Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs  5 – Produktgruppe 51  unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
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Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Sitzung des Rates am 02. Februar 2010 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2010 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2010 - 2013 wurde im Rahmen der vom Haupt- und
Finanzausschuss festgelegten Eckdaten einschließlich der in den Entwurf
eingearbeiteten Änderungen den zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2010 – 2013.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 – Produktgruppe 51. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2010 weist einen Fehlbetrag von 15,165 Mio. Euro aus. Damit liegt er nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.
Dabei sind in den Haushaltsentwurf keinerlei tarifliche oder besoldungsrechtliche Anpassungen der Personalaufwendungen eingeplant. Außerdem ist nicht sicher, ob die steuerlichen Ertragserwartungen am Ende des Jahres erfüllt werden.
Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
· Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen
· Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden     Â
· Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 51 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
Der Fachbereich 5 empfiehlt zusätzlich folgende Änderung
in den endgültigen Haushaltsplan 2010 zu übernehmen:Â
Ergebnisplan
Aufwandsart |
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
11 – Personalaufwendungen |
alt |
684.303,32 |
684.335,49 |
684.335,49 |
684.335,49 |
    |
neu |
619.303,32 |
619.335,49 |
619.335,49 |
619.335,49 |
Differenz |
|
65.000 |
65.000 |
65.000 |
65.000 |
Die Aufgaben für die
städtebaulichen Verträge wurden vom Fachbereich 5 – Planen und Bauen in den
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement verlagert. Die mit
diesen Aufgaben betraute Stelle und die damit verbundenen Personalaufwendungen
werden ebenfalls vom Fachbereich 5 in den Fachbereich 4 verlagert.