Vorbemerkung / Kurzerläuterung:
Die x GmbH hat den
Ansiedlungswunsch eines Lebensmittelvollsortimenters (1.800 m²) an der
Osnabrücker Straße (zwischen Windmühlenstraße und Memeler Straße).
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Rheine ist der Bereich als Mischgebiet ausgewiesen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 210, Kennwort: "Osnabrücker Straße
/ Windmühlenstraße" hat für den Bereich teils allgemeines Wohngebiet und teils
Mischgebiet festgesetzt.
Aufgrund der
angestrebten Größenordnung des Planvorhabens (Gesamtverkaufsfläche von max.
1.800 m²) ist das Vorhaben als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des
§ 11 Abs. 3 BauNVO einzustufen und demnach aus landesplanerischer Sicht nur in
einem Sondergebiet in den durch die Stadt Rheine abgegrenzten Versorgungsbereichen
zulässig.
Am 11. Februar 2009 stellte die CDU-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" einen Antrag auf Überprüfung des Einzelhandelsgutachtens von 2005, im Hinblick auf für den Stadtteil Eschendorf.
Der Investor (x) erklärte sich bereit die Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Somit wurde das Büro Junker und Kruse, Dortmund mit der Überprüfung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die östlichen Stadteile in Rheine, vor dem Hintergrund der geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters an der Osnabrücker Straße 245, beauftragt.
Das Ergebnis ist in dem als Anlage 2 beigefügten Gutachten festgehalten.
Das Gutachten kommt zu der Empfehlung:
"In der
Gesamtschau aller Bewertungen ist das Ansiedlungsvorhaben an der Osnabrücker Straße
x weder aus landesplanerischer Sicht noch vor dem Hintergrund der Aussagen des Rheiner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes oder mit Blick auf die negativen Auswirkungen
auf die bestehenden zentralen Versorgungsbereiche und die wohnungsnahe Grundversorgung
im Sinne von § 11 (3) BauNVO verträglich.
Auch unter der
Maßgabe einer Neubewertung der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche im
aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist eine Umsetzung des Vorhabens nicht
zu empfehlen."
Die Vorlage 020/10 wurde am 27. 01. 2010 im Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" beraten und vertagt, um folgende Fragen noch zuklären:
- Besteht für Herrn x ein Rechtsanspruch darauf, dass für das geplante Vorhaben eine planungsrechtliche Voraussetzung von der Stadt Rheine geschaffen werden muss?
- Wurden
weitere mögliche Standorte für einen neuen Edeka-Markt überprüft?
- Wie
konkret ist die geplante Erweiterung des Rewe-Marktes?
Zu 1. Die
Frage, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das hier in Rede stehende Supermarktvorhaben zu schaffen
und einen solchen Markt zu genehmigen, ist eindeutig zu verneinen.
Zum einen existiert keine schriftliche rechtsverbindliche Zusicherung,
eine Baugenehmigung für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters an
der Osnabrücker Straße Nr. x zu erteilen. Zum anderen ist ein Anspruch auf eine
für das Projekt notwendige Bauleitplanung schon von Gesetzes wegen
ausgeschlossen. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB besteht kein Anspruch auf
Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen.
2. Es
trifft allerdings zu, dass die Stadt vor Jahren bemüht war, einen Standort für
einen neuen Edeka-Markt als Ersatz für den aufgegebenen Edeka-Markt der x an
der Osnabrücker Straße Nr. 316 zu finden. Dieses Bemühen war u. a. auch ein
Anlass, die Grundversorgungssituation im Osten des Stadtgebietes durch Herrn
Dr. Danneberg gründlich untersuchen zu lassen. In seinem Gutachten (2001) sprach
Herr Dr. Danneberg sich für die Ansiedlung eines derartigen Edeka-Marktes
östlich der Windmühlenstraße gegenüber dem bestehenden Aldi-Markt aus. Das
Gutachten präferierte diesen Standort für die Verlagerung und Erweiterung des
Edeka-Marktes von Herrn Wolf gegenüber einem Standort westlich der Windmühlenstraße
im Bereich zwischen Bahnlinie und Sonnenstraße.
Das Projekt konnte an dem favorisierten
Standort östlich der Windmühlenstraße wegen des Widerstandes der Eigentümerin
des benachbarten Grundstückes nicht verwirklicht werden. Stattdessen entstand
dort zwischenzeitlich ein Gesundheitszentrum.
Seinerzeit wurde auch sondiert, ob das
frühere Betriebsgrundstück der Baufirma Beelmann an der Osnabrücker Straße in
der Nähe des aufgegebenen Edeka-Standortes für das Projekt eines neuen
Edeka-Marktes in Betracht gezogen werden konnte. Auch diese Bemühungen
scheiterten.
Daraufhin wurden im Jahre 2002 von der
Verwaltung die Möglichkeiten geprüft, den Edeka-Markt nun doch westlich der
Windmühlenstraße im Bereich zwischen Bahnlinie und Sonnenstraße anzusiedeln.
Hierzu lag ein ausgearbeiteter Projektantrag vor. Die Verwaltung erstellte im
Juni 2002 die ausführliche Vorlage Nr. 343/2002 zur Verlagerung und
Erweiterung des Edeka-Marktes der Firma x GmbH. Diese Vorlage war Grundlage der
Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss am 3. Juli 2002. Der Beschlussvorschlag
der Verwaltung, die Möglichkeiten eines derartigen Projektes weiter durchzuprüfen,
wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Frage nach einem geeigneten
Ersatzstandort für den von der Firma x aufgegebenen Edeka-Markt wurde dann noch
einmal im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes im Jahre 2005 aufgeworfen. Da Herr Dr. Danneberg
zwischenzeitlich verstorben war, wurde das Büro Junker und Kruse mit den
gutachterlichen Arbeiten für diese Konzeptaktualisierung beauftragt.
Die Gutachter kamen nach einer sorgfältigen
Situationsanalyse zu dem Ergebnis, dass ein weiterer Supermarkt im Bereich der
Osnabrücker Straße zur Sicherstellung der Nahversorgung im Ostraum der Stadt
nicht erforderlich ist. Einzelheiten wurden hierzu insbesondere in den
Sitzungen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe zu diesem Konzept am 16. Juni
und am 30. August 2005 behandelt. Der Standort westlich der Windmühlenstraße
zwischen Bahnlinie und Sonnenstraße wurde auch von den Gutachtern ausdrücklich
verworfen.
Der Bereich mit dem Aldi-Markt an der
Windmühlenstraße wurde als solitärer Nahversorgungsstandort eingestuft; der
Ausbau zu einem Nahversorgungs- oder Grundversorgungszentrum wurde abgelehnt.
Das Nahversorgungszentrum Eschendorf wurde räumlich parzellenscharf
abgegrenzt. Zum Schutz dieses Nahversorgungszentrums schlugen die Gutachter
vor, auf weitere Handelsentwicklungen entlang der Osnabrücker Straße zu
verzichten sowie Verkaufsflächenerweiterungen oder Neuansiedlungen nur
innerhalb der Grenzen dieses zentralen Versorgungsbereiches zu ermöglichen. Zur
Stärkung dieses Zentrums sollte auch die Nachnutzung bzw. Neubelegung des
Leerstandes im aufgegebenen Edeka-Laden der Firma x angestrebt werden.
In der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 26. Oktober 2005 wurde auch die Frage einer Ausdehnung des
Nahversorgungszentrums Eschendorf in Richtung Innenstadt bis zum
Kreuzungsbereich Osnabrücker Straße/Windmühlenstraße andiskutiert. Die
Gutachter sprachen sich aber eindeutig gegen eine solche Ausdehnung aus. Dem
folgte auch der Ausschuss, als er einstimmig dem Rat das vorgeschlagene
Einzelhandels- und Zentrenkonzept (u. a. mit dieser Abgrenzung des
Nahversorgungszentrums Eschendorf) empfahl. Der Rat beschloss dieses
Einzelhandels- und Zentrenkonzept einstimmig am 5. November 2005.
Mit dieser Entscheidung war auch das Thema
eines neuen Edeka-Marktes in diesem Bereich als Ersatz für den aufgegebenen
Edeka-Markt der Firma x erledigt.
3. Für
die Erweiterung des Rewe-Marktes liegt der Verwaltung ein konkreter Bauantrag
vor. Zur Genehmigung bedarf es, nur noch der Klärung einzelner technischer
Nachweise.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und
Umwelt" folgt der Empfehlung des Büros Junker und Kruse, Dortmund und
lehnt die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
(mit 1.800 m² Verkaufsfläche) an der Osnabrücker Straße (zwischen Windmühlenstraße
und Memeler Straße) ab.