Betreff
Ausbau der Graf-von-Stauffenberg-Straße, I. Festlegung der Herstellungsmerkmale II. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
135/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Graf-von-Stauffenberg-Straße“:

 

A.           Graf-von-Stauffenberg-Straße

 

Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)   Fahrbahn

è                     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,5 m

 

b)   Parken

è                     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,5 m

 

c)    Begrünung

è                     Anlegen einer Grünfläche mit Unterpflanzung

 

d)   Radweg

è                     Pflasterung von beidseitigen Radwegen in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 1,5 m

 

e)   Sicherheitsstreifen

è                     Pflasterung von Sicherheitsstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 0,5 m

 

f)     Gehweg

è                     Pflasterung von plattierten Gehwegen in einer Breite von 1,70 m bis 2,25 m

 

g)   Zufahrten/ Einmündungen

è                     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

h)   Entwässerung

è                     Herstellung einer 32 cm breiten Entwässerungsrinne (2-reihig 16/16/14)

è                     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

i)      Straßenbeleuchtung

è                     Aufstellen von Metalldampfhochdruckleuchten (weißliches Licht) mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 8m mit  Ausleger (2,00m)

 

 

Beschluss des Rates:

Zu II:     Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Graf-von-Stauffenberg-Straße“:

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Graf-von StauffenbergStraße“

vom ____________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Graf-von-Stauffenberg-Straße“ erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

 

 

A.           Graf-von-Stauffenberg-Straße

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.            Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.            Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.            Grünbeet mit Unterpflanzung                                                                                                                            

 

4.            Gepflasterte Ragwege mit Unterbau

 

5.            Gepflasterte Sicherheitsstreifen mit Unterbau

 

6.            Plattierte Gehwege, gepflasterte Zufahrten mit Unterbau

 

7.            Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

8.            betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

 

Zu I:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die an die Straße, die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 303, Kennwort: „Gellendorfer Mark - Süd“ liegt,  angrenzenden Grundstücke sind größtenteils bebaut.

 

Der Ausbau der „Graf-von-Stauffenberg-Straße“ erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Sommer 2010.

 

Die Planung sieht gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan einen Ausbau  mit asphaltierter Fahrbahn in einer Breite von 6,50m im Trennungsprinzip vor.

In einigen Bereichen sind wechselseitige Parkstreifen in einer Breite von 2,50m angeordnet, um auch parkendem LKW-Verkehr genügend Fläche zu bieten, ohne den weiteren Verkehr zu stören. Daran anschließend und im Bereich ohne Parkstreifen sind neben der Fahrbahn Sicherheitsstreifen, Radwege und Gehwege geplant. Im nördlichen Bereich bis zum Wendehammer ist direkt im Anschluss an die Fahrbahn die Anlage von beidseitigen Gehwegen geplant.

Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene und die Gehwege und die Zufahrten eine graue Plattierung, bzw. Pflasterung. Der Pflasterbelag der Radwege wird in rotem Betonsteinpflaster, die Sicherheitsstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster ausgeführt. Die Abtrennung der Fahrbahn von den Nebenanlagen erfolgt mit einem Hochbord, in den Zufahrten auf 2 cm abgesenkt.

 

Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsstraßen in Industriegebieten.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen (2-reihig, 16/16/14) mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

Bürgerbeteiligung:

Die Planung der Graf-von-Stauffenberg-Straße wurde mit den Anliegern im Vorfeld erörtert und die Anregungen wurden in die Planung übernommen.

 

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderprojekt Kaserne Gellendorf.

 

 

Zu II: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaustandards der „Graf-von-Stauffenberg-Straße“ im betroffenen Bereich von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen