Betreff
Antrag des RHTC auf Verlängerung des Pachtverhältnisses für eine Sportfläche am Timmermanufer und Anlegung eines Kunstrasenplatzes und Durchführung der damit verbundenen Sukzessionsmaßnahmen
Vorlage
252/06
Aktenzeichen
FB 8/2334-181-RHTC-weß
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, einen langfristigen Pachtvertrag über den Zeitraum von 30 Jahren mit dem RHTC abzuschließen und die beiden bisher bestehenden Pachtverträge vom 08.07.1981 und 24.11.1994 im Einvernehmen mit dem Verein aufzulösen.

 

Der Pachtzins beträgt 0,01 €/qm für die Sportfläche in der Größe von ca. 24000 qm.

 

Die Anlegung eines Kunstrasenfeldes und die Durchführung der dafür von der Unteren Landschaftsschutzbehörde (ULB) geforderten Sukzessionsmaßnahmen werden genehmigt.

 

Die erforderlichen Sukzessionsmaßnahmen zum Ausgleich des mit der Versiegelung der Fläche durch den Kunstrasen verursachten Eingriff in Natur und Landschaft sind nach den Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt durch den Verein auf eigene Kosten durchzuführen.

 

Die Verantwortung für die Durchführung und Einhaltung der Sukzessionsmaßnahmen übernimmt der RHTC.

 

Die Sukzessionsfläche verbleibt pachtzinsfrei in der Pachtfläche des RHTC. Der RHTC übernimmt für die Dauer des Pachtverhältnisses auf eigene Kosten die Pflege und Unterhaltung der Pachtfläche insgesamt.

 

Die Verantwortung für die Entsorgung des Kunstrasens und die Entsorgungskosten obliegen in jedem Fall, insbesondere bei Pachtende, dem RHTC. Auf eine Bürgschaft für die späteren Entsorgungskosten des Kunstrasens wird verzichtet.

 

Für überschwemmungsbedingte Schäden und hieraus resultierende Kosten können vom RHTC keine Ansprüche gegen die Stadt Rheine geltend gemacht werden.

 

Der RHTC erklärt sich mit den auf der Pachtfläche noch durchzuführenden Maßnahmen im Zuge der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen einverstanden. Geplant ist nach heutigem Stand eine Hochwasserschutzmauer an der Parzellengrenze zum Timmermanufer. Nach der Erstellung der Mauer wird zur Rasenfläche eine einreihige Hecke gepflanzt. Diese Hecke wird in der Böschungsebene der Pachtfläche angelegt (siehe Anlage 1 - Schnittzeichnung). Während der Bauarbeiten wird der 4 Meter breite Abstandsstreifen zum geplanten Kunstrasenplatz als Baustellenstreifen genutzt und der vorhandene Ballfangzaun wird entfernt. Dadurch kommt es zu Einschränkungen der Nutzung der Pachtfläche und des Spielbetriebes.

 

Der Pachtvertrag wird erst nach Vorliegen der Genehmigungen durch die Untere Landschaftsbehörde und das Staatliche Umweltamt Münster abgeschlossen. Sollten die Genehmigungen nicht erteilt werden, so gelten die bisherigen Pachtverträge mit dem RHTC weiter.


Begründung:

 

Der RHTC bemüht sich bereits seit einiger Zeit um die behördlichen Zustimmungen für die Anlegung eines Kunstrasenplatzes. Diese Genehmigungen liegen jetzt grundsätzlich vor, müssen aber teilweise wieder an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Die im Bescheid des Kreises Steinfurt vom 15. Februar 2002 geforderten Sukzessionmaßnahmen können nicht in der ursprünglich geplanten Form durchgeführt werden, da für den Kunstrasenplatz eine größere Fläche benötigt wird (Auslauffläche). Zurzeit laufen Gespräche zwischen dem RHTC und der ULB über eine neue Festlegung der Sukzessionsfläche. Vorgeschlagen wurde die in der Anlage 2 dargestellte Aufteilung.

 

Nach Vorliegen der erforderlichen endgültigen Genehmigungen müssen die heutigen Pachtverträge zwischen der Stadt und dem RHTC geändert werden, da die Anlegung des Kunstrasens und die Durchführung der Sukzessionsmaßnahmen Auswirkungen auf das Pachtverhältnis haben.

 

Derzeit bestehen zwischen der Stadt Rheine und dem RHTC zwei Pachtverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten. Für die Bezuschussung der Anlage eines Kunstrasenplatzes setzt der Landessportbund eine Mindestpachtdauer von 25 Jahren voraus. Der RHTC beantragte die Verlängerung des Pachtvertrages um 30 Jahre.

 

Aus verwaltungstechnischer Sicht ist es sinnvoll, statt einer Pachtverlängerung der bestehenden zwei Verträge einen neuen Vertrag abzuschließen, der die gesamte Pachtfläche umfasst.

 

Die bisherige Pacht betrug 0,02 DM je qm. Eine Umstellung im neuen Pachtvertrag auf den Betrag von 0,01 € bedeutet zwar einen geringen Einnahmeverlust für die Stadt, bei künftigen Veränderungen in der Flächengröße ist jedoch eine Neuberechnung der Pacht einfacher.

 

Mit diesem Beschluss verringert sich die zu verpachtende Sportfläche, da die Sukzessionsmaßnahmen Teilflächen beanspruchen, aber die finanziellen Auswirkungen sind äußerst gering (ca. 60 €/Jahr Mindereinnahmen).

 

Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.06 beschlossen dem Hauptausschuss zu empfehlen, den Umbau des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz zu beschließen und entsprechende Zuschüsse unter dem Vorhalt, dass der HFA dem notwendigen Pachtvertrag zustimmt, zu bewilligen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Schnittzeichnung

Anlage 2:     Lageplan Sukzessionsfläche