildung des Familienbeirates der Stadt Rheine.

 

  1. Die Fraktionen benennen in der Sitzung die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe.

Begründung:

 

I.       Ausgangslage

 

Der Familienbeirat der Stadt Rheine besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern und einer Anzahl von mindestens 10 Stellvertretern (Vertretung nach Liste).

 

Die Amtszeit des Familienbeirates läuft parallel zur Wahlperiode des Rates der Stadt Rheine. Der genannte Beirat ist daher neu zu bilden.

 

Die Bildung des Familienbeirates geht zurück auf einen Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1998.

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2009 erneut die Bildung des Familienbeirates beschlossen.

 

Die Benennung der Mitglieder für den Familienbeirat hat der Rat der Stadt Rheine dem Jugendhilfeausschuss übertragen.

 

II.      Aufgaben/Stellung

 

Familien- und Kinderfreundlichkeit ist eine Entwicklungsstrategie im Rahmen kommunaler und gesellschaftlicher Politik, bei der die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten verbessert werden. Sie unterstützt die Leistungsfähigkeit der Familien in ihren Kontakt- und Hilfenetzen.

 

Familien- und Kinderfreundlichkeit schafft im Sinne einer sozialen Strukturpolitik wichtige Voraussetzungen für ein vielseitiges wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben in der Stadt Rheine und der Region.

 

Mit der Einrichtung des ehrenamtlich arbeitenden Familienbeirates soll die Förderung der Familien- und Kinderfreundlichkeit und somit die Förderung von Familien als eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der Stadt Rheine gestärkt werden.

 

Der Familienbeirat vertritt die Belange von Kindern und Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten.

 

Um dies zu erreichen, besitzt der Familienbeirat über seinen Sprecher die Möglichkeit, als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss in allen wichtigen familienrelevanten Dingen angehört zu werden. Dabei arbeitet er eng mit den familienpolitisch engagierten Gruppen des gesellschaftlichen Lebens, mit den kommunalpolitischen Gremien und der Verwaltung zusammen.

 

Darüber hinaus besitzt der Familienbeirat ein Eingaberecht an die für Eingaben zuständigen Ausschüsse.

 

Der Familienbeirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

III.    Verfahren zur Bildung des Familienbeirates

 

Die Verwaltung hat durch öffentliche Bekanntmachung und direkte Ansprache die Zielgruppen um Kandidat(inn)envorschläge gebeten. Die eingegangenen Vorschläge werden unter Beteiligung der interfraktionellen Arbeitsgruppe dem Jugendhilfeausschuss zur Benennung der Beiratsmitglieder vorgelegt.