Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Bauausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen der
Technischen Betriebe Rheine zum Unterhaltungsaufwand 2010 für die
städtischen Straßen zur Kenntnis.
2. Der Bauausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Technischen Betriebe
Rheine / den FB 5 die genannten Straßen durch Einbau eines offenporigen
Asphalts im Zuge des Konjunkturpaketes II –Lärmsanierung- in die
Maßnahmenplanung aufzunehmen.
Begründung:
1. Einleitung
Die Straßen in den Städten und Gemeinden stellen ein bedeutendes Anlagevermögen dar. Da aufgrund der Finanzlage der Städte im kommunalen Straßenbau Neubaumaßnahmen nur noch in geringem Umfang vorgesehen sind, sollte der Blick zunehmend auf die Erhaltung der bestehenden Infrastruktur – Straßen - gerichtet werden.
Seit 2008 übernehmen die Technischen Betriebe Rheine AöR im Auftrag der Stadt Rheine die Aufgaben in der Straßenunterhaltung. Im Folgenden werden der Unterhaltungsaufwand und der Umgang mit dem vorhandenen Budget dargestellt.
2. Grundlagen
Die Straßenerhaltung beinhaltet alle Maßnahmen, die der
Substanzerhaltung, der Erhaltung des Gebrauchswertes, der Sicherheit für den
Straßennutzer und auch der Verbesserung der Umweltbedingungen dienen.
Die Straßenerhaltung gliedert sich in die Zustandskontrolle, die Wartung
bzw. betriebliche Unterhaltung und die bauliche Erhaltung.
Zustandskontrolle
Betriebliche Unterhaltung (Wartung)
Straßenerhaltung Instandhaltung (Bauliche
Unterhaltung)
Bauliche Erhaltung Instandsetzung
Erneuerung
Tabelle 1: Übersicht zur
Begriffssystematik
Zustandskontrolle:
In einem festegelegten Turnus werden alle öffentlichen Straßen auf
Schäden untersucht. Die festegestellten Schäden werden in der Datenbank
dokumentiert, eine Dringlichkeit zur Behebung wird festgelegt und die
Information an die zuständigen Stellen in der Straßenunterhaltung
weitergegeben.
Zusätzlich zur regelmäßigen Kontrolle des Straßennetzes sollte
periodisch (alle 5 Jahre) eine Zustandserfassung und –bewertung durchgeführt
werden, die Grundlage für eine gezielte Verkehrsflächenerhaltung ist.
Betriebliche Unterhaltung (Wartung):
Hierzu zählen Bankettschneiden, Reinigungsarbeiten (Ölspur, Grabendurchlass…),
Absperren von Gefahrenstellen, Freischneiden von Lichtraumprofilen, Beschilderung,
Markierung.
Keine Gebrauchswerterhöhung
Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung):
Schlaglochbeseitigung, kleinere Oberflächenbehandlungen, Fugenverguss,
kleinflächige Reparaturarbeiten an Pflaster- und Asphaltoberflächen - sowie an
unbefestigten Oberflächen.
Geringfügige Gebrauchswerterhöhung
Instandsetzung:
Dies sind Maßnahmen auf voller Fahrstreifenbreite, nur die Deckschicht
betreffend. Dazu zählen Dünnschichtbeläge, Deckenerneuerungen, Regulieren von
Entwässerungsrinnen auf längeren Abschnitten, Neuprofilierung von Gräben,
Fräsen der Bankette.
Erhebliche Gebrauchswerterhöhung
Erneuerung:
Dies sind Maßnahmen auf voller Fahrstreifenbreite, mehr als die
Deckschicht betreffend. Dazu zählen Einbau von Deck- und Binderschicht (und
evtl. Tragschichten), Neupflasterungen mit Tragschichteinbau, Ersatz einer Betondecke.
Gebrauchswerterhöhung auf Neubauniveau
3. Finanzmittel der
Straßenunterhaltung in Rheine
Im Zuge der Amtshilfevereinbarung zwischen der Stadt Rheine und den
Technischen Betrieben werden für das Wirtschaftsjahr 2010 Finanzmittel in Höhe
von 4.295.000 € für die Straßenunterhaltung zur Verfügung gestellt.
Aus diesen Mitteln werden folgende Aufwendungen finanziert:
-
Personalkosten
-
Sach-
und Materialkosten (z.B. Baumaterial, Dienstkleidung)
-
Fremdleistungen
(Aufträge an Ing.-Büros, Bodengutachten, Aufträge an
Firmen)
- Gemeinkosten
( z.B. Allg. Verwaltungskosten, Fuhrpark)
Diese Kosten entstehen in folgenden Tätigkeitsbereichen der
Straßenunterhaltung der TBR-Straßen :
-
Zustandskontrolle
-
Betriebliche
Unterhaltung
-
Instandhaltung
-
Instandsetzung
-
Beleuchtung
-
Lichtsignalanlagen
-
Beschilderung,
Markierung
-
Brücken
Straßenbaumaßnahmen, die zu einer Erneuerung der Straßenverkehrsanlage
führen, werden über die Stadt Rheine abgerechnet und dort finanziert.
3.1 Aufteilung des Budgets
in der Straßenunterhaltung
Das Budget aus dem Wirtschaftsplan 2010 der Straßenunterhaltung wird wie
folgt aufgeteilt:
TBR
- Straßen |
|
|
|
|
|
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|
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|
Verteilung
des Budgets aus WP 2010 auf die Bereiche [in T€] |
|
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||||
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|
Art |
Material |
Strom |
Fremd- leistungen |
Fremd- leistungen |
Fremd- leistungen |
Gesamt |
|
Instandhaltung/ Wartung |
|
Instandhaltung/ Wartung |
Instandsetzung |
sonst. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Amtshilfe
Stadt Rheine |
|
|
|
|
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4.295 |
Sonst.
Erträge |
|
|
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|
25 |
(z.B.
Parkscheinautomat) |
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|
Betriebliche
Erträge |
|
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|
4.320 |
|
|
|
|
|
|
|
Personalaufwand |
|
|
|
|
|
-1.726 |
Straßenunterhaltung |
|
|
|
|
|
-1.127 |
Eigenständig |
-257 |
|
-510 |
-144 |
|
|
Im Zuge Kanalbau |
|
|
|
-71 |
|
|
Im Zuge Versorger |
|
|
|
-20 |
|
|
Brücken |
-5 |
|
|
-60 |
|
|
Mieten v. Baumaschinen |
|
|
|
|
-60 |
|
Beleuchtung |
-20 |
-450 |
-300 |
|
|
-770 |
LSA |
-6 |
-80 |
-200 |
|
|
-286 |
Beschilderung/Ausstattung |
-31 |
|
|
|
-10 |
-41 |
Gleisanlagen |
|
|
-9 |
|
|
-9 |
Gemeinkosten |
|
|
|
|
-360 |
-360 |
(GIS,
EDV, Veranstaltungen, |
|
|
|
|
|
|
Weihnachtsbeleuchtung
u.a.) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungen |
|
|
|
|
|
-1 |
Betrieblicher
Aufwand |
|
|
|
|
|
-4.320 |
|
|
|
|
|
|
|
Betriebliches
Ergebnis |
|
|
|
|
|
0 |
Tabelle
2: Budgetaufteilung TBR-Straßen
Zusammengefasst bedeutet dies, dass insgesamt 1.726 T€ für Personal,
2.233 T€ für Material- und Fremdleistungen und 360 T€ für Gemeinkosten und 1 T€
für Abschreibungen aufgewendet werden müssen.
3.2 Maßnahmenkatalog der
Straßenunterhaltung
Für die eigentliche Straßenunterhaltung verbleiben von den Mitteln aus
der Amtshilfe in Höhe von 4.295.000 € nach der Tabelle 2 „Budgetaufteilung der
TBR-Straßen“ für die betriebliche Unterhaltung, die Instandhaltung und die
Instandsetzung (ohne Personalkosten und Brücken) lediglich 1.062.000 €, die
verplant werden können.
Von dieser Summe muss 772.000 € (202.000 € Material+570.000 €
Fremdleistungen) für die betriebliche Unterhaltung und die Instandhaltung
aufgebracht werden.
Für Instandsetzungsmaßnahmen wird für 2010 eine Summe von 290.000 €
(55.000 €Material+235.000 € Fremdleistungen)
angesetzt.
Diese Summen verteilen sich auf folgende Maßnahmen:
Art der Maßnahme |
Bezeichnung |
Budget 2010 |
|
|
|
Fremdleistungen |
Material |
|
|
|
|
|
|
805 |
257 |
|
|
|
|
Instandhaltung
von Straßen |
Allg. |
-25 |
-10 |
|
Fußgängerzone |
-30 |
-10 |
|
Klassif.
Str. |
-40 |
-20 |
|
Haupt
-u. Sammelstr. |
-165 |
-30 |
|
Anliegerstraßen |
-225 |
-52 |
|
bef.
Wege |
-20 |
-50 |
|
unbef.
Wege |
-5 |
-30 |
|
Zwischensumme |
-510 |
-202 |
|
Mieten |
-60 |
|
|
|
|
|
Instandsetzung
v. Straßen |
Venhauser
Damm |
0 |
-5 |
|
K-A-R |
0 |
-5 |
|
Oberflächenbeh.
Stadtgebiet |
0 |
-20 |
|
Sprickmannstraße |
-10 |
-5 |
|
Am
Spieker (Teilabschnitt) |
-20 |
|
|
Hansaallee
(Im
Kreuzungsbereich Stadtbergstraße) |
-8 |
|
|
Schleupestr. (Im
Bereich Kopfsteinpflaster) |
-8 |
|
|
Bevergerner
Str. (v.
Basilikastr. - Diekbrede) |
-12 |
|
|
Schulte-Mesum-Str.
(Teilabschnitt) |
-20 |
|
|
Birkenallee (v.
Am Stadtwalde - Sandkampstr.) |
-56 |
|
|
Wellenbrinkstr,
Gehweg (Im
Bereich BW-Gelände) |
-10 |
|
|
Zwischensumme |
-144 |
-35 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Instandsetzung
im Zuge Kanal |
Don-Bosco-Str. |
-15 |
|
|
Lilienthalstr |
-19 |
|
|
Pommernstiege |
-24 |
|
|
Brunhildenweg |
-5 |
|
|
Zum
Hermannsweg |
-8 |
|
|
Sonst. |
|
-10 |
|
Zwischensumme |
-71 |
-10 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Instandsetzung
im Zuge Versorger |
|
-20 |
|
|
Zwischensumme |
-20 |
-10 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Betriebliches
Ergebnis |
|
0 |
0 |
Tabelle 3: Budgetaufteilung
TBR-Straßen in einzelne Bereiche
Aus der Tabelle wird ersichtlich, wie das Budget für die
Straßenunterhaltung aufgeteilt wird:
Während im Bereich der Instandhaltung für die einzelnen
Straßenkategorien Budgets gebildet werden, werden im Zuge der Instandsetzung
straßenbezogen Summen für die Sanierung angesetzt.
In Abstimmung mit dem Fachbereich Entwässerung der TBR wird festgelegt,
ob im Zuge eines Kanalausbaus oder Kanalsanierung die Restbreiten der Fahrbahn
unter finanzieller Beteiligung der Straßenunterhaltung ebenfalls saniert werden,
um am Ende eine intakte Verkehrsoberfläche zu erhalten. Dieses betrifft
Maßnahmen, bei welchen keine Anliegerbeiträge nach KAG erhoben werden können.
Ein vergleichbares Verfahren wird bei der Erneuerung von
Versorgungsleitungen praktiziert. Die Sanierung der Oberfläche betrifft hier im
Wesentlichen den Geh- oder Radweg, da dort die Versorgungsleitungen
üblicherweise verlegt werden.
Die Straßen, die aufgrund Ihres Zustands erneuerungsbedürftig sind,
werden in die Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen der Stadt Rheine
aufgenommen. Dieses sind in der Regel Baumaßnahmen, die mit finanzieller
Beteiligung der Anlieger nach KAG oder BauGB durchgeführt werden.
4. Straßenerneuerung im Zuge Konjunkturpaket II
Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte in seiner Sitzung vom
11.03.2010 unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Finanzministers, Dr.
Helmut Linssen, über die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen
diskutiert.
Hier ist seitens des Ministers die Aussage getroffen worden, dass auch
aus Mitteln des Konjunkturpaketes II, unter dem Aspekt der Minderung des
Straßenlärms, die Beseitigung von Winterschäden förderfähig sei.
Mittlerweile wird seitens der Bezirksregierung diese Aussage jedoch
relativiert, so dass derzeit davon auszugehen ist, dass weiterhin die Sanierung
von Straßen nur unter den bisher gültigen Voraussetzungen förderfähig ist. Dass
heißt konkret, dass nur wahrnehmbare lärmmindernde Maßnahmen wie, z.B. der
Einbau eines offenporigen Asphalts („Flüsterasphalt“) für Verkehrsstraßen eine
Möglichkeit bietet in eine Förderung zu kommen.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Straßen hinsichtlich
Umsetzungsmöglichkeit zur Lärmsanierung näher untersucht:
-
Neuenkirchener
Straße, von Zeppelinstr.-Friedenstraße
-
Mesumer
Straße, von Hauptstraße bis Zinkstraße
-
Lingener
Damm/Venhauser Damm, von Am Stadtwalde – B 70
Diese Straßen sind derart ausgewählt worden, da sie zum einen in einem
sehr schlechten Zustand sind. Zudem werden an diesen Straßen keine
Anliegerbeiträge nach KAG fällig, wodurch das Umsetzungsverfahren beschleunigt
werden kann. Weiter ist an diesen Straßen – evtl. mit Ausnahme des Venhauser
Dammes- mit einer hohen Lärmbelastung der Anwohner zu rechnen, die durch den Einbau
eines offenporigen Asphalts deutlich reduziert werden könnte.
Die voraussichtlichen Kosten für die Straßenbaumaßnahmen können derzeit
noch nicht beziffert werden, da derzeit noch die Ergebnisse der bereits in
Auftrag gegebenen Bodenuntersuchungen abzuwarten sind. Aus diesen wird dann
ersichtlich sein, wie weit der Unterbau der Straße bei Einbau eines
offenporigen Asphalts ebenfalls ausgetauscht werden muss. Diese besonderen
Anforderungen an den Einbau eines Flüsterasphalts beeinflussen sehr stark die
Kostenansätze. Daher können derzeit noch keine konkreten Zahlen genannt werden.