Betreff
Erschließung Bebauungsplan Nr. 290, Kennwort: "Staelskottenweg/Hauenhorster Straße" - Straßenplanung
Vorlage
022/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die Straßenplanung für den Bebauungsplan Nr. 290, Kennwort: "Staelskottenweg/Hauenhorster Straße“, zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

In dem städtebaulichen Vertrag vom 14. April 2005 und der Ergänzung vom 17. Oktober 2005 verpflichtet sich die Firma Kümpers, die von der Stadt Rheine beauftragten Firmen für die Herstellung der Entwässerungsanlagen und Straßen fristgerecht zu bezahlen. Die Arbeiten für die Kanalisierung und die Anlage von Baustraßen sind bereits beauftragt.

 

Der Planungsraum wird durch den rechtskräftigen Bebauungsplan vorgegeben. Die Aufstellung des Straßenbauentwurfes erfolgte auf der Grundlage verschiedener Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung, dem Erschließungsträger und dem planenden Ingenieurbüro.

 

Die Straßen im Planungsraum werden im verkehrsberuhigten Charakter ausgebaut. Straßenverkehrlich werden sie als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 und 326) ausgewiesen. Dies bedingt u. a. eine gestalterische Ausprägung des Straßenraumes und die Ausweisung der Pkw-Stellplätze.

 

Der überwiegende Teil der Straßenzüge hat eine Gesamtbreite von 6,50 m. Lediglich die Zufahrt aus dem südlich des Planungsgebietes befindlichen Staelskottenweg ist 8,00 m breit. Mit Ausnahme dieses Teilabschnittes, in dem der zukünftig geplante Gehweg des Staelskottenweges hochbordgetrennt bis in das Baugebiet hineingeführt wird, werden die gesamten Verkehrsflächen im Plangebiet höhengleich in Pflasterbauweise hergestellt. Zur Gestaltung des Straßenquerschnittes und als Gestaltungsmerkmal werden an geeigneter Stelle Pflanzbeete jeweils in Kombination mit einem Stellplatz ausgewiesen. Hierbei ist zu bedenken, dass abhängig von der Vermarktung der Grundstücke gegenüber dem derzeitigen Planungsstand noch Veränderungen der Parzellierung möglich sind. Die Standorte Pflanzbeet/Stellplatz sind zu gegebener Zeit auf diesen Sachverhalt hin anzugleichen. Gleiches gilt für die Standorte der Straßenbeleuchtung. Diese wurden auf den derzeitigen Versteinungsplan abgestimmt und wären zum Zeitpunkt des Aufbaues anzupassen bzw. zu prüfen. Die Leuchten erhalten eine Lichtpunkthöhe von 4,00 m.

 

Der technische Ausbaustandard ist mit der Verwaltung abgestimmt und entspricht den Anforderungen der RStO. Die technische Ausprägung der seitlichen Befestigungen und des Straßenaufbaus ist den entsprechenden Regelprofilen zu entnehmen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: grafische Darstellung