Betreff
Ausschreibung und Vergabe für die Erweiterung der technischen Betriebe - Bürogebäude mit Sozialtrakt Aufhebung eines Sperrvermerkes
Vorlage
256/06
Aktenzeichen
I-5.2.1 re
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk für das

 

Projekt:     5202-177  Anbau Sozial- und Bürogebäude der
Technischen Betriebe Rheine

auf.


Begründung:

 

Das vorhandene Gebäude der technischen Betriebe wurde 1982-83 errichtet. Die betriebliche Situation macht eine Erweiterung der Büroräume und des Sozialtrakts erforderlich. In dem Bau- und Betriebsausschuss in der Sitzung am 29. April 2004 und am 8.Dezember 2005 wurde die Durchführung der Maßnahme beschlossen. Die Planung wurde in der Sitzung am 16. Februar 2006 vorgestellt. Am 27. April 2006 wurde der überarbeitete Entwurf vorgestellt.

 

Im Rahmen der Vorstellung des Vorentwurfs wurden Änderungswünsche bzgl. der Fassadengestaltung und des vorgesehenen Aufzuges vorgetragen. Das beauftragte Architekturbüro wird in der Ausführungsplanung die Wünsche bearbeiten, so dass die Prämisse ein funktionales, kostengünstiges Gebäude zu errichten eingehalten wird. Weitere ausführliche Informationen über die dringliche Verwirklichung des Bauvorhabens, sind den Vorlagen des Bau- und Betriebsausschusses zu entnehmen, bzw. wurden während der Besichtigung des vorhandenen Bauhofgebäudes den teilnehmenden Fraktionen vermittelt. Zu beachten ist auch die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007.

 

 

Die Kostenschätzung (siehe Anlage) der Maßnahme beläuft sich auf

 

                                                                            493.500,- €.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt nicht im Haushaltsplan 2006, sondern ist bereits in den Vorjahren gesichert worden.

Die Mittelbereitstellung (siehe Anlage) für die Maßnahme erfolgte in den Jahren 2002-2005 aus den Haushaltstellen „Anbau Büro- u. Sozialräume und Erneuerung Funkanlage“ in Höhe von                                               479.000,- €.

 

Der Differenzbetrag zur Kostenschätzung wird durch den Bauhof als
Eigenleistung erbracht in Höhe von                 14.500,- €.

 

Der Haushalt 2006 ist durch die Maßnahme nicht betroffen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Kostenschätzung