Betreff
Sachstandsbericht Konjunkturpaket II hier: Umsetzung des Programmes zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Vorlage
211/10
Aktenzeichen
-TBR/Str.-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht Konjunkturpaket II zur Umsetzung des Programmes zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung zur Kenntnis.


Begründung:

 

 

  1. Veranlassung:

 

In der Bauausschusssitzung am 14.01.2010 hat der Bauausschuss dem Rat empfohlen, im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II mehrere Maßnahmen zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung zur Umsetzung zu beschließen. Der Rat ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 2. Februar 2010 gefolgt und hat unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

 

………

 

Außerdem wird –vorbehaltlich der Förderfähigkeit- die kurzfristige Umsetzung der folgenden Maßnahmen b bis h beschlossen:

 

b.Die kurzfristige Umrüstung der Straßenbeleuchtung (HQL-Lampe) auf Natriumdampfhochdrucklampen („gelbes Licht“) in den Straßenabschnitten gemäß Maßnahmenkatalog 2 – vorbehaltlich des Beschlusses von Maßnahme a und der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

c.   Die kurzfristige Erneuerung der Straßenbeleuchtungskabel gemäß Maßnahmenkatalog 3 – vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II.

 

d.Die kurzfristige Umrüstung der Pilzleuchten (HQL-Lampe) incl. Betonmast auf Seitenansatzleuchten mit einer Energiesparlampe („weißes Licht“) und verzinktem Stahlmast– vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

e.Die kurzfristige Umrüstung der Pilzleuchten (HQL-Lampe) auf Seitenansatzleuchten mit einer Energiesparlampe („weißes Licht“)– vor­behaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

f.   Die kurzfristige Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung von HQL-Lampe auf Energiesparlampe („weißes Licht“)– vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

g.Den kurzfristigen Einbau von Spartransformatoren zur Spannungsreduzierung – vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

h.Die kurzfristige Umrüstung aller Vulkanleuchten (U-Röhre) auf Seitenansatzleuchten mit einer Energiesparlampe („weißes Licht“)– vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

Im Verlaufe der Umsetzung wird an dieser Stelle eine Information über den aktuellen Sachstand an den Bauausschuss gegeben.

 

 

  1. Finanzielle Grundlagen:

 

Ein Gespräch zwischen dem Kämmerer der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine AöR (als Ausschreibende) hat ergeben, dass im ersten Schritt der Umsetzung lediglich bis zu einer Summe von rund 1.075.000 € ausgeschrieben werden darf. Dieser Wert resultiert aus der Differenzbildung zwischen den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Investitionsförderungsgesetz und deren Verwendung (z. T. bereits umgesetzt, z.T. in Umsetzung oder Planung). In Abzug gestellt wurden –neben den Kosten für die bereits umgesetzte Maßnahme Sanierung von Wirtschaftswegen- auch Kosten, die aus dem Bereich Bildungsinfrastruktur aufzufangen sind und die kalkulierten Mittel für die Breitbandverkabelung. Da dieser Bereich nach heutigem Stand nicht umgesetzt werden soll, werden die freigewordenen Mittel zur Lärmsanierung von Stadtstraßen verwendet.

 

In den Bereichen der aktuell umzusetzenden Maßnahmen c und d ist eine Prüfung erfolgt, ob eine Beitragsfähigkeit nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) besteht (siehe Abschnitt 3. Beitragsrechtliche Beurteilung). Da dies bei vielen Abschnitten der Fall ist, erreichen die über das Konjunkturpaket II zu finanzierenden geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen b, c und d die Maximalgrenze von 1.075.000 € nicht.

 

Es verbleibt ein geschätzter Anteil von 171.000 €, der in weitere Maßnahmen der Straßenbeleuchtung fließen soll.

 

 

  1. Beitragsrechtliche Beurteilung:

 

Die Umrüstung der Pilzleuchten einschließlich Betonmasten auf Seitenaufsatzleuchten mit Energiesparlampe und verzinktem Stahlmast stellen größtenteils beitragsfähige Erneuerungen der Straßenbeleuchtung (nochmalige Herstellungen) im Sinne des KAG dar.

 

Die Betonmasten wurden in den 60er und 70er Jahren bei der erstmaligen Herstellung der Straßenbeleuchtung eingesetzt. Sie sind heute also 35 bis 45 Jahre alt.

In den Monaten Januar bis März d. J. wurde die erforderliche sehr umfangreiche Dokumentation der Betonleuchten durchgeführt. Es wurden die Masten und Leuchten - insbesondere die schadhaften Stellen - fotografiert und registriert. Die anschließende Auswertung hat ergeben, dass die Masten größtenteils Beschädigungen, wie Betonabplatzungen und Risse aufweisen und häufig sich auch die Beleuchtungskörper selbst (Pilzleuchten) in einem schlechten Zustand befinden.

 

Das Ergebnis der Auswertung der Dokumentation zwingt und rechtfertigt, bei der geplanten Erneuerung der Pilzleuchten mit Betonmast Straßenbaubeiträge nach dem KAG zu erheben.

 

Für über 80 Anlagen im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts sind Straßenbaubeiträge zu erheben. Bei den Anlagen handelt es sich um einzelne Straßen, Teilstrecken von Straßen oder zu Anlagen zusammengefasste Straßen. Bis auf wenige Ausnahmen sind Anliegerstraßen betroffen. Der Anteil der Anlieger beträgt hier nach der Satzung 70 % der beitragsfähigen Kosten.

Eine Liste der beitragspflichtigen Anlagen wird zur nächsten Sitzung beigelegt.

 

Für ca. 500 neue Stahlmasten mit Seitenaufsatzleuchten sind Straßenbaubeiträge zu erheben. Die geschätzten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 490.000 €.

 

Wegen der großen Anzahl der abzurechnenden Anlagen, ist eine kurzfristige Erhebung der Straßenbaubeiträge nicht möglich. Die Festsetzung und Erhebung der Beiträge muss jedoch innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist erfolgen. Diese beträgt 4 Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Betragspflicht entstanden ist. Die Beitragspflicht entsteht mit der Beendigung der Bauarbeiten der einzelnen Anlage (Straße).

 

Der Rückfluss der Investition über Straßenbaubeiträge stellt sich wie folgt dar:

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

 

Beiträge

 

 

125.000 €

125.000 €

125.000 €

115.000 €

 

 

  1. Stand der Umsetzung:

 

Maßnahme b:

Umrüstung auf NAV-Lampen in Hauptverkehrsstraßen mit HQL-Lampen

 

Hier hat die Erfassung aller umzurüstenden Leuchten stattgefunden. Durch die Stadtwerke ist ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Maßnahme erarbeitet worden, so dass zurzeit die Ausschreibung vorbereitet wird.

 

Die Kosten für diese Maßnahem belaufen sich nach neuesten Schätzungen auf etwa 203.000 €. Die erste Schätzung, die Grundlage für die Vorlage 016/10 war, belief sich auf 185.580 €.

 

 

Maßnahme c:

Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabeln

 

In Teilbereichen ist hier mit der Umsetzung begonnen worden, d.h. in einigen Straßen hat die Verlegung der neuen Beleuchtungskabel bereits stattgefunden. In den weiteren Bereichen erfolgt die Durchführung der Maßnahme in Abstimmung mit den von den Stadtwerken beauftragten Verlegungen der Versorgungsleitungen in naher Zukunft.

Die im Baubereich der Maßnahme c auszutauschenden Masten aus anderen Maßnahmen werden im Zuge dieser Maßnahme bereits aufgestellt, um ein doppeltes Aufbrechen der Oberfläche zu vermeiden. Die Leuchtenköpfe werden aber in der Hauptausschreibung zu den folgenden Maßnahmen berücksichtigt, damit ein einheitliches Straßenbild und ein gute Ausschreibungsergebnis erzielt werden.

 

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich unter Berücksichtigung der bereits vergebenen Arbeiten und neuester Kostenschätzungen auf ca. 173.000 €. In der Vorlage 016/10 wurde noch von einem Wert von 216.000 € ausgegangen.

 

 

Maßnahme d:

Austausch von Pilzleuchten mit Betonmast gegen Seitenansatzleuchten

 

Für diese Maßnahme waren und sind sehr aufwändige Vorarbeiten erforderlich, die auch aus der eventuell bestehenden Möglichkeit der Erhebung von Beiträgen nach KAG resultieren (siehe dazu auch Abschnitt 3.). Eine für die Bewertung  der Beitragsfähigkeit notwendige Begutachtung jeder einzelnen von dieser Maßnahme betroffenen Leuchte durch die Mitarbeiter der städtischen Bauverwaltung (für die Dokumentation) und der technischen Betriebe AöR (für die Bewertung) hat stattgefunden. Während der Ortsbegehungen wurde festgestellt, dass die Betonmasten der mit dem gleichen Leuchtmittel wie die Pilzleuchten (HQL, 2 x 50 W) bestückten Kugelansatzleuchten ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand sind. Ein Austausch dieser Masten und Leuchten ist dringend erforderlich und wird in der Ausschreibung zu Maßnahme d berücksichtigt werden.

Die Zusammenstellung aller auszutauschenden Masten und Leuchtenköpfe ist fertig gestellt, so dass zeitnah die Ausschreibung stattfinden wird.

 

Für diese Maßnahme haben aktuelle Kostenschätzungen einen zu erwartenden Wert von insgesamt 1.018.000 € ergeben. Davon sind voraussichtlich 490.000 € über KAG-Beiträge zu finanzieren, so dass als Anteil des Konjunkturpaketes II eine Summe von 528.000 € verbleibt.

In der Kostenschätzung im Vorfeld zur Vorlage 016/10 waren für diese Maßnahme 779.690 € ermittelt worden.

 

 

5.  Kostenübersicht:

 

Zur Verfügung stehen: 1.075.000 € aus KP II

 

abzgl.         203.000 € aus Maßnahme b)

                  173.000 € aus Maßnahme c)

                  528.000 € aus Maßnahme d)

 

  „Freie Mittel“ :    171.000 €