Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I:    Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge siehe
Begründung
Zu II:Â Â Â Â Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße“ von Wettringer bis Gronauer Straße:
A.
Schwedenstraße
von Wettringer bis Gronauer Straße
Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.
a)
Fahrbahn
è Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,0 m
è In Bereichen von Einengungen:
Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m bzw. 4,0 m
b)
Parken
è Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m
c)
Begrünung
è Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum
d)
 Gehweg
è Pflasterung von plattierten Gehwegen in 2,0 m Breite
e)
Zufahrten/
Einmündungen
è Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten GrundÂstücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
f)
Entwässerung
è Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne
è Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation
g)
Straßenbeleuchtung
è Aufstellen von Leuchten in Rautenform LSS 151-3/ 1 x 26W, LPH 6 m
Beschluss des
Rates:
Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Schwedenstraße“ von Wettringer bis Gronauer Straße:
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale
für den Ausbau
der „Schwedenstraße von Wettringer bis Gronauer Straße“
vom
____________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße“ im o.g. Bereich erlassen:
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweisen:
A.
Schwedenstraße
von Wettringer bis Gronauer Straße
Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
2. Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
3. Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
4. Plattierte Gehwege mit Unterbau
5. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
6. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
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Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der „Schwedenstraße“ fand in der Zeit vom 13. bis 28. Januar 2010 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.
Während der Offenlage sind einige Anlieger zur Einsichtnahme in die Pläne erschienen, es gingen aber keine Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Zu II:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Festlegung der Herstellungsmerkmale
Die an die Straße, die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“ liegt, angrenzenden Grundstücke sind größtenteils bebaut.
Der Ausbau der „Schwedenstraße“ im Bereich Wettringer bis Gronauer Straße ist für das Investitionsprogramm 2010 vorgesehen.
Die Planung sieht gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan einen Ausbau als Tempo-30-Zone mit asphaltierter Fahrbahn im Trennungsprinzip vor.
In einigen Bereichen sind Parkstreifen angeordnet. Daran anschließend und im Bereich ohne Parkstreifen direkt neben der Fahrbahn sind Gehwege geplant.
Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene und die Gehwege eine graue Pflasterung.
Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Zu III:
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaustandards der „Schwedenstraße“ im betroffenen Bereich von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Lageplanverkleinerung
Anlagen:
Lageplanverkleinerung